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HOAI.de - Forum : Leistungsbilder außerhalb der HOAI : Honorar für Beratungsleistungen
Beitrag von Nachricht
gruenderin
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 01.07.2011
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icon Honorar für Beratungsleistungen

Guten Tag, soweit ich die HOAI verstehe, können Beratungsleistungen im Bauwesen frei vereinbart werden.

In der Gründungsphase wäre es jedoch hilfreich, einen Wert aus Tabelle ablesen zu können, statt sich selbst ein Gerüst bauen und Randbedingungen suchen zu müssen, um das Honorar und den Stundensatz vor dem Bauherren vertreten zu können.

Können die Experten hier Hinweise geben, wie am Besten vorgegangen werden soll?

Mit Dank im Voraus.

01.07.2011 at 13:21 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
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icon Re: Honorar für Beratungsleistungen

Guten Tag,

das Honorar für Beratungsleistungen nach Anlage 1 zur HOAI kann frei vereinbart werden. Hilfsweise sind dort noch für eine Übergangszeit mögliche Honorare mit Tabellen angeführt, an denen Sie sich orientieren können.

Bei anderen Beratungsleistungen muss man unterscheiden, ob es sich um Leistungen handelt, die einer Planung im Sinne der Anlage 4 bis 14 zur HOAI 2009 entsprechen (dann wären es sog. Planungsleistungen mit verordnetem Honorar) oder solche der tatsächlich frei vereinbaren Besonderen Leistungen nach Anlage 2 zur HOAI 2009 bzw. solcher Leistungen, die gar nicht in der HOAI beschrieben sind.

Oder ist Ihnen das klar und Sie brauchen Hinweise zur Stundensatzkalkulation?

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

01.07.2011 at 15:02 Uhr
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gruenderin
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 01.07.2011
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icon Re: Honorar für Beratungsleistungen

Hallo Herr Doell,

besten Dank für Ihre prompte Antwort. Die genannten HOAI-Anlagen habe ich durchgesehen, aber nichts gefunden, das auf Beratungsleistungen beim Immobilienerwerb im weitesten Sinne, zutreffen würde.

Falls das Honorar da wirklich frei vereinbart werden soll, bitte ich Sie doch um Hinweise zur Kalkulation des Stundensatzes, wenn ich darf, damit ich mich wenigstens daran festhalten kann. javascript:void(0);

Besten Dank und viele Grüße

01.07.2011 at 17:26 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
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icon Re: Honorar für Beratungsleistungen

Nach den Ermittlungen des Statusberichts 2000plus1 bzw. dort zitierter Quellen, in Siegburg: Objektive Ermittlung der Höhe von Stundensätzen für Architekten und Ingenieure, wurden folgende Statistische Mittelwerte vor 10 Jahren genannt:

Trenderhebung 67,09
Trenderhebung 66,37
Modellbüro 222 73,96
Modellbüro 3000 78,91
Auswertung der Daten vom statistischen Bundesamt 62,99
VBI 2001 73,73
Kaufhold 73,36
Zimmermann 70,91

Mittelwert der vorstehenden Minzelergebnisse 66,27
AHO-Bürokostenvergleich 2007 (Mittelwert) 60,46
AHO-Bürokostenvergleich 2007 (Büros mit mehr als 100 tätigen Personen) 83,91

Die Betrachtung von Mittelwerten allein ist also immer mit Vorsicht zu genießen!

Simmendinger empfiehlt in IBR-Online 2010,1226:

Auftragnehmer 100 – 220 €
Mitarbeiter 80 – 140 €

Siegburg (vgl. www.siegburgtabelle.de) benennt Sätze

von 75 bis 300 €/h für den Auftragnehmer
von 65 bis 200 €/h für den akademischen Mitarbeiter
von 45 bis 100 €/h für sonstige Mitarbeiter

in Abhängigkeit der erforderlichen Spezialkennnisse, des Schweirigkeitsgrades, der geistig-schöpferischen Leistung, der Berufserfahrung und der Leistungsfähigkeit des Büros.

Die Bayerische Ingenieurekammer - Bau - benennt in einer Broschüre Vergleichszahlen für Stundensätze wie folgt:

Planung und Bau (incl. MwSt.)

