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HOAI.de - Forum : Haftung für Planungs- und Bauüberwachungsfehler : Haftet Baufirma oder Architekt?
Beitrag von Nachricht
Baupoint
Level: Jr. Member
Beiträge: 9
Registriert seit: 31.12.2013
IP: Logged
icon Haftet Baufirma oder Architekt?

Bei der Innenverkleidung unseres Dachneubaus hat der Trockenbauer nicht, wie von uns gewünscht und geplant die Lichtphasen der Dachflächenfenster erstellt (keine waagerechte Ausführung, man stößt sich am Kopf). Der Fehler liegt ursprünglich beim Zimmerer und bei bauüberwachenden Architekten, der dem Trockenbauer keine Ausführungszeichnungen übermittelt hat und der dann nach falscher Voraussetzung die obere Lichtphasen gebaut hat. Aus diesem Grund haben wir die Schlussrechnung zurückbehalten, die der Trockenbau jetzt über seinen Anwalt einklagen will.

Unsere Frage diesbezüglich ist:
Sollen wir der Forderung des Anwalts nachgeben und die Leistung des Trockenbauers trotz falschen Ergebnisses bezahlen und erst danach vom Architekten Schadenersatz fordern, oder sollen wir es auf einen Prozess ankommen lassen.

31.12.2013 at 17:00 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Haftet Baufirma oder Architekt?

Falsches Forum. Kein HOAI-Thema. Holen Sie sich baufachanwaltlichen Rat!

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

01.01.2014 at 18:03 Uhr
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
icon Re: Haftet Baufirma oder Architekt?

Die in dieser Art eingebauten Dachfenster sind, wenn sie sich den Kopf stoßen, nicht dauerhaft und uneingeschränkt gebrauchstauglich. Es liegt damit ein Mangel vor, der beide trifft- Architekt und Trockenbau. Teilen Sie das beiden schriftlich mit und setzen Sie einen Termin, wann der Umbau der Fenstereinfassung fertig sein muss. Bis dahin ist die Rechnung nicht fällig, weder für Planung noch für Trockenbau, schicken Sie diese mit entsprechendem Hinweis sofort zurück. Kommt man IhrerForderung nicht nach, teilen sie den Herrschaften schriftlich mit, dass Sie einen Dritten mit der Herstellung des gebrauchstauglichen Einbaus beauftragen und die Kosten je Hälftig von den Rechnungen abziehen. Bitte heben Sie alle Schriftstücke dazu auf, falls Ihnen der Streit verkündet wird und dokumentieren Sie den Mangel umfassend fotografisch mit Bezug zu Ihrer Körpergröße.
Briefe schicken Sie per Einschreiben mit Rückschein.
Rät Ihnen 2014 gleich am ersten Tag
Corinna Zeh

[Edited by C.Zeh on 01.01.2014 at 20:03 Uhr]

01.01.2014 at 19:59 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Haftet Baufirma oder Architekt?

Nur so aus Neugierde:

Mir sagt jetzt der Begriff "Lichtphasen" nichts. Ich vermute mal, dass es sich um die Fensterleibungen, in diesem Fall um die Obere, handelt!?

Da der Threaderöffner selbst sagt, dass der ursprüngliche Fehler beim Zimmermann liegt, könnte ich mir auch folgenden Sachverhalt vorstellen:

Der Zimmermann erstellt den Sparrenwechsel für das Dachflächenfenster und er (oder der Dachdecker?) baut das Fenster ein. Dummerweise war der Wechsel zu klein oder das Dachflächenfenster wurde zu hoch eingebaut, mit dem Effekt, dass die obere Leibungsverkleidung wegen des zu niedrigen Wechsels nicht vom Trockenbauer waagerecht montiert werden konnte.
Letzterer hat dann einfach diese Leibung senkrecht zur Dachfensterebene erstellt.

Es kann sich auch ganz anders abgespielt haben!

