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buisnessmed
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
Registriert seit: 24.07.2014
IP: Logged
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Bauüberwachung
Hallo,
ich habe 2012 eine Praxis gebaut. Ein Ingeniuer hatte die Bauaufsicht und hat insgesammt dafür knapp27.000 Euro erhalten. Grundlage des Vertrages war die HOAI und Werksvertragsrecht des BGB. Nach vier Monaten hatte ich einen Nulleiterschaden mit 20.000€ Schaden. Einen Monat später Wasserschaden, Frischwasserrohr nicht zusammengeschweißt, weitere sechs Monate später einen enormen Schaden, der seit dem ersten Tag wohl bestand und nun eine Sanierung auf Nullzustand nötig macht. Ist der Bauüberwacher nicht schdenersatzpflichtig? Er hat noch nicht einmal eine Genehmigung oder einen Antrag für die Baugenehmiguung gestellt. Ist das nicht sein Problem? Natürlcih ist das mehr als geschäftsschädigend für mich, aber kann ein Ing. da so einfach davon kommen?
Vielen Dank für die Antworten
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24.07.2014 at 09:24 Uhr |
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