Fachgutachten (z.B. Baugrund) ca. 72 – 135 €
Aufzugsmonteur (Obermonteur) ca. 70 – 110 €
Software-Ingenieur Gebäudeautomation ca. 100 – 150 €
Materialprüfung (BAM) ca. 125 €
Brandschutzkonzept (TÜV) ca. 137 €
Wartungstechniker (Telefonanlage) ca. 140 – 145 €
Servicetechniker (Lichtsignalanlagen) ca. 148 – 171 €
Angestellter Landesgewerbeanstalt 99 €

Sonstige Dienstleister (incl. MwSt.)
Kfz-Meister (Kfz-Reparatur) ca. 80 €
Juristische Beratung ca. 200 – 300 €
Wartungstechniker Drucker/Kopierer ca. 135 €
EDV-Techniker/Schulungstrainer ca. 130 – 185 €
Steuerberater ca. 110 – 200 €

Eine Studie zu Stundensätzen von Rechtsanwälten im Bereich Stuttgart vom Mai 2011 führt aus:

„Die Mehrheit der Anwaltskanzleien im Kammerbezirk der Rechtsanwaltskammer Stuttgart orientieren sich bei ihren Stundensätzen am mittelpreisigen Preissegment, das heißt jenseits von Stundensätzen von € 150 netto. ... Diese Preispolitik ist absolut zutreffend, zumal schon Kanzleigründern geraten wird, grundsätzlich nicht weniger als € 125 netto in Ansatz zu bringen, da erst jenseits von € 150 überhaupt eine schwarze Null geschrieben wird.“

Die Stundensätze der HOAI 1996/2002 wurden im Rahmen der Einführung der HOAI 2009 analog zu den Honorartafeln vielfach ebenfalls um 10% angehoben. In einer westdeutschen Großstadt bedeutete diese Anhebung z.B.
Auftragnehmer 74 -> 82 €
Ingenieur 56 -> 62 €
Zeichner 45 -> 50 €

So, jetzt sind Sie dran.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

02.07.2011 at 07:10 Uhr
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gruenderin
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Beiträge: 4
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icon Re: Honorar für Beratungsleistungen

Hallo Herr Doell,

recht herzlichen Dank für diese Aufstellung, die schon einige Anhaltspunkte liefert. Dass man diesen "Pudding" im konkreten Einzelfall nicht an die Wand nageln kann, dafür können Sie absolut nichts ;-)

Das bedeutet, dass sich Gründer doch auch selbst eine Argumentationsstrategie erarbeiten müssen. Mit einem gewissen Groll im Hinterkopf auf die (Kammer-) Funktionäre, die einem diesen Job hätten abnehmen können :-)

Schönes Wochenende

02.07.2011 at 08:29 Uhr
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fdoell
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Beiträge: 2442
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icon Re: Honorar für Beratungsleistungen

Naja, ich glaube, die Kammerfunktionäre haben andere Aufgaben, nämlich mehr den Mitgliedern in ihrer Gesamtheit Gehör zu verschaffen als ihnen im Einzelfall eine bürospezifische Stundensatzkalkulation oder die Argumentation gegenüber Auftraggebern abzunehmen.

Vielleicht probieren Sie es als Selbständige ja damit, dass Sie mit einem Stundensatz beginnen und sich Ihre Argumentation dazu überlegen. Ich habe z.B. auf die Frage nach meinem Stundensatz immer geantwortet: "Nicht so viel wie meine Markenwerkstatt für eine Autoreparatur nimmt, nämlich ...". Bei bestimmten Beratungen auch "soviel ist es auch wert, schließlich bekommen Sie die Erfahrung von X Jahren zu diesem Preis".

Alternativ könnten Sie bei einer Immobilienberatung auch argumentieren, dass es sich schließlich um eine Investition für Jahre und Jahrzehnte handelt, was die Bank denn so an Zinsen und Disagio nimmt (in € ausgedrückt) oder ein Anwalt bzw. Notar für seine Arbeit (in Stundensätzen ausgedrückt) und dass deshalb ein Stundensatz von ... absolut gerechtfertigt ist.

Schließlich sollten Sie dem Kunden aufzeigen, was er für einen Nutzen von Ihrer Arbeit hat, wieviel Geld er für eine falsche Immobilie spart, die er später wieder abstossen muss usw.

Ich denke, damit könnten Sie dann erste Erfahrungen machen. Wenn Sie merken, dass die Kunden skeptisch reagieren (von "ist die aber teuer" bis zu "was nichts kostet, ist nichts"), können Sie den Stundensatz ja auch noch korrigieren. Oder für verschiedene Tätigkeiten verschiedene Stundensätze nehmen, d.h. kalkulatorisch eigene Leistungen ("Chefsache") von den Leistungen von Mitarbeitern ("Mitarbeitersache") trennen, auch wenn Sie zunächst beides selbst durchführen (was Sie dem Kunden ja nicht unbedingt erzählen müssen).

