|
Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.
|
Marc
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 29.08.2012
IP: Logged
|
Bauüberwachung Besondere Leistung
Guten Abend,
folgende Frage habe ich als Berufsanfänger:
Die provisorische Verkehrsführung einer Baustelle soll von mir überwacht werden.
Die dafür anfallende Leistung würde ich gerne separat von der örtlichen Bauüberwachung anbieten.
Ist diese Leistung als besondere Leistung a la HOAI §46, Anlage 2.8.8. einzustufen?
Wenn nein, wie kann ich das begründen?
Vielen Dank.
Marc
|
29.08.2012 at 22:22 Uhr |
|
|
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
|
Re: Bauüberwachung Besondere Leistung
Warum wollen Sie das denn "separat" anbieten? Wenn die Verkehrsführung Bauleistung ist, ist die Örtliche Bauüberwachung eben Örtliche Bauüberwachung.
Natürlich können Sie - da die ÖBÜ ja Besondere Leistung ist - das Honorar dafür zusammenstellen wie Sie möchten (d.h. das Honorar für ÖBÜ kann aus mehreren Kompnenten bestehen); wichtig ist, dass der AG dem zustimmt. Eine Begründung müssten Sie aber schon selbst wissen, wenn Sie diese Überwachung separat von sonstigen Bauüberwachungen sehen. Was unterscheidet denn diese Bauüberwachungen aus Ihrer Sicht?
Zu dem Thema siehe auch aktuell http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=1858.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
|
30.08.2012 at 09:23 Uhr |
|
|
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no
|
|
|
|