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buisnessmed
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
Registriert seit: 24.07.2014
IP: Logged
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Schadenersatz?
Hallo,
ich habe 2012 eine Praxis gebaut. Ein Ingeniuer hatte die Bauaufsicht und hat insgesammt dafür knapp27.000 Euro erhalten. Grundlage des Vertrages war die HOAI und Werksvertragsrecht des BGB. Nach vier Monaten hatte ich einen Nulleiterschaden mit 20.000€ Schaden. Einen Monat später Wasserschaden, Frischwasserrohr nicht zusammengeschweißt, weitere sechs Monate später einen enormen Schaden, der seit dem ersten Tag wohl bestand und nun eine Sanierung auf Nullzustand nötig macht. Ist der Bauüberwacher nicht schdenersatzpflichtig? Er hat noch nicht einmal eine Genehmigung oder einen Antrag für die Baugenehmiguung gestellt. Ist das nicht sein Problem? Natürlcih ist das mehr als geschäftsschädigend für mich, aber kann ein Ing. da so einfach davon kommen?
Vielen Dank für die Antworten
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24.07.2014 at 09:23 Uhr |
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
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Re: Schadenersatz?
Nein, Sie brauchen das nicht zu akzeptieren. Allerdings würde eine Erläuterung der Hintergründe hier eine Rechtsberatung sein, das können wir nicht leisten.
Grundsätzlich hat der Bauleiter im Rahmen seiner Überwachungstätigkeit die mangelfreie Leistung der ausführenden Gewerke zu prüfen. Gerade für die Haustechnik (Elektro, Heizung, Sanitär) sind Zwischenprüfungen (Druckprobe, etc) während der Bauphase Pflicht, um eben diese Schäden, wie bei Ihnen eingetreten, zu vermeiden.
Sie können also Gewährleistungsansprüche geltend machen, in welcher Höhe diese sich belaufen und wie die vertraglichen Regelungen dahingehend sind klären Sie jedoch am besten mit einem Fachanwalt.
Beste Grüße
Corinna Zeh
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30.07.2014 at 10:55 Uhr |
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CT1956
Level: Sr. Member
Beiträge: 151
Registriert seit: 17.03.2007
IP: Logged
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Re: Schadenersatz?
Sehr geehrter businessmed,
in erster Linie haftet immer der, der etwas gemacht hat, nicht zuerst der, der überwachen musste, was der primär haftende zu machen hatte. Der Sanitärinstallateur, der nicht oder nicht vollständig auf Dichtigkeit geprüft hat, haftet vor allen anderen. Der das prüfen musste, kann sich nur ein Protokoll zur Dichtigkeitsprüfung vorlegen lassen. Selbst prüfen muss er nicht.
Gleiches gilt für den Nullleiterschaden. Gibt es Messungen zur Mangelfreiheit bei Übergabe? Die hat der Elektroinstallateur zu liefern. Natürlich haftet u. U. auch der Überwacher. Wahrscheinlich aber nur zu einem Anteil, der von Juristen festzustellen und auszuhandeln wäre (10%, 25%, 33%, 50% o.a.). Schlecht sieht es für ihn aus, wenn es die Installateure nicht mehr gibt. Er haftet evtl. wie der Handwerker gesamtschuldnerisch.
Christian Tietje
Dipl.-Ing. (FH) Gießen 1983
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Dipl.-Ing. (FH) Christian Tietje
Energie- und Wärmetechnik
Gießen 1983
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30.07.2014 at 21:33 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Schadenersatz?
Das passiert bei Mehrfachpostings: [url=http://] http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=2238[/url]
Viele Grüße
bento
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31.07.2014 at 22:54 Uhr |
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