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Ebel
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RAL - Stand der Technik
Nach den Einbaurichtlinien des"Verbandes Fenster + Fassade" bzw. ift Rosenheim sind deren Montagevorgaben für den Fenstereinbau (RAL-Montage) allgemein anerkannter Stand der Technik.
Nun ist der "allgemein anerkannter Stand der Technik." ein schwammiger Begriff, der Anlaß zu Diskussionen mit den Ausführenden führen kann.
Ist jemand ein Urteil bekannt, wo der "allgemein anerkannter Stand" des Fenstereinbaus festgeschrieben ist?
MfG
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23.08.2013 at 10:59 Uhr |
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C.Zeh
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Re: RAL - Stand der Technik
Wieso ? Will der Fensterbauer nicht mit 2 Ebene eindichten ?
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23.08.2013 at 17:07 Uhr |
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Ebel
Level: Sr. Member
Beiträge: 46
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Re: Re: RAL - Stand der Technik
quote: C.Zeh wrote:
Wieso ? Will der Fensterbauer nicht mit 2 Ebene eindichten ?
Im aktuellen Fall habe ich mich durchgesetzt - aber ich möchte für die Zukunft auch bei Unwilligen gerüstet sein.
MfG
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23.08.2013 at 17:18 Uhr |
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C.Zeh
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Re: RAL - Stand der Technik
Jeder Handwerker schuldet eine Ausführung seiner Arbeiten nach dem Stand der Technik und dauerhafte Gebrauchstauglichkeit. In Zeiten von kontrollierter Wohnraumlüftung ist unkontrollierte Lüftung über Fensteranschlüsse nicht hinnehmbar.
Herzlichst
C.Zeh
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25.08.2013 at 22:30 Uhr |
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Ebel
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Beiträge: 46
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Re: Re: RAL - Stand der Technik
quote: Jeder Handwerker schuldet eine Ausführung seiner Arbeiten nach dem Stand der Technik
Darum geht es doch gerade. Was ist als Stand der Technik anzusehen? So lange nur Schriften von einem (juristisch gesehen) privaten Verein vorliegen (dazu gehöt sogar DIN), können die Aussagen darin tatsächlich Stand der Technik sein oder auch nur eine private Meinung. Erst durch andere Formen ist die "Privatmeinung" unzweifelhaft "Stand der Technik". Die anderen Formen können Urteile, Gesetze usw. sein.
Aber bei kleineren Vorhaben lohnt sich der Klageweg wegen seiner Unsicherheit nicht. Bei einem größeren Vorhaben könnte jemand den Klageweg beschritten haben - und gewonnen haben.
MfG
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26.08.2013 at 07:00 Uhr |
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hoearc
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Re: RAL - Stand der Technik
Hallo Ebel,
als Nicht-Jurist kann ich nicht mit Urteilen dienen. Maßgeblich ist m.E., was im Vertrag steht und - da haben Sie völlig Recht, ob der AG bereit ist, zu klagen...
Begriffe für die Recherche:
- Stand der Technik,
- anerkannte Regeln der Technik,
- Eingeführte Technische Baubestimmungen und Bauregelliste des DIBT
Viel Erfolg!
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26.08.2013 at 08:42 Uhr |
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Ebel
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Beiträge: 46
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Re: Re: RAL - Stand der Technik
quote: Maßgeblich ist m.E., was im Vertrag steht und - da haben Sie völlig Recht, ob der AG bereit ist, zu klagen...
Die allgemein anerkannten Regeln der Technik brauchen nicht im Vertrag extra zu stehen und auch wenn explizit steht "nach den allgemein anerkannten Regeln Technik" kann im Einzelfall die "allgemein anerkannten Regeln Technik" Auslegungssache sein.
MfG
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26.08.2013 at 09:57 Uhr |
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C.Zeh
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Beiträge: 378
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Re: RAL - Stand der Technik
"Bei den allgemein annerkannten Regeln der Technik handelt es sich um technische Regeln für den Entwurf und die Ausfürhung baulicher Anlagen die:
1. in der Wissenschaft als theoretisch richtig anerkannt ist
2. dem auf dem neuesten Erkenntnisstand fortgebildetem Bauleistendem bekannt ist
3.sich in fortdauerender praktischer Anwendung bewährt haben"
steht im Bogusch/Weber.
Nun stehe ich persönlich aufgrund meiner Berufserfahrung mit 2. auf Kriegsfuß, da man eher selten fortgebildete Bauleistende kennenlernt auf bundesdeutschen Baustellen.
Aber trotzdem: Wenn sich beim Fenstereinbau in fortdauernder praktischer Anwendung 2 Dichtheitsebenen bewährt haben, dann ist doch klar, das dieser Einbau als geltender Stand der Technik aktuell heranzuziehen ist. DAS hat sich ja auch bei theoretischen Untersuchungen als richtig erwiesen, weil nämlich die Bauschäume verrotten und zusammenfallen und sich damit diese Technologie des Fenstereinbaues gar nicht bewährt hat in der Praxis.
Bleibt nur die Fortbildung der Bauschaffenden.....
[Edited by C.Zeh on 26.08.2013 at 10:34 Uhr]
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26.08.2013 at 10:28 Uhr |
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