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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Überzogene Abrechnung
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commodore
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 25.06.2014
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icon Überzogene Abrechnung

Ich habe folgendes Problem mit meinem Architekten:
Ich möchte an die Garage meines Hauses eine weitere Garage anfügen, und einen Wintergarten in der Art, wie früher die Orangerien gebaut worden sind (also mit gedecktem Dach und hohen Fenstern), und im Garten ein gemauertes Laubenhaus.

Nachdem mich ein anderer Architekt wegen lukrativer Großaufträge im Frühjahr 2013 schon lange vertröstet und dann abgesagt hatte, und von den mir bekannten Handwerkern auch keiner Zeit und Lust hatte, meine Zeichnungen formgerecht und für das Genehmigungsverfahren umzusetzen, bin ich zu einen anderen Architekten gegangen, den ich nach einigen Anrufen und Bitten dann endlich am 03.09.13 zu einem Besichtigungstermin einladen konnte.

Bei dieser Gelegenheit habe ich ihm meine ausgearbeiteten Pläne mit Maßen übergeben mit der Bitte diese zeichnen zu lassen und eine Genehmigungsfähigkeit beim Landratsamt zu erfragen. Diese Erkundigung hat er dann mit positivem Ergebnis eingeholt, das war wohl im Okober.

In der Folgezeit hat er mich, sofern ich ihn erreichen konnte, immer vertröstet, er käme nicht zur Zeichnung der Eingabepläne. Kontakt hatten wir solange selten und nur telefonisch und ohne weitere Details zu besprechen. Die Frage nach den Kosten seiner Tätigkeit wollte er nicht näher beantworten, allerdings müsse ich nicht mit Kosten von tausend Euro rechnen. Entwürfe hat er nicht vorgelegt, das war auch nicht nötig.

Am 03.04.2014 erhielt ich dann endlich eine email mit einem vorbereiteten Eingabeplan. Der Bauteil Wintergarten fehlte dabei noch ganz, obwohl er auf meinen Plänen bereits vorhanden war. Dies hatte der Architekt vergessen und wurde dann von ihm nachgeholt. Es fiel mir bereits auf, dass auch die Ist-Darstellung des Gebäudes nicht mit der Wirklichkeit ganz übereingestimmt hat bzw. mit meinen vorliegenden Plänen. Es war also nicht richtig übernommen worden.

Auf Nachfrage sollten Details nicht zum Genehmigungsverfahren geklärt werden, und könnten noch nachträglich abgesprochen bzw. in den Plan aufgenommen werden. Damit war ich zwar nicht einverstanden, wollte aber das Genehmigungsverfahren nicht weiter verzögern.

Erst am 09.05.2014 erhielt ich die Bauantragsmappen überreicht, und meine Frau und ich versahen diese mit Unterschriften. Bei den Bausummen fiel mir auf, dass nur die Garage mit 25.840 Euro berechnet worden war, der Wintergarten mit Laubenhaus pauschal mit 50.000 Euro geschätzt wurden, insgesamt also 76.000 Euro.

Die Mappen habe ich dann selbst bei der VG eingereicht. Der Beamte dort wies mich darauf hin, dass eine Antragstellung auch im Genehmigunsfreistellungsverfahren möglich sei, das sei kostengünstiger und schneller. Und so habe ich die Anträge abgeändert und nach Zustimmung des Architekten wieder eingereicht.

Am 06.06.14 habe ich die Mitteilung über die Genehmigungsfreistellung erhalten. Am 11.06.2014 habe ich die Baubeginnsanzeige beim Architekten mit der Bitte um Ergänzung der Angaben zur Standsicherheit abgegeben.

Auf Nachfrage beim Landratsamt habe ich am 24.06.2014 erfahren, dass der Architekt die Baubeginnsanzeige ohne Unterschrift (und damit unwirksam) eingereicht hat. Die Unterschrift müsse nachgeholt werden. Dies habe ich dem Architketen mitgeteilt, woraufhin dieser eine Kostenrechnung angemahnt hat, die ich gar nicht erhalten hatte. Diese Kostenrechnung lieferte er aber sogleich per email nach mit der Aufforderung, bis 01.07.2014 eine Zahlung von 1.891,15 Euro zu veranlassen. Für Fertigung der Eingabeplanung gem. HOAI § 34, Honorarzone III, Mindestsatz, Leistungsphase 1-3, (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Eingabeplanung) 21% aus anrechenbaren Baukosten von 70.000 Euro; Honorarnote: 100 % = 7567,60 € x 21%. Netto: 1589,20 €, + 19 % Mwst. (= 301,95 €) Gesamt: 1.891,15 €.
Kostenschuldner ist auf seiner Rechnung neben mir auch meine Frau, die jedoch an der ganzen Angelegenheit nicht beteiligt war und ihn auch nicht beauftragt hat. Lediglich als weiterer Bauherr hat sie mitunterschrieben.

