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HOAI.de - Forum : Haftung für Planungs- und Bauüberwachungsfehler : Haftung Bauleiter vers. Baubetreuung
Beitrag von Nachricht
Lukas
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 23.01.2012
IP: Logged
icon Haftung Bauleiter vers. Baubetreuung

Hallo,

wir haben bei unserem privaten Bauvorhaben vertrauensvoll einen hiesigen Bauleiter in Anspruch genommen, der stolz behauptet er hätte 20 Jahre Bauerfahrung. Wir haben leider nur mündlich verabredet, dass er die Bauleitung übernimmt und inzwischen hatte sich herausgestellt, dass der Bauleiter überhaupt keine Ahnung hat und sich jede Menge Mängel ergeben haben - im Nachhinein erfahre ich, er ist gar nicht vom Fach, kein Ingenieur noch Architekt.
Da wir kürzlich ein Beweissicherungsverfahren (mit gesamtschuldnerischer Haftung) beantragt haben, bekommt er plötzlich kalte Füße und möchte alles auf mich abwälzen. Er versucht es inzwischen so darzustellen, als gäbe es nur eine "Baubetreuung" und listet nur einige wenige Leistungen. Er möchte sich der Haftung entziehen.
Kann er das so einfach? Auf der Baubeginnanzeige hat er sich schließlich als Bauleiter eingetragen, und nach meinem Verständnis nach BauOrdnung NRW muß er auch für die Ausführung nach den aRdT sorgen.

Wie seht Ihr das? Kann er sich aus der Haftung stehlen, weil nichts weiteres schriftlich festgehalten wurde? Die Mängel als Beispiel sind Klassiker beim WDVS.

26.09.2013 at 01:13 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Haftung Bauleiter vers. Baubetreuung

Hallo,

das ist kein HOAI-Thema, sondern ein Rechtsthema der Beauftragung und Haftung. Falsches Forum also.

Wenn Sie sich über den Umfang einer möglichen Baubetreuung (da gibt es viele verschiedene Arten) informieren möchten und das mit dem abgleichen, was der Bauüberwacher versprochen, getan und unterlassen hat, hilft eine einfache Suche im Internet zum Thema "Haftung Baubetreuung". Ich fand darin u.a. Links auf http://www.baubetreuung.de/informationen/einleitung/ und http://www.meineimmobilie.de/bauen-modernisieren/recht-durchsetzen/betreuer-am-bau; Sie finden bestimmt noch mehr.

Wesentlich dürfte die Beweisfrage sein: wer hat wann wem was versprochen und wie kann das bewiesen werden (Schiftstücke, Zeugen usw.). Das übersteigt in jedem Fall die Möglichkeiten dieses Forums. Deshalb mein Tipp: gehen Sie zu einem erfahrenen Bau- und Architektenrechts-Anwalt und tragen Sie dort Ihr Anliegen vor. Da "werden Sie geholfen".

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

27.09.2013 at 09:25 Uhr
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