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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Verhältnis Baukosten (KG 300-500) zu Planungskosten Sanierung
Beitrag von Nachricht
DiplIngPfuschAmBau
Level: Jr. Member
Beiträge: 10
Registriert seit: 30.09.2014
IP: Logged
icon Verhältnis Baukosten (KG 300-500) zu Planungskosten Sanierung

Guten Tag,

für eine komplexe Sanierung und Modernisierung von Wohngebäuden kalkuliere ich gegenwärtig ein Angebot für Generalplanerleistungen:

Objektplanung
Fachplanung (Heizung/Lüftung/Sanitär/Elektro)
Freianlagen

Ich habe das ermittelte Honorar in Verhältnis zu den Baukosten gesetzt (KG300-500).

Und komme auf ca. 31,5%

Da es sich um eine öffentliche Ausschreibung handelt und ich ein wettbewerbsfähiges Angebot erstellen möchte, wäre ich daran interessiert zu wissen ob diese Zahl zu hoch ist und welcher Prozentsatz gegenwärtig marktüblich wäre.

Vielen Dank im Vorraus

19.04.2015 at 04:37 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Verhältnis Baukosten (KG 300-500) zu Planungskosten Sanierung

Guten Tag,

marktüblich ist die Anwendung der HOAI, zumindest sollte das bei einem öffentlichen Auftraggeber so sein.

Warum nicht diese Prozentzahl? Schauen Sie mal in die Honorartabelle zu § 35 Abs. 1: bei 25.000 € aK beträgt das Grundhonorar in Hz V Mindestsatz 6.094 €, also 24,4 %. Geben Sie dazu noch den nach § 6 Abs. 2 vermuteten Umbau- und Modernisierungszuschlag von 20% hierauf dazu, sind Sie schon bei 29,25 % der aK. Mit 5% Nebenkosten sind es dann 30,7%. Und das nur für die Gebäudeplanung! Sie haben aber noch die ganze Technische Ausrüstung! Natürlich werden die Prozentsätze bezogen auf höhere aK geringer, aber mit der TGA und den Freianlagen - warum sollen 31,5 % da nicht "richtig" sein?

Bei einer Planung, die unter die Regeln der HOAI (z.B. bzgl. der Anwendung der Honorartabellen) fällt, werden ja eigentlich Honorarkonditionen (Honorarzonen, Honorarsätze, Besondere Leistungen, Nebenkosten usw.) vereinbart; das Honorar für die Planung ergibt sich erst, wenn die Kostenberechnung vorliegt. Unter der Annahme vorläufiger anrechenbarer Kosten kann man auch ein vorläufiges Honorar annehmen bzw. berechnen.

Was aber "kalkulieren" Sie? Ob Sie mit Ihren internen geschätzten Aufwendungen bei dem Honorar nach HOAI "hinkommen"? Das machen wenige. Oder kalkulieren Sie ein Honorar außerhalb der HOAI, nur in Bezug auf Ihre Aufwendungen und das geplante Projektergebnis? Das machen viele. Das wäre aber nicht Sinn und Zweck der HOAI und kann nach den gültigen HOAI-Regeln auch unzulässig sein.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

19.04.2015 at 10:19 Uhr
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DiplIngPfuschAmBau
Level: Jr. Member
Beiträge: 10
Registriert seit: 30.09.2014
IP: Logged
icon Re: Verhältnis Baukosten (KG 300-500) zu Planungskosten Sanierung

hallo fdoell,

zunächst vielen lieben Dank für eine so schnelle Antwort.

Das Problem HOAI: Praktisch kaum umsetzbar in VOF Verfahren. Da der Bieter mit dem niedrigsten Angebot in meinem Fall die höchste Punktzahl erhält.

Wir haben es in verschiedenen Verfahren erlebt, dass bei 5 Bietern immer ein Büro ausschert und die HOAI nicht als Heilig betrachtet.

Es is gut zu wissen welches Honorar man kriegen könnte. aber es hilft nicht weil man den Planungsauftrag nicht erhält. Die Frage ist: Auftrag haben oder eben nicht.

Deswegen interessiere ich mich für praktische Zahlen. Damit ich weiß in wiefern ich unser Angebot anpassen muss. Auf legalem Wege natürlich.

Vielen dank

19.04.2015 at 18:23 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Verhältnis Baukosten (KG 300-500) zu Planungskosten Sanierung

Nun, die legalen Möglichkeiten der Preisgestaltung sind auch bei der HOAI gegeben, wenn auch nicht im völlig freien Raum. Sie betreffen

- den vorläufigen Ansatz anrechenbarer Kosten (wenn nicht vorgegeben)
- die Berechnung der vorhandenen, mitverarbeiteten Bausubstanz
- den vorläufigen Ansatz der Honorarzone (wird endgültig erst später festgelegt wenn die Aufgabe gelöst ist)
- den Ansatz des Honorarsatzes (bei öffentlichen Verfahren meist ohnehin nur der Mindestsatz)
- den Prozentsatz für Umbau bzw. Modernisierung
- der Nebenkosten-Prozentsatz
- die Vergütung besonderer Leistungen
- die Bewertung entfallender Teilleistungen

Sollten Sie sich sicher sein, dass am Ende jemand den Auftrag zu Konditionen erhält, die unter den Mindestsätzen der HOAI liegen, können Sie ein Vergabenachprüfverfahren einleiten oder von Ihrer (Architekten- bzw. Ingenieur-) Kammer (oder sonstigen Verbänden, die solche allgemeinene Interessen wie das Einhalten der HOAI vertreten) einleiten lassen.

Es klingt aber schon merkwürdig, wenn der Preis das alleinige Kriterium für die Vergabe sein soll, siehe VOF http://bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Gesetz/vergabeordnung-fuer-freiberufliche-leistungen-vof. Wenn Sie die Bewerberauswahlphase bereits überstanden haben und zum Angebot aufgefordet werden, kommt eigentlich § 11 Abs. 5 VOF ins Spiel, der von mehreren Kriterien spricht, die für die Vergabeentscheidung relevant sind. Nach § 11 Abs. 6 VOF ist die Vergabe nur auf ein zuschlagsfähiges Angebot zulässig; das dürfte bei HOAI-Mindestsatzunterschreitungen nicht gegeben sein und ist deshalb rügefähig.

[Edited by fdoell on 19.04.2015 at 21:51 Uhr]

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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

19.04.2015 at 21:49 Uhr
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Maddin2020
Level: Jr. Member
Beiträge: 11
Registriert seit: 30.04.2015
IP: Logged
icon Re: Verhältnis Baukosten (KG 300-500) zu Planungskosten Sanierung

Das ist doch heutzutage gängig....das der Preis die Auftragslage bestimmt

30.04.2015 at 09:39 Uhr
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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Verhältnis Baukosten (KG 300-500) zu Planungskosten Sanierung
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