Die fehlende Unterschrift auf der Baubeginnsanzeige will er wohl erst nach Begleichung seiner Rechnung leisten.

Ich bin über dieses Verhalten sehr verärgert. Ich habe die Pläne soweit gezeichnet, dass die Ausführungen und Maße von einem Bauzeichner lediglich übernommen werden mussten. Die Höhe der Rechnung trotz vorheriger mündlicher Mitteilung über die zu erwartende Höhe, die Dauer der Erstellung der Eingabepläne, die ungünstige Beantragung im Genehmigungsverfahren, die weitere Verzögerung durch die Verweigerung der Unterschrift, die falsche Wiedergabe der tatsächlichen Gegebenheiten des Bestands im Eingabeplan, die Zurückhaltung bei Fragen und der Beratung in Details in der Planung, die Rechnung, die ich nicht erhalten habe, die versäumte Unterschrift auf der Baubeginnsanzeige.

Für mein ganzes Wohnhaus habe ich vor 10 Jahren nicht viel mehr für den Architekten bezahlt als diese jetzige Rechnung. Ich mache die Arbeit, und der Architekt will sich das saftig bezahlen lassen. Bitte äußern Sie sich, ob ich das schlucken muss, oder der Architekt unverhältnismäßig oder inkorrekt abgerechnet hat. Ich möchte in eine Verhandlung mit dem Architekten aber mit guter Vorbereitung gehen und die Angelegenheit einvernehmlich lösen.
Vielen Dank.

26.06.2014 at 01:18 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
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icon Re: Überzogene Abrechnung

Hallo commodore,

mein Rat: bezahlen!

Mit den Angaben kann man nicht wirklich das Honorar bestimmen, allerdings ergibt ein Überschlag mit a.K. von 64.000,- €, HZ III, Mindestsatz, LP 1-3 (24%) und 5% Nebenkosten schon ein Honorar von ca. 3.000,- € brutto.

Trotz der bauseitigen Vorleistungen halte ich das Honorar von 1.900,- € brutto für einen Freundschaftspreis.

Wer soviel Architektenhonorar vor 10 Jahren für sein ganzes Wohnhaus bezahlt hat, hat in einem HOAI-Forum ohnehin nichts verloren, denn demjenigen geht es nicht um eine rechtmäßige Vergütung sondern um Sparen auf Teufel komm raus zum eigenen Vorteil.

Tut mir leid.
bento

26.06.2014 at 19:09 Uhr
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commodore
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 25.06.2014
IP: Logged
icon Re: Überzogene Abrechnung

Freundschaftspreis für die Bauzeichnung? Super. Die Zeichnung also kreative Arbeit habe ich selbst gemacht, das Übertragen auf einen Eingabeplan von 2 Nebengebäuden rechtfertigt also 1900 Euro Rechnung. Sparen auf Teufel komm raus? Unverschämtheit! Wer hier absahnt ist ja wohl klar. HOAI hin oder her. Da ist unser System wirklich krank.

Wo leben Sie? Um 1900 Euro bezahlen zu können muss ein Fabrikarbeiter 1 1/2 Monate richtig arbeiten. Überlegen Sie sich einfach mal die Verhältnismäßigkeit. Machen Sie das nächste Mal eine knifflige Arbeit und bezahlen Sie dann auch noch dafür? .

26.06.2014 at 20:16 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
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icon Re: Überzogene Abrechnung

Vielleicht mal eins nach dem anderen:

Einen schriftlichen Vertrag gibt es nicht, der Auftrag wurde im September 2013 erteilt, es gilt also die HOAI 2013.

Die Vorleistung waren wohl als so etwas wie Vorplanung zu sehen (das kann man aber eigentlich nur beurteilen, wenn man alles gesehen hat), vielleicht auch weniger, vielleicht mehr. Warum die nochmal abgezeichnet werden mussten, wenn sie schon alles beinhalteten was man für einen Bauantrag braucht, steht nicht geschrieben. Wie auch immer, sie sollten bautechnisch richtig gezeichnet werden und die Genehmigungsfähigkeit geklärt werden.

Eine Kostenberechnung gibt es nur für Garage, die Kosten des Wintergartens wurden nur geschätzt.

Die Unterlagen wurden zwar genehmigungsfähig zusammengestellt, die Klärung des Genehmigungsverfahrens schein jedoch nicht erfolgt zu sein, sonst wäre das einfachere Verfahren ja wohl vorher mal besprochen worden.

Was sonst noch alles erstellt wurde (Erläuterungsberichte, Terminplanungen, Dokumentationen o.ä.) ist nicht bekannt. Es wird von einer Zurückhaltung bei der Beratung gesprochen, also eher von gering gehaltenem Planungsaufwand.

