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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Kunde zahlt nicht
Beitrag von Nachricht
matthiashoess
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 24.04.2009
IP: Logged
icon Kunde zahlt nicht

Guten Abend!
Ich habe einen Kunden, der lieber einen Anwalt bezahlt, damit er meine Leistungen nicht zahlen muss.
Folgendes ist passiert: Über ein Internetforum, in dem ich geliestet bin, wurde ich aufgefordert mich mit einem Interessenten in Verbindung zu setzten, der gerne ein Haus bauen möchte.
Nach einem Telefongespräch kam es beim Bauherrn (er konnte Krankheitsbedingt das Haus nicht verlassen) zu einem Besprechungstermin. Vom Bauherrn erhielt ich Unterlagen über ein betehendes Haus (Einfamilienhaus), zu dem von mir die Kosten, unter Berücksichtigung auf Ihre Wünsche (Wohnhaus mit Praxis und Einliegerwohnung) abgestimmte Version erstellen sollte.
Der Kunde erhielt von mir Entwurfsskizzen und eine Kostenschätzung, sowie ein Angebot wenn ich die komplette Planung incl. der Statik erstellen würde.
Abgerechnet habe ich die bis dahin erbrachten Leistungen nach Stundenaufwand. Nach mehreren Wochen erhielt ich die Mitteilung, dass ihr das zu teuer wäre und wollte mehr oder weniger handeln. Bei einer kurzfristigen Bezahlung währe ich bereit gewesen 5% Skonto zu gewähren. Danach habe ich nichts mehr gehört. Darauf hin habe ich eine Schlussrechnung nach HOAI gestellt.
Statt Geld kommt ein Schreiben vom Rechtsanwalt. Grob zusammengefasst: Der Kund hat keinen Auftrag erteilt und nie die Absicht einen Auftrag zu erteilen. Nach §312 BGB bin ich Unternehmer und sie Verbraucher und hat ein Widerrufsrecht, von dem Sie jetzt nach mehreren Monaten rückwirkend gebrauch macht.
Würde mich interessieren, ob mit dierer Masche tatsächlich erbrachte Architektenleistung umgangen werden können.

09.12.2012 at 18:56 Uhr
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CT1956
Level: Sr. Member
Beiträge: 151
Registriert seit: 17.03.2007
IP: Logged
icon Re: Kunde zahlt nicht

Hallo Herrr Hoess,

die Kernfrage ist: Wurde (schon) ein Auftrag erteilt oder war es (noch) Akquisition?

Ich würde Privatleuten gegenüber davon ausgehen, dass ein Auftrag erst zustande kommt, wenn

entweder nach einem Angebot ein Auftrag erteilt wird, kann auch per E-Mail oder mündlich unter Zeugen sein

oder wenn der Kunde den Planer in mehreren Schritten arbeiten lässt, mit ihm weiter über Fortsetzung und Details verhandelt und am Ende das Planungsergebnis sogar verwendet.

Wenn das "oder" nicht zutrifft und nur wie oben beschrieben nach einem Gespräch Skizzen mit einem Angebot übergeben wurden, sehe ich geringe Chancen, dass jemand Neutrales darin bereits einen Vertrag erkennt! Allein schon das Beilegen des Angebotes signalisiert, dass von der Beauftragung auf Basis des Angebots an erst ein Auftrag zustande kommt.

Oder wie würden Sie reagieren, wenn Sie bei einem Autohändler oder einem Zahnarzt für eine umfangreiche Reparatur ein Angebot einholen und dann bei Nichtbeauftragung für die Erarbeitung des Angebots 500 € zahlen müssten, ohne dass die Vergütung für die Angebotserstellung bekannt war.

CT

____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Tietje
Energie- und Wärmetechnik
Gießen 1983

09.12.2012 at 20:20 Uhr
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hoearc
Level: Sr. Member
Beiträge: 158
Registriert seit: 08.08.2012
IP: Logged
icon Re: Kunde zahlt nicht

Hallo Herr Hoess,

es könnte "Masche" sein, aber auch wirklich Verbraucher-Unwissen.

Ob Sie Erfolg haben werden mit dem Zahlungsanspruch, das hängt von der Nachweisbarkeit einer Auftragserteilung ab oder zumindest einer Leistungsinanspruchnahme nach Angebot.

Wenn Sie Ihre Ansprüche durchsetzen wollen, empfiehlt es sich, Ihrerseits einen Anwalt zu konsultieren, denke ich.
Aber das wird sicher teuer.

