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HOAI.de - Forum : HOAI 2002 (Euroumstellung) : Kostenschätzung
Beitrag von Nachricht
merten 111
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 27.11.2003
IP: Logged
icon Kostenschätzung

Wie wird das Architektenhonorar bei einer Kostenschätzung bei einer Altbausanierung berechnet ( nur die Summe für die Kostenschätzung)

27.11.2003 at 13:36 Uhr
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
icon Re: Kostenschätzung

Könnten Sie Ihre Frage bitte etwas genauer bzw. ausführlicher formulieren?

[Edited by Christian Wolz on 28.11.2003 at 10:32 Uhr]

____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN

28.11.2003 at 10:31 Uhr
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merten 111
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 27.11.2003
IP: Logged
icon Re: Re: Kostenschätzung

quote:
Christian Wolz wrote:
Könnten Sie Ihre Frage bitte etwas genauer bzw. ausführlicher formulieren?

[Edited by Christian Wolz on 28.11.2003 at 10:32 Uhr]
Der Eigentümer hat bereits eine Planung zur Sanierung eines Bauernhofes gemacht, jetzt soll nur die Kostenschätzung für den Umbau in Auftrag gegeben werden. Wie wird für die Kostenschätzung ein Honorar( wenn die Kosten z. Beispiel bei 2 Mill € liegen) berechnet?
02.12.2003 at 09:22 Uhr
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
icon Re: Kostenschätzung

Generell ist hier der Anteil der Kostenschätzung an der gesamten Leistungsphase zu ermitteln. Das kann je nach Projekt variieren.

Es sind auch Tabellen im Umlauf, die versuchen, einer solche Aufteilung gerecht zu werden. Darin wird für die Kostenschätzung 1,0 v. H. angesetzt. Begreift man die Beauftragung der Kostenschätzung als Einzelleistung, so wäre hier unter Berücksichtigung der Vomhundertsätze des § 19 eher ein Wert von 1,4 - 1,5 v. H. angebracht.

Daraus ergäbe sich folgende Rechnung:

Annahmen:
Anrechenbare Kosten netto: 2.000.000 € (ob mit oder ohne anrechenbare Bausubstanz, ist unbekannt)
Honorarzone III, Mindestsatz
Nebenkostenpauschale 6 %
Zuschlag für Umbau und Modernisierung: 20 %

Honorarberechnung:
Honorargrundwert: 149.401,00 €
149.401,00 € x 1,4 v. H. = 2.091,61 €
2.091,61 € x 20 % Umbauzuschlag = 418,32 €
2.509,93 € x 6 % Nebenkosten = 150,60 €
2.660,53 € x 16 % MwSt. = 425,68 €
Summe Honorar = 3.086,21 €

Diese Tabellen sind jedoch nicht Bestandteil der HOAI und somit nicht allgemein- bzw. rechtsgültig.

____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN

02.12.2003 at 13:12 Uhr
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Miky
Level: Sr. Member
Beiträge: 138
Registriert seit: 04.03.2002
IP: Logged
icon Re: Re: Kostenschätzung

Zu der Darstellung von Herrn Wolz zwei Ergänzungen:

Der Vomhundertsatz für die Kostenschätzung muß nachvollziehbar ermittelt werden. Das LG Köln hat vor wenigen Jahren 2 % anerkannt, weil sich der Archi zusätzlich in vorhandene Unterlagen einarbeiten muß.

Zum anderen sollte geklärt werden, ob eine pauschale Abrechnung der Nebenkosten bei Vertragsunterzeichnung schriftlich vereinbart war. Sonst gibt es nur die nachgewiesenen Nebenkosten!

So long

03.12.2003 at 11:59 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Kostenschätzung

Hallo Herr Wolz,

gab es da nicht eine kleine Anhebung der Umsatzsteuer auf 19 % am 01.01.2007?

Viele Grüße
bento

28.04.2018 at 20:05 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Kostenschätzung

Hallo bento,

der Beitrag ist ja schon von 2003 ...

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

30.04.2018 at 09:07 Uhr
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