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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Nachträge, alte oder neue HOAi
Beitrag von Nachricht
Diplom1
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 02.03.2011
IP: Logged
icon Nachträge, alte oder neue HOAi

Hallo zusammen,
eine kurze Frage bzgl. alter oder neuer HOAI:

Wenn mein ursprüglich geschlossener Hauptvertrag zum Zeiltpunkt der alten HOAI geschlossen wurde und nun im Laufe des Projekts Nachträge gestellt werden, die gestellt und geschlossen werden zum Zeitpunkt der jetzt gültigen HOAI 2009. Welche HOAI gilt als meine Nachtragsgrundlage?alt oder neu?

Für eine kurze Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Gruss
Diplom1

02.03.2011 at 13:22 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Nachträge, alte oder neue HOAi

Kommt darauf an. Was für Nachträge meinen Sie denn GENAU (Leistungsbilder, Leistungsphasen oder Teile davon, Objekte im Vergleich zu den Vertragsobjekten usw., was war im Hauptvertrag beauftragt)?

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

02.03.2011 at 22:02 Uhr
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snick
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 15.05.2017
IP: Logged
icon Re: Nachträge, alte oder neue HOAi

Hallo,
ich würde die Frage gerne nochmal aufgreifen. Mittlerweile bezogen auf HOAI 2009 und 2013.
Der Hauptvertrag (LP 1 bis 4) wurde gemäß HOAI 2009 abgeschlossen. Während des Planungsprozesses ergaben sich Änderungsvorgaben des AG bzgl. Bauweise u. ä. mit der Folge, dass sich die a. K. ändern und LP 3 und 4 angepasst werden müssen. Darüber soll ein Nachtragsvertrag abgeschlossen werden. Ist für diesen die HOAI 2009 oder 2013 (incl. Teilleistungssätze und Tabellenwerte) anzusetzen?
Vielen Dank!

12.12.2017 at 10:19 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Nachträge, alte oder neue HOAi

Bezüglich der Honorartabelle gilt die jeweils aktuelle HOAI, also 2013. Man muss allerdings genau definieren, welche Teilleistungen aus den Lph. 3+4 nochmal zu erbringen sind; alle sind es meistens nicht. Daher ist eine Bewertung der erforderlichen Teilleistungen zur Erfüllung der Vorgaben in § 10 (2) und § 8 (2) HOAI erforderlich. Sie können dazu auf sog. Teilleistungstabellen zurückgreifen, wie sie z.B. von Siemon, Simmendinger oder [url=https://shop.wolterskluwer.de/recht/bau-und-architektenrecht/architekten-und-ingenieurrecht/25159000-hoai.html]Doell (in der 2. Auflage des HOAI-Kommentars von Heinlein/Hilka)[/url] veröffentlicht wurden, zurückgreifen.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

13.12.2017 at 16:35 Uhr
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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Nachträge, alte oder neue HOAi
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