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HOAI.de - Forum : Anwendungsbereich der HOAI : Stundenvertrag auf Abruf und HOAI Abrechnung
Beitrag von Nachricht
hoearc
Level: Sr. Member
Beiträge: 158
Registriert seit: 08.08.2012
IP: Logged
icon Stundenvertrag auf Abruf und HOAI Abrechnung

Fall: Der AG ruft die Leistungen des Architekten (hier: Ausführungsplanung, Vorbereitung der und Mitwirkung bei der Vergabe, Bauüberwachung)
aufgrund einer Stundenlohn-Vereinbarung ab. Die Leistungen erreichen in einzelnen Leistungsphasen den Umfang der gesamten Grundleistungen.

1. Frage: In der Vereinbarung ist von LP 9 nicht die Rede.
Dann kann ich als AN die Übernahme der Leistungen in LP 9 ablehnen, oder sehe ich das falsch?

2. Frage: Die bisherige Stundenlohnabrechnung liegt unter dem Mindestsatz nach HOAI. Es wurde noch keine Schlussrechnung gestellt.
Die nachgewiesenen und bereits abgerechneten Stunden ergeben bei dem zu niedrig angesetzten Stundensatz nicht den Mindestsatz nach HOAI.
Kann trotz einer Stundensatz- Vereinbarung eine HOAI- Abrechnung als Schlussrechnung noch gestellt werden?

Danke für Tipps.

06.06.2013 at 20:49 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Stundenvertrag auf Abruf und HOAI Abrechnung

Hallo hoearc,

zu Pkt 1:
Das wird wohl von den vertraglichen Regelungen abhängen. Wenn dort der Leistungsumfang nicht beschrieben ist, gibt es auch keine Verpflichtung, irgendwelche im Nachhinein gewünschten Leistungen erbringen zu müssen, zumal die LP 9 nicht zwangsläufig zu der Werkvertragsschuld des Entstehenlassen des Objekts gehört.
Ausnahme:
Es steht dort, dass zu dem vereinbarten Stundensatz alle noch abzurufende Leistungen erbracht werden müssen (was dort aber bestimmt nicht steht).

zu Pkt 2:
Ja.

Viele Grüße
bento

07.06.2013 at 16:49 Uhr
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HOAI.de - Forum : Anwendungsbereich der HOAI : Stundenvertrag auf Abruf und HOAI Abrechnung
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