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HOAI.de - Forum : Leistungsbilder außerhalb der HOAI : HOAI 2009 / 2013 - Nachträge
Prüfung von Nachträgen - Vergütung
wer weiß Bescheid?
Beitrag von Nachricht
mkuehn
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 28.10.2014
IP: Logged
icon HOAI 2009 / 2013 - Nachträge

In der HOAI 2009 ist diese Leistung m.E. im Bereich Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke nicht explizit genannt, also auch nicht im Rahmen des vereinbarten Honorars zu erbringen; in der HOAI 2013 ist die Nachtragsprüfung in der LP8 eindeutig als Besondere Leistung genannt; also nicht mit dem vereinbarten Honorar abgegolten.
Liege ich da richtig?
Wer weiß es genau?

28.10.2014 at 21:35 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: HOAI 2009 / 2013 - Nachträge

Vorab: dies ist keine Frage, über die (mit nur einer Option) abzustimmen wäre.

Ihre Zitate aus der HOAI sind zutreffend. Ob jedoch eine Nachtragsprüfung zu erbringen ist oder nicht, ist keine Frage der HOAI, sondern des Vertrages, der mit dem Planer geschlossen wurde. Die HOAI benennt nur für bestimmte Leistungen das Honorar, sie ist eine reine Preisverordnung.

Da eine Nachtragsprüfung i.d.R. nicht nur - wie in Lph. 7 - den Leistungsumfang der Prüfung von Wettbewerbspreisen (im Wesentlichen auf Vollständigkeit und rechnerische Richtigkeit) beinhaltet, sondern z.B. bei VOB-Aufträgen die Frage beantworten soll, ob Nachtragspreise auf Basis der Urkalkulation und der Kalkulationsansätze des Hauptangebotes erstellt wurden, befasst sie sich hierbei also mit der Baupreisprüfung, einer Sachverständigenleistung, die weit über die Prüfungen in Lph. 7 hinausgeht. Deshalb hat die Rechtsprechung dies bereits seit längerem als mit dem Honorar für im allgemeinen erforderlichen Grundleistungen (vgl. § 3 Abs. 2 HOAI 2013) nicht erfasst gesehen und der Verordnungsgeber das nun auch explizit in die HOAI hineingeschrieben.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

29.10.2014 at 01:26 Uhr
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