Vergleicht man das alles mit den Grundleistungen in Anlage 10.1, ist das wohl keine vollständige Leistungsphase 1-4, die da erbracht wurde. Was es alles ist, müsste man im Einzelnen darlegen und bewerten. Daraus ergeben sich dann die abzurechnenden Teilleistungs-Prozente.

Auch die Aussage des Planers, dass nicht mit Tausend Euro zu rechnen sei (das heißt m.E., dass es weniger als 1.000 € kosten wird), ist für den erforderlichen Leistungsumfang relevant, denn es zeigt, dass der Planer sich mit den zu erbringenden Teilleistungen frühzeitig auseinander gesetzt hat.

Wenn das ganze lt. Bauantrag 76.000 € kosten sollte, sind damit i.d.R. Bruttoherstellungskosten gemeint, d.h. 64.000 € netto wären die richtige Eingangsgröße in die Honorartafel des § 35 (nicht 70.000 in § 34). Das Grundhonorar beträgt hierbei 10.048 € (und nicht 7.567,60, diese Zahl ist gar nicht nachvollziehbar).

Für Lph 1-4 betrüge der Teilleistungs-Prozentsatz insgesamt 27%; um auf ein Honorar unter 1.000 € brutto zu kommen, dürften aber nur 8,35 Prozentpunkte davon angesetzt werden. Die Frage ist also, wie der Planer zu seiner Honoraraussage kam und - letztlich für die Abrechnung relevant - welche Teilleistungen er tatsächlich als erbracht nachweisen kann.

Da offensichtlich nichts schriftlich vereinbart worden ist, können Nebenkosten auf Nachweis zusätzlich abgerechnet werden.

* * *

Wenn für eine Hausplanung nur 1.900 € oder 3.800 DM einschl. MwSt. bezahlt wurde, war das sicherlich keine Individualplanung, sondern ein x-fach verkaufter Grundriss, der nur kopiert und mit neuen Namen versehen werden musste. Sollte der Bauherr dafür tatsächlich etwas Individuelles für so einen Plan beklommen haben, hat jemand die HOAI sehr deutlich unterboten und das ist schlecht für den Berufsstand wie auch für den Planer selbst (und häufig genug auch für den Bauherrn, wenn die Qualität hinten und vorne nicht stimmt – das kostet meist viel mehr als eine anständige und anständig honorierte Planung und Bauüberwachung).

Dass für 1900 € ein Arbeiter 2 Monate schuften muss, ist wohl richtig. Um sich so eine Garage und einen Wintergarten zu leisten (von einem ganzen Wohnhaus mal zu schweigen), müsste er allerdings über 6 Jahre auf Essen, Schlafen usw. verzichten, was zeigt, dass diese Dinge doch ziemlich relativ zu sehen sind.

* * *

Was kann man tun? Zunächst einmal zumindest für die weiteren Leistungen einen schriftlichen Vertrag schließe, in dem die zu erbringenden Leistungen genau beschrieben sind (die HOAI liefert ja bekanntlich keine Vertragsinhalte, sondern nur für einige der möglichen Planungsleistungen am Bau Honorarspannen). Dann klären sich auch Details wie "wer ist Auftraggeber" und die Leistungen können bauherrenseitig im Einzelnen verfolgt und ggf. angemahnt werden.

Für die erbrachten Leistungen würde ich von dem Planer nachweisen lassen, welche Grundleistungen er denn erbracht hat. Dann kann man eine schriftliche Vereinbarung nach § 8 Abs. 1 bzw. 2 darüber treffen (das nächste mal wie gesagt vorher!).


____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

26.06.2014 at 21:59 Uhr
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commodore
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 25.06.2014
IP: Logged
icon Re: Überzogene Abrechnung

Danke für die Beiträge zu meinem Problem. Trotz der vielen Details die ich mitgeteilt hatte, haben Sie nicht immer den richtigen Rückschluss gezogen; z. B. zu meinem bereits bestehenden Hausbau. Da habe ich auch eine detaillierte Vorplanung erarbeitet und das hat sich dann in den Planungskosten wiedergespiegelt. Mein Haus ist übrigens alles andere als "von der Stange".
Abschließend konnte ich bereits in nur einem persönlichen Gespräch mit dem Architekten diesen davon überzeugen, die Höhe seiner Honorarvorstellung aus den geschilderten Gründen deutlich abzusenken. Wir sind beide zufrieden und einvernehmlich auseinander gegangen.
Hätte dieser Architekt Ihren Rat befolgt wäre es zum Rechtsstreit gekommen. Das nützt dann erstlinig Sachverständigen - die verdienen schließlich Geld damit.
Zum Schluß: Für jeden gutgemeinten und uneigennützig erteilten Rat nochmals: Danke!

26.08.2014 at 11:39 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Überzogene Abrechnung
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