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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Voläufiges Pauschalhonorar nach HOAI
Beitrag von Nachricht
Frederik
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 21.08.2014
IP: Logged
icon Voläufiges Pauschalhonorar nach HOAI

Hallo,

ich habe folgende Frage:

Mein Architekt hat mir ein Honorarangebot Leistungsphase 5 bis 8 nach HOAI 2013 §34 Abs. 1 für Umbaumaßnahmen in unserem Haus gemacht - stutzig macht mich, dass er ein vorläufiges Pauschalhonorar gemacht hat.

Ist es üblich, dass man voläufige Pauschalhonorare macht? Intuitiv scheint mir das ein Widerspruch zu sein.

Viele Grüße
Frederik

21.08.2014 at 13:41 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Voläufiges Pauschalhonorar nach HOAI

Recht haben Sie, üblich ist das nicht. Fragen Sie ihn doch mal, wann das endgültige Angebot kommt oder wie das sonst zu vestehen sein soll.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

21.08.2014 at 18:46 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Voläufiges Pauschalhonorar nach HOAI

quote:
Frederik wrote:
Ist es üblich, dass man voläufige Pauschalhonorare macht?

Definitiv nein, weil Quatsch!
Oder ist er bei der Honorarberechnung von vorläufigen anrechenbaren Kosten ausgegangen? Das ergäbe wieder Sinn.
21.08.2014 at 19:56 Uhr
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Frederik
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 21.08.2014
IP: Logged
icon Re: Voläufiges Pauschalhonorar nach HOAI

Hallo,

vielen Dank für die Infos, Ihr habt mir ehrlich sehr geholfen!

In der Honorarberechnung werden keine vorläufigen anrechenbaren Kosten aufgeführt, insofern fällt diese Erklärung leider flach.

Da diese Art von Angebot wohl alles andere als "Standard" ist, werde ich mal meinen Architekten kontaktieren und ihn um eine Erklärung bitten.

Viele Grüße
Frederik

22.08.2014 at 08:37 Uhr
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Frederik
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 21.08.2014
IP: Logged
icon Re: Voläufiges Pauschalhonorar nach HOAI

Hallo,

ich habe heute mit meinem Architekten geredet - er hat mir gesagt, auf Wunsch könne ich die Bmemerkung "Vorläufiges Pauschalhonorar" streichen, so dass lediglich das Gesamthonorar nach HOAI würde aufgeführt werden.

Die anrechenbaren Baukosten zur Berechnung der HOAI sind fix.

Ist das so in Ordnung?

Viele Grüße
Frederik

26.08.2014 at 19:54 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Voläufiges Pauschalhonorar nach HOAI
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