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neurohr
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 28.08.2014
IP: Logged
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Honroarangebot HOAI 2013 TA
ein Fachplanungsbüro bietet für die Kostengruppen WA, AWG, ELT und Förderanlagen ein Honorar an, das alle ermittelten Kosten zusammenfasst und daraus eine Honorarsumme bildet. Diese liegt natürlich niedriger als ein Honorar einzeln nach Kostengruppen gegliedert .Darf ein öffentlicher Auftraggeber dieses Angebot werten ?
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28.08.2014 at 13:19 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Honroarangebot HOAI 2013 TA
Kommt darauf an. Man muss das ganze Angebot sehen, die Honorarzone, den Honorarsatz, die Nebenkosten usw. Das muss man dann dem korrekten HOAI-Honorar zwischen Mindest- und Höchstsatz in den jeweiligen Honorarzonen der Anlagengruppen und mit möglichen Spannen der Nebenkosten gegenüberstellen.
Letztlich gilt die Vorgabe des § 7 Abs. 1, wonach das Honorar nach den HOAI-Regeln zwischen den Mindest- und Höchstsätzen liegen muss, wobei Nebenkosten nicht berechnet werden müssen und Beosndere Leistungen frei vereinbar sind, d.h. auch für Null angeboten werden dürfen..
Wenn Sie ein Mitbewerber sind, sollten Sie den AG oder ggf. Ihre Kammer anfragen, ob da ein Gespräch sinnvoll erscheint, um den Sinn der HOAI (hier: keine Unterschreitung der Mindestsätze) zu erfüllen und nicht erst mit rechtlichen Mitteln ankommen zu müssen.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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28.08.2014 at 14:25 Uhr |
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