Auch sollten Sie - wie es die Anwälte in dem genannten Artikel wohl tun - sich überlegen, ob Sie im hochpreisigen, mittelpreisigen oder niedrigpreisigen Segment des Marktes und eher in der Stadt oder auf dem Land arbeiten wollen. Wer zu hochwertigen Immobilien in der Stadt berät, hat sicher andere Kunden (und natürlich auch andere eigene Kosten) und kann andere Stundensätze nehmen als im niedrigpreisigen Immobilienmarkt auf dem Land.

Im übrigen kommt zu der Segmentfrage neben dem Stundensatz auch noch die Überlegung dazu, mit welchem Outfit und Kfz Sie vor Ort erscheinen oder wo Ihr Büro liegt und wie es ausgestattet ist. Ist also alles eine kundenbezogene (!) Niveaufrage.

Letztendlich geht es wohl darum, das Sie Ihr eigenes Profil definieren und schärfen - und das kann Ihnen sowieso niemand abnehmen. Dafür sind Sie schließlich selbständig.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

02.07.2011 at 12:03 Uhr
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gruenderin
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Beiträge: 4
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icon Re: Honorar für Beratungsleistungen

Hallo Herr Doell,

Sie und ich wissen, dass jede Wertermittlung auch weiche Faktoren enthält, die nach dem Grundsatz "Wess' Brot ich ess', dess' Lied ich sing', bemessen werden. Deshalb erscheint mir goldrichtig, dass Sie schreiben: "Mit einem Stundensatz zu beginnen...." und sich lieber ein paar Schlagfertigkeiten zu überlegen, als kreuzbrave Rechnungen anzustellen, die ein aufgeklärter Auftraggeber leicht vom Tisch fegen kann.

Wenn man nun, nach 20 Berufsjahren als PlanerIn, die Bauherrenfunktion für einen Hausbau übernimmt, schließt man ja einen Werkvertrag und dafür müsste sich (gefühlsmäßig) das Honorar aus den Tabellen ableiten lassen. Bei der Festlegung der Prozentsätze werde ich dann wie beim Stundensatz vorgehen. Damit ist die öde Geldfrage zeitlich angemessen eingegrenzt, so dass man sich wieder auf die Kernkompetenzen konzentrieren kann.

Es hat gutgetan, darüber zu reden, also nochmals tausend Dank :-)

02.07.2011 at 13:40 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
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icon Re: Re: Honorar für Beratungsleistungen

Verstehe ich nicht, erst:

quote:
gruenderin wrote: Die genannten HOAI-Anlagen habe ich durchgesehen, aber nichts gefunden, das auf Beratungsleistungen beim Immobilienerwerb im weitesten Sinne, zutreffen würde.

Da hatte ich noch gedacht: Bauherr möchte Immobilie erwerben und nimmt die Beratungen eines Architekten bzgl. Bausubstanz, Mängel, preislicher Angemessenheit, etc. in Anspruch.
Könnte man als Pauschalhonorar je Haus anbieten ( muss man aber nicht).

Dann, aber:
quote:
Wenn man nun, nach 20 Berufsjahren als PlanerIn, die Bauherrenfunktion für einen Hausbau übernimmt,......

Projektsteuerungsleistungen?


quote:
.....schließt man ja einen Werkvertrag........

Sicher? Nicht vielleicht doch einen Dienstleistungsvertrag?


quote:
....und sich lieber ein paar Schlagfertigkeiten zu überlegen, als kreuzbrave Rechnungen anzustellen, die ein aufgeklärter Auftraggeber leicht vom Tisch fegen kann.

Ich würde lieber "kreuzbrave Rechnungen" anstellen, nämlich "Anzahl der Stunden mal Stundensatz" oder - wenn möglich - ein daraus abgeleitetes Pauschalhonorar, als mir als Gründerin "Schlagfertigkeiten zu überlegen", mit denen ich dann meine ersten Auftraggeber überrasche. Die werden immerhin meine späteren Referenzen!


In Anbetracht dessen, dass man so gar nicht weiß, welche konkreten Leistungen denn nun erbracht werden sollen, halte ich die überaus ausführliche Abhandlung des Kollegen Doell über die Höhe der Stundensätze schon für das maximal Mögliche, was man aus der Ferne leisten kann.

Viele Grüße
Bento
02.07.2011 at 17:13 Uhr
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HOAI.de - Forum : Leistungsbilder außerhalb der HOAI : Honorar für Beratungsleistungen
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