So blöd es klingt, aber vielleicht ist es besser, dies als teure Lehre zu nehmen und solche Vorleistungen ohne Vertrag nie mehr wieder zu machen.

Aber vielleicht gibt es über das Internet-Forum schon einen Stundensatz, den der Kunde vorher wußte...?
Gibts da irgendwelche AGBs für die Kunden oder läuft darüber nur der erste Kontakt?

09.12.2012 at 21:36 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Kunde zahlt nicht

"Vom Bauherrn erhielt ich Unterlagen über ein bestehendes Haus (Einfamilienhaus), zu dem ich die Kosten, unter Berücksichtigung auf ihre Wünsche (Wohnhaus mit Praxis und Einliegerwohnung) abgestimmte Version erstellen sollte."

Das ist der Knackpunkt. Das müssten Sie beweisen können und ebenfalls, dass Sie dem Herrn auch im Erstgespräch bereits mitgeteilt hatten, dass diese erste Veriosn und Kostenschätzung honorarpflichtig ist.

Leider typisch für die Planerbranche und von vielen Gerichten auch im Sinne der unwissenden Verbraucher ausgelegt: wer Geld will, muss bweisen, dass ein bewusster Auftrag über eine honorarpflichtige Planung zustande kam.

Ich würde das unter Lehrgeld verbuchen - für Sie und hoffentlich für ein paar andere LeserInnen auch, die glauben, sich dem angeblich branchenüblichen Verfahren der Planungsleistung ohne Honorarvereinbarung nicht entziehen zu können.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

10.12.2012 at 09:51 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Kunde zahlt nicht

Hallo,

ich schließe mich den Worten meiner Vorschreiber an! Der Planer muss beweisen, dass ein Vertrag zustande gekommen ist und es sich nicht nur um Aquisition handelte.
Da der Kunde behaupte, es wäre kein Vertrag geschlossen worden (bzw. Auftrag erteilt worden) und unstrittig kein schriftlicher Vertrag existiert, müsste also schlüssiges Verhalten des Kunden dazu geführt haben, dass man ein Zustandekommen eines Auftrags unterstellen kann. Dazu braucht es aber mehr als dass man beim Kunden zuhause war und später einen Vorentwurf mit Kostenschätzung übergeben hat.

Was mich allerdings wundert, ist die widersprüchliche Aussage des Anwalts:

quote:
matthiashoess wrote:
Der Kund hat keinen Auftrag erteilt und nie die Absicht einen Auftrag zu erteilen. Nach §312 BGB bin ich Unternehmer und sie Verbraucher und hat ein Widerrufsrecht, von dem Sie jetzt nach mehreren Monaten rückwirkend gebrauch macht.

Also einerseits wird das Zustandekommen eines Auftrags bestritten und andererseits wird vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht.
Das schließt sich eigentlich beides gegenseitig aus oder sollte der zweite Satz "hilfsweise gelten, wenn Satz 1 bestritten wird"?

Viele Grüße
bento
10.12.2012 at 15:25 Uhr
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matthiashoess
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 24.04.2009
IP: Logged
icon Re: Kunde zahlt nicht

Ich hatte natürlich bei dem Gespräch mit dem Bauherrn vereinbart meine Arbeit nach Stundenaufwand abzurechnen. Darum auch meine erste Rechnung nach Stundenaufwand.
Das Angebot diente dazu, wenn dann ein tatsächlicher Auftrag für die Planung, Bauleitung usw. zustande kommen sollte.
Für die Abrechnung nach Stunden gibt es natürlich keine Zeugen. Wer hat so jemanden schon, wenn man ihn braucht.
Was ich noch habe ist ein Email, in dem sie mitteilt, dass Sie nicht mit so viel gerechnet hätte und sich gerne finanziell treffen würde.

10.12.2012 at 16:22 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Re: Kunde zahlt nicht

quote:
matthiashoess wrote:
Was ich noch habe ist ein Email, in dem sie mitteilt, dass Sie nicht mit so viel gerechnet hätte und sich gerne finanziell treffen würde.

Und wie lautete die Antwort auf die Bitte sich finanziell zu treffen?
Ich habe den Eindruck, dass hier ein wenig mehr verbale Kommunikation gar nicht erst zu dem entstandenen Problem geführt hätte.

Das Verschicken einer HOAI-Rechnung (mit vermutlich höherer Abrechnungssumme) dürfte vermutlich kein probates Mittel für eine Einigung gewesen sein.

Viele Grüße
bento
10.12.2012 at 16:45 Uhr
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