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HOAI.de - Forum : Allgemeines : LPH8 Bautagebuch
Beitrag von Nachricht
luepi
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 06.09.2014
IP: Logged
icon LPH8 Bautagebuch

Hallo Zusammen,

für mich als Bauleiterin (Hochbau) stellt sich beim ordnungsgemäßen Führen des Bautagebuches folgende Frage:
Der TGA-Planer ist nur
mit den Grundleistungen HOAI 2009 beauftragt. Wie ist hier die Teilleistung c "Mitwirken beim Führen eines Bautagebuches" zu verstehen?
Welche Unterlagen, Informationen muss er mir zu arbeiten? Oder muss ich die TGA-Firmen auf Ihre Anwesenheit und Arbeitsausführung mit kontrollieren?
Ich bin hier sehr verunsichert, da man mir nur die Tagesberichte der ausführenden TGA-Firmen übergibt.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

[Edited by luepi on 07.09.2014 at 11:10 Uhr]

06.09.2014 at 20:02 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: LPH8 Bautagebuch

Guten Tag,

im Rahmen der Grundleistung c) der Lph. 8 nach Anlage 11 HOAI 2209 koordiniert der Gebäudeplaner die an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten (als Grundleistung). Dazu gehört eine Absprache, was der Gebäudeplaner alles selbst für Aufzeichnungen macht und welche die fachlich Beteiligten liefern. Was wohl als tpyische Leistung der TGA-PLaner angesehen werden könnte, wären z.B. Aufzeichnungen der TGA-PLaner zu

- deren Baustellenbesuchen (Termine , ggf. Uhrzeiten)
- besonderen Vermerken, die sie sich selbst anläßlich der Besuche gemacht haben
- deren Hinweisen an die ausführenden Firmen zu notwendigen Korrekturen oder Nacharbeiten
- Absprachen oder Vorschläge zu Terminen, insbesondere wenn davon auch andere Firmen betroffen sind, die der TGA-Planer nicht selbst beaufsichtigt
- Hinweise auf evtl. Unzuverlässigkeiten, z.B. keine Anwesenheit der Firma trotz Vereinbarung, keine fachgerechte Korrektur trotz Absprache, sonstige Nervigkeiten,
- Termine und Ergebnisse von (Teil-) Abnahmen

Darüber hinaus könnte der AG Bedürfnisse an die Bautagebuchführung haben, die er dann aber im Vorhinein einzelvertraglich vn den Planern fordern müsste (die HOAI liefert bekanntlich keine Vertragsinhalte).

Wie man die Informationen vom TGA-Planer zum Gebäudeplaner bringt, müsste untereinander besprochen werden.

Das bloße Übergeben der Aufzeichnungen ausführender UNternehmen ist nicht unbedingt die Mitwirkung des TGA-Planers an der Führung eines Bautagebuichs, es sei denn, er trägt all die og. Punkte dort mit ein, so dass es sich um ein gemeinsames Bautagebuch der Firma und des Überwachers handelt.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

07.09.2014 at 18:15 Uhr
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CT1956
Level: Sr. Member
Beiträge: 151
Registriert seit: 17.03.2007
IP: Logged
icon Re: LPH8 Bautagebuch

Lieber luepi, liebe Mitleser,
ich kenne das aus meiner langjährigen Praxis als Planer der TGA und vieler Ingenieurbauwerke als Grundleistung etwa so; sollte aber im Auftrag/Vertrag konkretisiert/vereinbart oder auch ausgeschlossen werden:
1. Ein Bautagebuch muss nicht täglich dokumentieren, auch wenn der Name das suggeriert.
2. Bei jedem Baustellenbesuch sollte man den Stand der Baustelle festhalten, heute auch mit hochauflösenden Fotos, streng aufsteigend nach Datum sortiert. Je nach BV alle 4, 2, einmal jede Woche oder sogar 2-3 mal die Woche.
3. Darüber hinaus die Berichte der Auftragnehmer anfordern und sortiert scannen + abheften: Wetter, anwesende Mitarbeiter, andere ANs an der Baustelle, erledigte Tätigkeiten, besondere Vorkommnisse.
4. Das dem leitenden Objektplaner zur Integration von Zeit zu Zeit übergeben, in der gemeinsamen Baubesprechung und ggf. zum Ende des BV noch einmal gebündelt an den AG.

Das alles natürlich nur für die beauftragten Gewerke; der TGA-Überwacher für seine, der Objektplaner für Rohbau und Ausbau.

Gar nicht protokollieren (TGA) geht natürlich gar nicht.

Christian Tietje
Dipl.-Ing. (FH) Gießen
Energie- und Wärmetechnik


____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Tietje
Energie- und Wärmetechnik
Gießen 1983

08.09.2014 at 19:01 Uhr
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luepi
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 06.09.2014
IP: Logged
icon Re: LPH8 Bautagebuch

Sehr geehrter Herr Doell,
sehr geehrter Herr Tietje,

herzlichen Dank für die schnellen Antworten, leider komme ich erst jetzt dazu mich zurückzumelden, da ich die ganze Woche im Baustellen-Stress war.
Beide Kommentare spiegeln meine Sichtweise komplett wieder!

Der TGA-Kollege sieht in seiner Grundleistung "Mitwirkung am Bautagebuch" LPH 8 seine Aufgabe durch die Übergabe der von ihm unterschriebenen Bautagebücher der TGA-Firmen als vollständig erfüllt an und will hieran auch nichts ändern.
Der Bauherr (Öffentlicher) sieht sich hier leider auch überfordert, da er im Ingenieurvertrag keine weiteren Vereinbarungen getroffen hat und weist jetzt auf meine Koordinierungspflicht hin.

Leider kann ich im Internet keine fundierten Erläuterungen zum Thema: "Mitwirkungspflicht" gefunden.
Vielleicht haben Sie hier Fundstellen, die ich verwerten kann?

Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen
Meike Pichler
Dipl. Ing. / Architektin

13.09.2014 at 11:21 Uhr
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