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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : „Statische Berechnung“ mit geschätztem Längenmaß ……! ?
Beitrag von Nachricht
Ratlos
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 20.01.2014
IP: Logged
icon „Statische Berechnung“ mit geschätztem Längenmaß ……! ?

Der beauftragte Statiker erstellte eine „Statische Berechnung“ mit um 75 cm (22%!) überschätzter Höhe von real 2,65 m Balkon-Beton-Stützen u. erwartet volle Begleichung seiner Kostennote über 392,70 €.
Vorhandene, marode Balkon-Stützen, eines 2-geschossigen Wohnhauses, sollen laut seiner "Berechnung" ersetzt werden durch Doppel-T-Träger HE100A, S235JRG2.
Mein unbewohntes Haus befindet sich in 170 km Entfernung von meinem Wohnort. Die Begehung wurde in meiner Abwesenheit durch ein Familienmitglied vor Ort ermöglicht u. vollzogen. Ich wollte nun die Stützen im Vertrauen auf eine echte Längenmessung vor Ort in Auftrag geben. Mir kamen aber glücklicherweise Zweifel an dem Maß in der „Statischen Berechnung“ u. bin zur Kontrolle extra hingefahren und stellte den Unsinn fest. Der Statiker hält mir auf meine Reklamation u. Gegenrechnung über €100,- für eigentlich unnötige Aufwendungen durch Zeit u. Fahrtkosten entgegen:

„Die Stützenhöhe wurde in Ihrem Beisein abgeschätzt, ein nachträgliches Messen ist aufgrund des Leerstandes und der Entfernung ihres Wohnortes nicht ohne weiteres möglich gewesen. Eine Vergabe oder gar eine Ausführung der Maßnahme ohne Aufmaß durch einen Hersteller wäre auf keinen Fall anzuraten oder gar möglich. Meine Rechnung bleibt unverändert und ist unverzüglich von Ihnen zu bezahlen. (29.01.14) Des weiteren empfinde ich Ihr Verhalten als höchst fragwürdig und ungewöhnlich.“

Fragen:
1. Darf mir ein Statiker seine „Berechnung“ vorlegen, ohne mich auf nur „abgeschätzte“ Maße in seinem Rechenwerk ausdrücklich hinzuweisen?
2. Darf ich mich im beschriebenen Fall nicht auf die Maßvorgaben eines Fachmanns mit Diplom(FH) verlassen u.Träger laut erstelltem Plan mit Zeichnung in eine Schlosserei in Auftrag geben?
3. Jeder Bau-Handwerker hat einen Zollstock od. Laser-Distanzmesser in der Tasche; Statiker dürfen Längen schätzen u. damit dann Berechnungen anstellen?

21.01.2014 at 02:04 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: „Statische Berechnung“ mit geschätztem Längenmaß ……! ?

Guten Tag,

was hatte denn der Statiker genau in Auftrag? Haben Sie ihm schrifltich vorgegeben, auch gleich eine Ausführungskonstruktion mit genauen Bestellmaßen zu erstellen oder sollte er nur den Stützenquerschnitt dimensionieren? Oder haben Sie nur GEDACHT, eine Längenschätzung könnte Ihnen Bestelldaten liefern (auch eine genauere Schätzung hätte ja nicht die Genauigkeit, die Sie ggf. zum Bauen brauchen)?

Was Sie hier erleben, ist möglicherweise der Unterschied zwischen einer Objektplanung und einer Tragwerksplanung. Für die Statik ist eine millimetergenaue Längenannahme nicht erforderlich.

Kann es möglicherweise sein, dass je nach Auflagerbedingungen in der statischen Berechnung eine Knicklänge angesetzt wurde und keine konstruktive freie Höhe? Oder sind die beiden gleich und der Statiker hat statt 2,65 m eine lichte Höhe von 3,40 m geschätzt?

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

21.01.2014 at 18:47 Uhr
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hoearc
Level: Sr. Member
Beiträge: 158
Registriert seit: 08.08.2012
IP: Logged
icon Re: „Statische Berechnung“ mit geschätztem Längenmaß ……! ?

Hallo Ratlos,

wer hat denn einen Plan erstellt?
Der Statiker hatte für diese Kostengröße von 392,70€ sicher maximal eine Tragwerksplanung bis Leistungsphase 3 in Auftrag.
Dazu gehört keine Zeichnung, nach der Sie ohne weitere Planung bauen können. Die Zeichnung die Sie meinen, könnte der Positionsplan sein (ist aber nur eine Vermutung).

Sicher könnten Sie den Statiker um sein Angebot für eine Werkplanung der Konstruktion bitten. Danach könnten Sie dann auch bauen lassen.

Übrigens: den schwarzen Peter hat rechtlich gesehen ein Baubetrieb, der ohne eine Planung mit "nur" einer statischen Berechnung losbaut. Nicht der Statiker.

Bezüglich der Stützen-Länge: was ist mit Einbindung ins Erdreich? was ist mit eingespannter Stütze? Die Berechnung könnte völlig korrekt sein, das ist mit den bisherigen Inofs ganz schwer zu sagen.
Wenn sie korrekt ist, dann haben Sie genau die Leistung erhalten, für die Sie bezahlen sollen.
Die Rechnung des Statikers nicht zu begleichen, erscheint mir insofern auch recht fragwürdig.

Höpfner

21.01.2014 at 21:39 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: „Statische Berechnung“ mit geschätztem Längenmaß ……! ?

Hallo Ratlos,

wie meine Vorschreiber schon ausführten, reichen die Informationen nicht aus, um die Längendifferenz zu bewerten.
Im "schlimmsten Fall" hatte der Statiker die Länge "ausreichend geschätzt" und damit eventuell die Stütze etwas überdimensioniert. Davon ginge die Welt nicht unter.

Den Preis halte ich für überaus kulant. Manche Juristen weisen so einen Wert als Stundensatz aus!
Aber ernsthaft:
Mehrwertsteuer runter --> verbleibt 330,- € netto
Nebenkosten runter --> verbleibt ca. 300,- € netto
Dafür kann er sich ca. 4 Std. mit dem kompletten Vorgang befassen, also Erstkontakt (vermutlich Telefonat), Ortstermin, statische Berechnung, Ausdrucken-Eintüten- Verschicken, Rechnung schreiben, Geldeingang nachhalten...........und jetzt auch noch den Schriftverkehr mit einem unzufriedenen Auftraggeber, der vermutlich eine skizzenhafte Darstellung aus der statischen Berechnung als Bestellvorlage für die Stütze nutzen wollte.

Auch im wirklichen Baustellenleben werden Einbauteile vor der Herstellung immer vor Ort aufgemessen, entweder durch den Auftragnehmer (Schlosser) oder durch den bauleitenden Planer.

Viele Grüße
bento

22.01.2014 at 01:04 Uhr
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