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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Pflichten des Architekten
Beitrag von Nachricht
Martin7
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 21.10.2014
IP: Logged
icon Pflichten des Architekten

Hallo,

wir haben Anfang 2014 begonnen einen Anbau zu einem Bestandsobjekt anzubauen. Hierfür haben wir einen Architekten beauftragt. Schon in der Planungsphase hatten wir leider den Eindruck dass ihm dieses Bauvorhaben mit 500K zu uninteressant ist, da er sich kaum Zeit genommen hat. Er baut sonst nur Krankenhäuser… Nun in der Phase der Bauüberwachung erscheint er so gut wie nie auf der Baustelle. Soll konkret heissen er kommt maximal 1x im Monat und nur wenn man ihn mehrfach bittet. Wenn er dann da ist (maximal 1h pro Besuch, davon 50% Handytelefonate) bringt es keinen Fortschritt und wir als Bauherr dürfen alle Probleme aller Gewerke alleine lösen.
Eventuelle Planungsfehler werden schnell den Handwerkern zugeschoben. Zeitverzögerungen von mindestens 1 Monat gehen auch auf sein Konto.
Die Rechnungen allerdings kommen pünktlich und umfangreich. Man zahlt dann eben mal schnell für ca. 1h „Bauleitung“ und ca. 2h Rechnungsprüfung in seinen Büro ca. 5.000,- und wie gesagt die eigentliche Arbeit machen wir selbst mit den Handwerkern und Behörden (Denkmalamt/Gemeinde..usw.) Immer schön zu hören wie viel bedeutender doch seine xx Millionen Projekte sind und er sich lieber um „wichtigeres“ kümmert und für alles hat er eine passende Ausrede. Das einzig gute ist, dass wir in 1-2 Monaten mit dem Innenausbau endlich fertig sind und von Herrn „Wichtig“ dann nicht mehr mit Rechnung gesegnet werden. Kann ein Architekt einfach Rechnungen stellen und nichts dafür tun?

Was kann man hier noch machen?

Kommunikation ist ja in der Regel ein gutes Mittel, nicht jedoch wenn sich jemand für Gott hält und nur Ausreden parat hat. So kommen wir leider nicht weiter.

Ich überlege einfach die nächste Rechnung nicht zu bezahlen und ihn klagen zu lassen, aber was passiert dann mit der Baustelle? Ein anderer Architekt hat sicherlich keine Lust hier weiter zu machen.

Auch habe ich an die Schlichtungsstelle der Architektenkammer gedacht… mein Gefühl sagt aber dass das nichts bringen wird..

Hätte hier noch jemand eine Idee?

Vielen Dank !

21.10.2014 at 23:11 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Pflichten des Architekten

Beraten Sie sich mit einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und fordern Sie den Architekten schriftlich auf, seinen Leistungspflichten nachzukommen. Konkretisieren Sie dies, wo möglich (Ziele haben Zeit und Ort). Führen Sie Beispiele an, wo das nicht geschehen ist und was Sie sich stattdessen vorstellen.

Schreiben Sie Klartext, welche Konsequenzen Sie ziehen werden, falls er diesen Pflichten nicht nachkommt (also z.B. nicht "behalten wir uns weitere Schritte vor" sondern "werden wir den Planungsvertrag kündigen und Schadensersatz geltend machen für ... (z.B. wegen Abwesenheit übersehene Mängel, Bauzeitverzögerungen bzw. verspätete Fertigstellung, Mehraufwand für einen anderen Bauleiter usw.)").

Ein Architektenvertarg ist nach der Rechtsprechung ein Kooperationsvertrag. Ihr Part dabei ist, den Planer an seine Pflichten zu erinnern, nicht, sie ihm abzunehmen.

[Edited by fdoell on 23.10.2014 at 22:41 Uhr]

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

23.10.2014 at 22:29 Uhr
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