Auf welcher Höhe befindet sich denn die Unterkante der oberen Fensterleibung?

Viele Grüße
bento

02.01.2014 at 23:36 Uhr
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Baupoint
Level: Jr. Member
Beiträge: 9
Registriert seit: 31.12.2013
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icon Re: Re: Haftet Baufirma oder Architekt?

Liebe C.Zeh, lieber Bento,
Erst mal herzlichen Dank!
Das Absurde ist, dass all das, was Sie schreiben, haben wir schon gemacht. Der Bausachverständige hat den als Mangel mit Fotos bei Teilabnahme der TB-Leistung mit folgender Formulierung protokoliert:
„die Lage der Riegel ist für die geplante Ausführung zu niedrig oder hätte parallel zur Bodenfläche eingebaut werden müssen. Letztlich ist die Ausbildung der Lichtphase oben ein Mangel des Zimmerers.“
Wir haben das dem Zimmerer mitgeteilt und einen Frist zur Mangelabstellung gesetzt. Alles wurde ignoriert und nichts geändert. Nun besteht der Trockenbau darauf, dass er mit der Sache nichts zu tun hat, er hat seine Leistung fachgerecht durchgeführt und hat uns die Schlußrechnung ausgestellt. Die Rechnung haben wir gemindert und ihm eine Frist zur Mangelbeseitigung gesetzt. Da er bei seiner Meinung bleibt, dass seine Arbeit mangelfrei übergeben wurde, hat er einen Rechsanwalt eingeschaltet, um die Restzahlung von uns zu fordern. Als Endeffekt haben WIR Probleme.
Der Architekt, der Zimmerer, der Trockenbau tun nichts und jeder behauptet, dass er alles richtig gemacht hat.
Wo soll man da ansetzen

04.01.2014 at 11:32 Uhr
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Baupoint
Level: Jr. Member
Beiträge: 9
Registriert seit: 31.12.2013
IP: Logged
icon Re: Re: Haftet Baufirma oder Architekt?

Liebe C.Zeh, lieber Bento,
Erst mal herzlichen Dank!
Das Absurde ist, dass all das, was Sie schreiben, haben wir schon gemacht. Der Bausachverständige hat den als Mangel mit Fotos bei Teilabnahme der TB-Leistung mit folgender Formulierung protokoliert:
„die Lage der Riegel ist für die geplante Ausführung zu niedrig oder hätte parallel zur Bodenfläche eingebaut werden müssen. Letztlich ist die Ausbildung der Lichtphase oben ein Mangel des Zimmerers.“
Wir haben das dem Zimmerer mitgeteilt und einen Frist zur Mangelabstellung gesetzt. Alles wurde ignoriert und nichts geändert. Nun besteht der Trockenbau darauf, dass er mit der Sache nichts zu tun hat, er hat seine Leistung fachgerecht durchgeführt und hat uns die Schlußrechnung ausgestellt. Die Rechnung haben wir gemindert und ihm eine Frist zur Mangelbeseitigung gesetzt. Da er bei seiner Meinung bleibt, dass seine Arbeit mangelfrei übergeben wurde, hat er einen Rechsanwalt eingeschaltet, um die Restzahlung von uns zu fordern. Als Endeffekt haben WIR Probleme.
Der Architekt, der Zimmerer, der Trockenbau tun nichts und jeder behauptet, dass er alles richtig gemacht hat.
Wo soll man da ansetzen

04.01.2014 at 11:33 Uhr
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
icon Re: Haftet Baufirma oder Architekt?

