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FBL
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 20.11.2013
IP: Logged
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Honorar für Stundenlohn in Kostenberechnung?
Vertrag nach HOAI 2009, Grundlage für Honorarberechnung Kostenberechnung DIN 276-1:2008-12. In KG 391 Stundenlohnarbeiten aufgeführt (für "Regiearbeiten) zusätzlich zu Baustelleneinrichtung.
Gehören diese Stundenlohnarbeiten zu den anrechenbaren Kosten und sind somit honorarfähig?
Danke für eine Antwort.
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20.11.2013 at 08:49 Uhr |
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hoearc
Level: Sr. Member
Beiträge: 158
Registriert seit: 08.08.2012
IP: Logged
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Re: Honorar für Stundenlohn in Kostenberechnung?
§ 4 Anrechenbare Kosten
(1) Anrechenbare Kosten sind Teil der Kosten zur Herstellung, zum Umbau, zur Modernisierung, Instandhaltung oder Instandsetzung von Objekten sowie den damit zusammenhängenden Aufwendungen. Sie sind nach fachlich allgemein anerkannten Regeln der Technik oder nach Verwaltungsvorschriften (Kostenvorschriften) auf der Grundlage ortsüblicher Preise zu ermitteln. Wird in dieser Verordnung die DIN 276 in Bezug genommen, so ist diese in der Fassung vom Dezember 2008 (DIN 276- 1:2008-12) bei der Ermittlung der anrechenbaren Kosten zugrunde zu legen. Die auf die Kosten von Objekten entfallende Umsatzsteuer ist nicht Bestandteil der anrechenbaren Kosten.
Wenn die Regiestunden wirklich zur Kostengruppe 391 gehören, dann sehe ich keinen Grund, sie nicht zu den anrechenbaren Kosten zu zählen.
Die 391er Arbeiten können ja gut auch als Stundenlohnarbeiten abgerechnet / vorausgeschätzt werden.
Oder sind hier Kosten aus der 700er KGR in die 390er "gerutscht"?
Um welche Arbeiten gehts denn?
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21.11.2013 at 15:52 Uhr |
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FBL
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 20.11.2013
IP: Logged
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Re: Honorar für Stundenlohn in Kostenberechnung?
Lt. Aussage des Planers sollen dies Kosten sein, die bei Instandsetzungen (um eine solche handelt es sich hier) nicht in Positionen beschrieben werden können
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21.11.2013 at 16:57 Uhr |
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hoearc
Level: Sr. Member
Beiträge: 158
Registriert seit: 08.08.2012
IP: Logged
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Re: Honorar für Stundenlohn in Kostenberechnung?
Klingt plausibel und anrechnungsfähig.
Gruß Höpfner
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21.11.2013 at 17:14 Uhr |
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FBL
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 20.11.2013
IP: Logged
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Re: Honorar für Stundenlohn in Kostenberechnung?
Danke für die Antwort
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21.11.2013 at 17:18 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Honorar für Stundenlohn in Kostenberechnung?
Um die Anrechnungsfähigkei der Regiekosten nicht zu gefährden, sollten in der Kostenberechnung die auszuführenden Arbeiten genannt werden, z.B. "Instandsetzungsmaßnahmen an Bauteilen X und Y" o.ä..
Ohne konkrete Benennung des Verwendungszwecks können Regieleistungen sonst als "Kostenansätze für Unvorhergesehenes" und damit nicht anrechnungsfähig werden; solche Kostenansätze sind zwar kaufmännisch bei Ausschreibungen sinnvoll, es stecken aber keine konkreten Planungen dahinter, so dass sie nicht in eine Kostenberechnung gehören.
Mit konkreter Nennung der Maßnahmen und lediglich Abrechnung nach Stunden gehört die Maßnahme aber zur notwendigen Planung und Bauüberwachung.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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21.11.2013 at 18:35 Uhr |
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