Sie befinden sich hier in unserem alten Forum, das nur als Lesearchiv zur Verfügung steht. Neue Beiträge sind nur noch in unserem neuen Forum möglich, das Sie hier erreichen Neues Forum



  HOAI.de - Forum
Home | Hilfe | Überblick | Suchen | PM | Profil
 
 

Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.


Dieses Thema drucken Thema drucken
HOAI.de - Forum : Leistungsbilder außerhalb der HOAI : Verkehrslenkung
Beitrag von Nachricht
August
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 29.08.2012
IP: Logged
icon Verkehrslenkung

Guten Tag und Hallo in die Runde!

Ich verfolge schon länger die Beträge hier und konnte bereits einiges Lernen. Vielen Dank dafür.
Nun würde ich gerne auch einmal folgendes Fragen:
Ich befinde mich gerade in den Angebotsverhandlungen/gesprächen über die Lph. 6-9 und die örtliche Bauüberwachung (Verkehrsanlagen). Im Verlauf der Maßnahme werden auch Verkehrslenkungsmaßnahmen nötig sein. Diese würde ich gerne auf Stundenbasis abrechnen. Um meiner Forderung zuzustimmen verlangt der potentielle Auftraggeber eine Begründung, warum diese Leistung „Verkehrslenkung“ nicht zu den Besonderen Leistungen der BÜ gemäß Anlage 2; Punkt 2.8.8 gehört.
Ich habe in der VOB Teil C, 4.2 Besondere Leistungen nachgeschaut und dort unter dem Punkt 4.2.10 einen passenden Satz gefunden.
Wie kann ich gegenüber dem potentiellen AG argumentieren?
Etwa so: Aus der VOB Teil C, Punkt 4.2.10 geht hervor, dass die [Verkehrslenkung] eine Besondere Leistung und demnach auf Stundenbasis abgerechnet werden kann.

Ich hoffe ich konnte mein Problem verständlich schildern und freue mich über Antwort(en).

Danke

29.08.2012 at 15:04 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Posts aller User zeigen Antwort mit Zitat
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Verkehrslenkung

Die VOB/C ist nach DIN-Normen gegliedert...

Sollten Sie DIN 18299 Punkt 4.2.10 meinen, so steht dort als Besondere Leistung für den ausführenden Unternehmer

"Aufstellen, Vorhalten, Betreiben, und Beseitigen von Einrichtungen außerhalb der Baustelle zur Umleitung, Regelung und Sicherung des öffentlichen und Anliegerverkehrs, sowie das Einholen der hierfür erforderlichen verkehrsrechtlichen Genehmigungen und Anordnungen nach der StVO."

Die Besondere Leistung für den ausführenden Unternehmer bedeutet, dass diese Leistungen als separate Positionen im LV ausgewiesen sein müssen und nicht in andere Positionen einzurechnen sind.

Nun zu Ihrer Rolle: Sie sollen als Planer und Bauüberwacher die physischen Maßnahmen der Verkehrslenkung im Sinn der VOB durchführen? Tatsächlich? Oder ist die Ausschreibung und Überwachung dieser Maßnahmen beim ausführenden Unternehmen gefragt?

Sollten Sie das tatsächlich durchführen (welcher Planer hat denn Verkehrszeichen, Bauschilder, Leiteinrichtungen usw. in seinem Büro??) wäre die Begründung, warum dies keine HOAI-Leistungen sind, diejenige, dass in der HOAI die Planung von Baumaßnahmen beschrieben ist und in der VOB die Ausführung derselben, d.h. wenn Sie als Bauunternehmer auftreten sollen, kann das nicht mit dem HOAI-Planungshonorar abgegolten sein.

Was natürlich möglich wäre: das Sie sich einen Subunternehmer holen und diese Kosten als Nebenkosten nach § 14 Abs. 2 Nr. 7 abrechnen.

Ich würde aber zunächst sicherstellen, dass hier kein Mißverständnis vorliegt und der AG von Ihnen nicht einfach die Ausschreibung und Bauüberwachung dieser Maßnahmen verlangt. Warum sollten die auch nicht mit ausgeschrieben werden?

Unter bestimmten Voraussetzungen (Oberbauerneuerungen in bebauter Umgebung) kann das Untersuchen und Abwickeln der notwendigen Sicherungsmaßnahmen von Bau- und Betriebszuständen nach Anlage 2.8.9 HOAI eine Besondere Leistung darstellen, bei der Örtlichen Bauüberwachung handelt es sich jedoch ohnehin um eine Besondere Leistung. Relevant wäre es also für Lph. 1-9 HOAI.

Wie gesagt, es kommt aber im wesentlichen darauf an, was genau für ein Objekt vorliegt und welche Leistungen Sie erbringen sollen.

[Edited by fdoell on 30.08.2012 at 12:17 Uhr]

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

29.08.2012 at 17:36 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit Zitat
August
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 29.08.2012
IP: Logged
icon Re: Verkehrslenkung

Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort.
Ich hatte da etwas verwechselt und Missverstanden.

Beste Grüße und viel Erfolg weiterhin,

August

30.08.2012 at 15:47 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
HOAI.de - Forum : Leistungsbilder außerhalb der HOAI : Verkehrslenkung
:


Login? Username: Passwort: Passwort vergessen ?
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no