Nun Bester, das ist ganz einfach. Sie geben der Forderung des Anwaltes nicht nach. Bisher haben Sie sich richtig verhalten, ein Gutachter war da, das ist schon mal sehr gut, es gibt Mangelanzeigen, das ist auch sehr gut.
Sie dürfen jetzt nur nicht die Nerven verlieren. Begehrt der Trockenbauer den Werklohn über eine Klage, dann muß er nachweisen, dass er mangefrei gearbeitet hat.
Das Gericht wird einen Gutachter benennen, der die Frage der Mangelhaftigkeit sachverständige klären soll.
Das Gutachten, welches Sie haben, ist im Prozeß ein Parteiengutachten und nicht verwendbar für eine Urteilfindung durch das Gericht. Sie bzw. ihr Anwalt wird dieses Gutachten aber zur Gerichtsakte reichen, zusammen mit der Klageerwiderung. Damit wird es aktenkundig und der Sachverständige wird es sich zur Vorbereitung seiner Arbeiten auch durchlesen.
Der Trockenbaubetrieb ist verpflichtet, die Vorleistungen (Zimmererarbeiten und Fenstereinbau) auf Mangelfreiheit zu prüfen, bevor er mit seinen Leistung beginnt und diese vollendet. Abweichungen von der Sollbeschaffenheit (Gebrauchstauglichkeit) muß er anzeigen und Bedenken anmelden, resp. Ihnen die Folgen einer abweichenden Ausführung deutlich darlegen.
Er hat auch gegenüber den Vorgewerken Bedenken anzumelden, wenn er feststellt, dass die Vorleistungen mangelhaft sind. Im Hinblick auf die Arbeiten des Zimmerers hätter er ihn schriftlich auffordern müssen, die Wechsel für den Fensterausschnitt so zu versetzten, dass eine entsprechend ausreichende Höhe auch nach
Fertigstellung der Trockenbauverkleidung vorhanden ist.
Ich drücke Ihnen die Daumen und wünsche starke Nerven.
Corinna Zeh


[Edited by C.Zeh on 04.01.2014 at 14:21 Uhr]

04.01.2014 at 14:18 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Re: Haftet Baufirma oder Architekt?

Vielleicht wurde das überlesen!? Daher nochmal zur Erinnerung:

quote:
bento wrote: Auf welcher Höhe befindet sich denn die Unterkante der oberen Fensterleibung?


Und dann würde mich auch noch interessieren, was der Architekt dazu sagt?

Viele Grüße
bento
04.01.2014 at 19:59 Uhr
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hoearc
Level: Sr. Member
Beiträge: 158
Registriert seit: 08.08.2012
IP: Logged
icon Re: Haftet Baufirma oder Architekt?

quote:
Baupoint wrote:

Unsere Frage diesbezüglich ist:
Sollen wir der Forderung des Anwalts nachgeben und die Leistung des Trockenbauers trotz falschen Ergebnisses bezahlen und erst danach vom Architekten Schadenersatz fordern, oder sollen wir es auf einen Prozess ankommen lassen.




Ich stimme Herrn Doell zu - Sie brauchen anwaltlichen Rat.
Ohne diesen könnten die durch Sie eingeleiteten Schritte (den einen bezahlen und dann Schadensersatz von dem anderen fordern) "nach hinten losgehen".
Die Anwälte klären die Verfahrensweise, zum Beispiel im Sinne einer gesamtschuldnerischen Haftung der Beteiligten. Ich meine, die Arbeit des Anwalts können Sie nicht selbst erledigen.

Viel Glück!
04.01.2014 at 23:10 Uhr
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Baupoint
Level: Jr. Member
Beiträge: 9
Registriert seit: 31.12.2013
IP: Logged
icon Re: Re: Re: Haftet Baufirma oder Architekt?

quote:
bento wrote:


Vielleicht wurde das überlesen!? Daher nochmal zur Erinnerung:
quote:
bento wrote: Auf welcher Höhe befindet sich denn die Unterkante der oberen Fensterleibung?


Und dann würde mich auch noch interessieren, was der Architekt dazu sagt?

Viele Grüße
bento


Das Haus ist noch im Umbau, wir wohnen noch nicht da. Beim nächsten Besuch machen wir die Abmessung-vielen Dank!
05.01.2014 at 23:06 Uhr
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