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HOAI.de - Forum : Haftung für Planungs- und Bauüberwachungsfehler : Fehler beim Einmessen von Grundstück
Beitrag von Nachricht
josch260367
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 15.08.2014
IP: Logged
icon Fehler beim Einmessen von Grundstück

Hallo,

ein Vermeser, der von der Baufirma ohne unser Wissen/Einwilligung beauftragt wurde, hat unseren Bauplatz falsch eingemessen. Die Baufirma hat den Vermesser beaufragt, da er zwar Pläne des Architekts hatte, aber wohl genau wissen wollte wo die Baugrube, Bodenplatte hinsollte.
D.h. entgegen den Plänen des Architekten, welche er hatte, hat er die Baugrube und jetzt auch die Bodenplatte bzw. das Erdgeschoss, falsch eingemessen. Das Haus ist mehr als 2 m versetzt, d.h. es entstehen uns Kosten wie Änderung (Tektur) beim Plan, erneute Vermessungskosten, vor allem aber nicht genau messbare Kosten wie Ärgernis für uns, Wertminderung, weil z.B. eine Terasse nicht mehr passt, Probleme beim Garagenbau aufgrund geänderter Abstände zu den Nachbarn u.u.u.
Es würde sich vermutlich ein Gang zu einem Rechtsanwalt lohnen bzw. da wir richtig liegen und der Vermesser den Fehler gemacht hat, müssten wir doch wohl die Rechtsanwaltskosten auch ersetzt bekommen oder irre ich mich da?!

MfG

15.08.2014 at 18:15 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Fehler beim Einmessen von Grundstück

Möglicherweise bekommen Sie in allen Punkten recht. Möglicherweise.

Denn wenn das ganze vor Gericht gehen sollte, könnten u.a. folgende Fragen auftauchen:

- Wer hat denn bei Ihnen die Objektüberwachung (Leistungsphase 8 nach HOAI) in Auftrag und diese Arbeiten ncht koordiniert / überwacht?

- Wer sollte denn nach Ihren Vorgaben die Bauvermessung
(Absteckung mit Protokoll, Einmessbescheinigung nach dem Bau usw.) durchführen und hat dies nicht rechtzeitig durchgeführt bzw. die Arbeit des Vermessers der Baufirma überprüft?

- Warum wurde denn nicht nach Bekanntwerden des Fehlers von Ihnen verlangt, die falsch gebauten Teile zurückzubauen und richtig herzustellen? Das wäre evtl. für die Baufirma ein kleinerer Schaden gewesen und hätte damit Ihrer Schadensminderungspflicht genügt?

Der Gang zum Anwalt ist wohl baldigst notwendig, unabhängig davon, wer den letztlich bezahlt. Mit Ihrem Objektüberwacher und dem Anwalt sollten Sie auch besprechen, ob bis zur Klärung der Angelegenheit ein Baustopp angebracht wäre und ob ein Bausachverständiger für ein selbständiges Beweisverfahren zur Feststellung der Fehler eingeschaltet werden sollte.




____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

16.08.2014 at 10:01 Uhr
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josch260367
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 15.08.2014
IP: Logged
icon Re: Fehler beim Einmessen von Grundstück

Objektüberwachung müsste unser Architekt in Auftrag haben, ob er alles richtig überwacht hat, kann ich nicht sagen.

Von uns wurde das ursprüngliche Grundstück durch einen Vermesser eingemessen zwecks Planung des Bauvorhabens. Dann bekam die Baufirma die Pläne des Architekten, die Baugrube wurde durch eine Firma ausgehoben und die Baufirma sollte in die Baugrubee das Haus reinsetzen, d.h. zuerst eine Bodenplatte erstellen und dann weiterbauen.
Von uns wurde niemand in Auftrag gegeben zwecks Vermessung, Schnurgerüst etc., evtl. weil wir es nicht besser wussten?!
Fakt ist, dass die Baufirma ohne unser Wissen und Einwilligung den Auftrag an anderen Vermesser gab, dieser dann Vermessungen durchführte, jedoch falsch, weshalb die Bodenplatte und das viertel Haus falsch gebaut wurde. Stoppen bzw. zurückbauen war nicht mehr möglich, der Fehler wurde erst bemerkt, als der Vermesser wegen eines anderen Problems mit der Erdaushubfirma von uns ausfindig gemacht wurde und uns dann einen Plan bzw. Skizze mit Bericht aushändigte, aus dem ersichtlich war, dass total fasch eingemessen wurde.
Der Architekt und die neue Baufirma (die alte wurde von uns rausgeschmissen!) sagen, dass der Vermesser für den Fehler haften müsste, es da auch eine Versicherung gäbe und er nie ohne unsere Zustimmung überhaupt vermessen hätte dürfen. Von der alten Baufirma ist nichts zu holen, die haben dann ja aber auch nur falsch gebaut, weil sie vom Vermesser die falsche Absteckung erhalten haben.

Von uns sollte ursprünglich dann wieder der Vermesser beauftrag werden für das fertige Haus einzumessen, der die alllererste Grundstücksvermessung gemacht hatte, ansonsten hatten wir keinen Auftrag vergeben!

17.08.2014 at 02:28 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Fehler beim Einmessen von Grundstück

Das ist ein Fall für die Juristen und ich befürchte anhand des geschilderten Sachverhaltes, dass sich - was eure Haftungsansprüche betrifft - die alte Baufirma und euer Architekt warm anziehen dürfen.
Der schadensverursachende Vermesser wird in diesem Verfahren für euch nicht relevant sein.

Ab zum Anwalt!

Viele Grüße
bento

17.08.2014 at 11:35 Uhr
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