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HOAI.de - Forum : Haftung für Planungs- und Bauüberwachungsfehler : Fehler in Ausführungszeichung
Beitrag von Nachricht
HSD
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 29.06.2010
IP: Logged
icon Fehler in Ausführungszeichung

Bei Aufmaß nehmen der Fenster hat heute der Glaser festgestellt das in der Ausführungszeichnung unseres Kellers die Nebeneingangstür falsch bemessen wurde ( maße wie Innentür ) abzüglich Verblendanschlag und Fußbodenaufbau bleiben jetzt gerade mal 1,86 m lichter Durchgang durch die Tür. Ich selbst bin 1,93 meter groß

Leider sind wir schon 2 Wochen nach dem Richtfest und entsprechend muss jetzt an einer tragen Kelleraussenwand sturz höher gesetzt werden und entsprechend auch der Verblendsturz am Kellerniedergang

Decken aussteifen wände wegstemmen alles neu machen Keller ausgraben( Tür sitzt in der Ecke), Teile der Dickbeschichtung. und Perimeterdämmung neu machen...

und danach alles wieder richten.

Alles in allem wohl ca 1500€ "Schaden"

Die Ausführungszeichnung ist definitiv falsch..

Meine Frage ; Wer haftet??

Der Maurer hat ja korrekt nach Zeichnung gemauert.

Danke

29.06.2010 at 21:41 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Fehler in Ausführungszeichung

Wie hoch sind denn die sonstigen Türen - im Entwurf, in den Ausführungszeichnungen, in der Realität?

Und: was sagt der Ausführungsplaner denn dazu?

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

30.06.2010 at 08:26 Uhr
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HSD
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 29.06.2010
IP: Logged
icon Re: Fehler in Ausführungszeichung

Die Tuer hat ein Rohbaumaß von 2,18 m die Identische Nebeneingangstuer im EG ( HWR) hat ein Rohbaumaß von 2,28 m

ebenso die Haustür

Der Planer ist sich keiner Schuld bewusst und verweisst auf ein "gängiges Maß bei Kellertüren von 2,01 x 1,01 über FF abzüglich Anschlag...( Keller Rohbaumaß Deckenhöhe 2.63m ...

30.06.2010 at 17:55 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Fehler in Ausführungszeichung

Ein lichtes Durchgangsmaß von 1.86 m würde ich nicht akzeptieren, wenn keine Not besteht (und die besteht bei einem derart hohen Keller nicht). Üblicherweise sind Kopfhöhen von 2 m einzuhalten, wobei der Trend heute schon zu 2,12 m geht.
Hier macht einfach der Verblendanschlag vor dem Sturz alles kaputt.
Ich kann mir auch beim besten Willen nicht vorstellen, dass es ein Detail gibt, in dem eine lichte Durchgangshöhe von 1,86 m geplant ist!? Gibt es überhaupt ein Detail?
Ich befürchte, hier wird jemand die Konsequenzen seiner unvollständigen Planung tragen müssen!

Viele Grüße
bento

02.07.2010 at 19:24 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Fehler in Ausführungszeichung

Ich bin zwar kein Hochbauplaner, aber das Rohbaumaß wird (siehe z.B. http://www.baumarkt.de/nxs/886///baumarkt/schablone1/Tueren-einbauen-Masse-nach-DIN) wohl üblicherweise ab Fertigfußbodenoberkante gemessen. Da müsste bei 2,18 m Höhe doch ein lichtes Fertigmaß von mindestens 2 m machbar sein, oder was haben Sie denn (falls es das Maß bis zur Rohdecke und nicht bis zur Fertigfußbodenhöhe ist) für Fußbodenaufbauhöhen und Verblendanschlaghöhen?

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

04.07.2010 at 21:39 Uhr
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