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HOAI.de - Forum : Haftung für Planungs- und Bauüberwachungsfehler : Bau- Überwachung
Haftung
Bauüberwachung Ingenieur
Beitrag von Nachricht
buisnessmed
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
Registriert seit: 24.07.2014
IP: Logged
icon Bau- Überwachung

Hallo,
ich habe 2012 eine Praxis gebaut. Ein Ingeniuer hatte die Bauaufsicht und hat insgesammt dafür knapp27.000 Euro erhalten. Grundlage des Vertrages war die HOAI und Werksvertragsrecht des BGB. Nach vier Monaten hatte ich einen Nulleiterschaden mit 20.000€ Schaden. Einen Monat später Wasserschaden, Frischwasserrohr nicht zusammengeschweißt, weitere sechs Monate später einen enormen Schaden, der seit dem ersten Tag wohl bestand und nun eine Sanierung auf Nullzustand nötig macht. Ist der Bauüberwacher nicht schdenersatzpflichtig? Er hat noch nicht einmal eine Genehmigung oder einen Antrag für die Baugenehmiguung gestellt. Ist das nicht sein Problem? Natürlcih ist das mehr als geschäftsschädigend für mich, aber kann ein Ing. da so einfach davon kommen?
Vielen Dank für die Antworten

24.07.2014 at 09:57 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Bau- Überwachung

Hallo,

auch wenn ein und der gleiche Beitrag hier teils unter verschiedenen Überschriften mehrfach eingestellt wird, gibt es nicht mehr Antworten!

Im Grunde wäre er auch besser in einem Bauforum oder in einem Rechtsforum aufgehoben, da die HOAI nur die Vergütung von vereinbarten Architekten- und Ingenieurleistungen regelt.
Da hier aber noch nicht einmal klar ist, mit welchen Leistungen und mit welchen Leistungsphasen der Ingenieur beauftragt wurdel, dürfte eine Bewertung schwierig werden.

Vielleicht nur soviel:
Wenn man unterstellt, dass es sich ursächlich nicht um Planungsfehler, sondern um reine Ausführungsfehler handelt, dann wäre zunächst die ausführende Firma aufzufordern, den Mangel im Rahmen der Gewährleistung zu beheben. Aufgetretene Schäden müssten in erster Linie beim Verursacher (nämlich der Firma) geltend gemacht werden. Sollte es sich tatsächlich um einen bauüberwachungspflichtigen Schaden handeln (nicht jede handwerkliche Leistung muss der Objektüberwacher persönlich überwachen), dann wäre der Objektüberwacher im Rahmen der gesammtschuldnerischen Haftung evtl. mit im Boot.
Das wird aber besser ein Anwalt für Bau- und Architektenrecht anhand der Verträge und näheren Umstände beurteilen können.

Viele Grüße
bento

24.07.2014 at 15:17 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Bau- Überwachung

Guten Tag,

vorab: Sie brauchen hier nur 1 mal posten. Und der "Abstimm"-Button wird auch nicht benötigt.

Ich empfehle das alsbaldige Aufsuchen eines Fachanwalts für Bau- und Achitektenrecht unter Mitnahme aller Planungs- und Bauverträge, Schlussrechnungen und der Abnahmeniederschriften der Bauleistungen. Dort sollten sie dann beraten werden, wie am besten vorgegangen wird, um Schadensersatz von den Beteiligten zu verlangen, ob ggf. Sachverständigengutachten zur Beweissicherung erforderlich werden und ob Sie jemandem Gelegenheit zur Nachbesserung geben müssen, bevor Sie etwas durch Dritte sanieren lassen etc.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

24.07.2014 at 15:20 Uhr
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buisnessmed
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
Registriert seit: 24.07.2014
IP: Logged
icon Re: Bau- Überwachung

Hallo,
erstmal sorry für das häufuge Posten der selben Frage. Es lag an einer Fehlermeldung.

Danke für die Antworten. Ich bin bereits anwaltlich vertreten, aber ich höre mir gern mehrere Meinungen an. Laut Vertrag waren folgende Leistungen seitens des Ingenieurs zu erbringen:
Entwurfs-und Ausführungsplanung nach § 33 HOAI Phase 1-6
Bauüberwachung der Phase 7-8 § 33 HOAI

Das bedeutet doch auch, dass ER mit dem Antrag zur Baugenehmigung zum Amt rennt und alles erledigt, weil er ja auch das Geld dafür bereits erhalten hat? Ich kenne mich mit der HOAI nicht aus. Wenn ich im Nachhinein die Genehmigung beantrage zahle ich ja nochmal Gebühren dafür, oder? Außerdem wie kann ein Bauüberwacher überhaupt soviele Schäden an einem Gewerk verantworten? Handwerker hin oder her. Das gibt es doch nur im Baugewerbe. In jeder anderen Branche würde man sich doch nicht mehr vor die Tür trauen vor Scham. Sorry, aber ich habe diesen Mann gefressen!

24.07.2014 at 15:51 Uhr
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