Sie befinden sich hier in unserem alten Forum, das nur als Lesearchiv zur Verfügung steht. Neue Beiträge sind nur noch in unserem neuen Forum möglich, das Sie hier erreichen Neues Forum



  HOAI.de - Forum
Home | Hilfe | Überblick | Suchen | PM | Profil
 
 

Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.


Dieses Thema drucken Thema drucken
HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Ab wann wird es kostenpflichtig?
Beitrag von Nachricht
Infansammler
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 31.05.2015
IP: Logged
icon Ab wann wird es kostenpflichtig?

Hallo,
wir haben bei einem Architekten zwecks Planung eines EFH angefragt.

Bisher gab es ein Vorgespräch. Wir haben unsere Wünsche und Anforderungen mitgeteilt. Als Budget haben wir ca. 330.000 - 350.000 Euro vorab genannt.
Eine Grundstücksbegehung mit uns gab es nicht.
Der Architekt hat dann eine Woche später mit einem Statiker die Hangneigung vermessen.

Etwa zwei Wochen später haben wir uns mit dem Archithekt getroffen und er hat uns Entwurfskizzen vorgestellt. Auf dem ersten Blick schön gemacht, jedoch entsprechen diese nicht unseren Vorstellungen von Platz- und Raumausnutzung. Alles unnötig verspielt mit großem Freisitz der ca. 20m2 in den Wohnraum ragt. Das Haus soll ländlich wirken und im Landstil. Entworfen wurde ein Stadthaus / mit Lifstyle für eine ländliche Umgebung. Als Kosten wurden uns bei dem Treffen 408.000 Euro genannt.

Wir haben beschlossen, mit diesem Architekten nicht das Haus planen zu lassen, da unsere Vorstellungen beim Architekten nicht ankommen bzw. Resistent dagegen ist.

Eine Beauftragung haben wir bis dato noch nicht unterzeichnet bzw. erteilt auch keine konkreten Kostenaufschlüsselung bekommen.

Mit welchen Kosten müssen wir rechnen bzw. müssen wir überhaupt mit Kosten rechnen, wenn wir nichts unterschrieben haben und uns der Entwurf nicht gefällt bzw. nicht den Verabredung entspricht?

Danke im Voraus!

[Edited by Infansammler on 31.05.2015 at 13:23 Uhr]

31.05.2015 at 11:05 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Posts aller User zeigen Antwort mit Zitat
kleinsteff
Level: Sr. Member
Beiträge: 208
Registriert seit: 16.09.2015
IP: Logged
icon Re: Ab wann wird es kostenpflichtig?

Mir scheint die Antwort auf die Frage schwierig zu sein:
Habt ihr ihn mündlich beauftragt?
Hat er völlig eigeninitiativ begonnen zu arbeiten?
Was habt ihr zu ihm beim ersten Gespräch gesprochen?

04.11.2015 at 08:19 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit Zitat
smngkoeln
Level: Sr. Member
Beiträge: 80
Registriert seit: 13.08.2015
IP: Logged
icon Re: Ab wann wird es kostenpflichtig?

Das scheint mir der Klassiker zu sein: Die Abgrenzung Akquise/Auftragserteilung.

Zu dem konkreten Fall kann man sicherlich in einem Forum kaum etwas Belastbares sagen, da zunächst der Sachverhalt aufzuarbeiten und zu würdigen wäre.

Aber zu der Thematik ist gerade in dieser Woche eine interessante Entscheidung im Newsletter von ibr-online.de; ich zitiere die redaktionellen Leitsätze von ibr-online.de wörtlich:

OLG München, Beschluss vom 18.11.2013 - 27 U 743/13

1. Diskutieren Bauherr und Architekt über die Möglichkeiten der Nutzungsänderung eines Gebäudes und weist der Architekt darauf hin, dass er hierfür keinen Auftrag hat, ist die Äußerung des Bauherrn "Legen Sie los, fangen Sie an!" als entsprechende Beauftragung zu werten.

2. Erbringt der Architekt bereits vor Auftragserteilung einzelne Leistungen, kann er hierfür nach Auftragserteilung das entsprechende Honorar verlangen.

Beste Grüße aus Köln

____________________________
RA Dr. Andreas Schmidt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
SMNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Tel. 0221/58946227
E-Mail: a.schmidt@smng.de

06.11.2015 at 13:26 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
remro77
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 19.11.2015
IP: Logged
icon Re: Ab wann wird es kostenpflichtig?

So ähnlich ist die Lage bei uns auch.
Wir wollten unsere DH-Hälfte aufwändig renovieren und haben eine Kostenabschätzung in Auftrag gegeben.
Ergebnis war eben eine Kostenauflsitung, die auf ca. 380000 Euro hinauslief und handschriftliche Entwürfe der Innen- und Außenansicht. Einfache SKizzen.
Jetzt haben wir eine Rechnung erhalten, die mich aus allen Wolken fallen läßt:
72 Arbeitsstunden und Endsumme von 8.500 Euro.
Ist so etwas realisitsch?

19.11.2015 at 18:53 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Ab wann wird es kostenpflichtig?
:


Login? Username: Passwort: Passwort vergessen ?
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no