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HOAI.de - Forum : HOAI-Novelle 2013 : Architektenvertrag 2012/ HOAI 2013
Beitrag von Nachricht
stein+schuster
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 12.08.2013
IP: Logged
icon Architektenvertrag 2012/ HOAI 2013

Ich habe 2012 einen Architektenvertrag für den Neubau eines Gebäudes abgeschlossen.
In diesem Vertrag wurde vereinbart, dass bei Eintritt einer neuen Honorartafel, ab dem dem Einführungstermin die neue Honorartafel für noch zu erbringenden Leistungen gilt.
Der AG hält dagegen, dass die neue HOAI 2013 für bestehende Verträge nicht anzuwenden ist. Wer kann uns helfen?
frank

12.08.2013 at 11:58 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Architektenvertrag 2012/ HOAI 2013

Hallo Frank,

ich bin jetzt kein Jurist, aber ich sage mal meine Meinung dazu.

Die Regelung ist etwas ungewöhnlich, da sie von den normalen HOAI-Vorgaben abweicht, aber deshalb ist sie nicht ungültig, solange dadurch nicht das Höchsthonorar nach HOAI 2009 überschritten wird.

Ein Jurist würde sagen:
Pacta sunt servanda (Verträge sind einzuhalten)!
Wenn der AG also mit dieser Regelung nicht einverstanden gewesen wäre, hätte er den Vertrag nicht unterschreiben sollen.

Schwierig könnte evtl. die (einvernehmliche) Abgrenzung der Leistungen am 16./17.07.2013 werden. Oder war gerade zu diesem Termin eine vollständige Leistungsphase beendet?

Viele Grüße
bento

12.08.2013 at 12:43 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Architektenvertrag 2012/ HOAI 2013

Guten Tag,

ich sehe das ähnlich wie bento. Wenn explizit nicht die Gültigkeit der neuen HOAI, sondern nur die der neuen Honorartafeln vereinbart wurde, gilt das, soweit damit nicht die Höchstsätze in der HOAI 2009 überschritten werden. In diesem Fall wäre die Honorartafelwerterhöhung auf den Höchstsatz der HOAI 2009 beschränkt.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

12.08.2013 at 13:23 Uhr
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