Sie befinden sich hier in unserem alten Forum, das nur als Lesearchiv zur Verfügung steht. Neue Beiträge sind nur noch in unserem neuen Forum möglich, das Sie hier erreichen Neues Forum



  HOAI.de - Forum
Home | Hilfe | Überblick | Suchen | PM | Profil
 
 

Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.


Dieses Thema drucken Thema drucken
HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Doppelabrechnung Phase I bis III?
Beitrag von Nachricht
Ratzfatz
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 11.09.2015
IP: Logged
icon Doppelabrechnung Phase I bis III?

Hallo,
erstmal Grüße an alle hier im Forum und vielen Dank für die Antworten.

Ich schreibe als Auftraggeber, also Bauherr.

Vorabinfo:
Seit Ende 2014 planen wir mit einem Architekten unser Haus.
Die ersten Entwürfe waren schon recht nah an unseren Wünschen dran. Natürlich haben wir im Rahmen der Entwurfsplanung noch weitere Ideen verfolgt, was z. B. auch zu kleineren Grundrissen führte (Entwurf 1 bis 6).
Im April diesen Jahres mussten wir dann dem Architekten mitteilen, dass wir derzeit aus privaten Gründen nicht an dem Projekt weiter machen können und es auch nicht absehbar ist wann wir uns wieder damit beschäftigen können.
Aufgrund dieser Tatsache baten wir den Architekten um eine Abrechnung um es auch für abschließen zu können.
Wir erhielten dann eine Rechnung vom 07.04.2015 über die Phasen I bis III, Anrechenbare Kosten 300000€, Honorarzone III, entsprechend dem Entwurf 6.
Die Rechnung wären 9595,44 € netto gewesen, netterweise erhielten wir einen Abschlag von 15%, weil derzeit die Ausführung bzw. Weiterführung nicht sicher sei, so dass sich die Honorarforderung auf 8000 € netto reduzierte.
Auf der Rechnung ist vermerkt, daß der Rechnungsbetrag bei Fortführung gut geschrieben wird.
Wider Erwarten konnten wir bereits im August 2015 wieder am Hausbauprojekt bzw. an der Entwurfsplanung weiterarbeiten und dann in die Eingabeplanung überführen. Wir griffen auf einen früheren Entwurf zurück (Entwurf 3), welcher größer war als der letzte Entwurf, uns aber deutlich besser gefiel.
Nach Ende der Eingabeplanung erhielten wir jetzt eine neue Rechnung, und da beginnen auch auch die Fragen.
Die neue Rechnung beinhaltet wieder die Phasen I bis III und zusätzlich natürlich die Phase IV.
Anrechenbare Kosten: 374000€ , Honorarzone III. Netto ergeben sich aus den Phasen I bis IV 13095 €, davon abgezogen wird der bereits bezahlte Betrag von 8000 €, so daß netto 5095 € zur Zahlung verbleiben.

Fragen:
1. in meinem Denken hatte ich mit der ersten Rechnung die Phasen I bis III vollständig bezahlt und abgeschlossen, so daß ich jetzt eigentlich nur eine Rechnung über die Phase IV erwartet hätte.
Ist die Rechnungstellung letztlich so, daß man sich darauf einigt, bis zur Endabrechnung über alle Phasen wirds schon stimmen und was zwischendrin bezahlt wird rechnet man ständig wieder raus?

2. Mir ist klar dass der der Baukörper der jetzt in die Eingabeplanung gegangen ist teurer ist als der zuletzt angenommene und jetzt auch noch mal einen Aufwand verursacht hat. Was ich verstanden hätte, wäre zu sagen, Rechnungstellung über Phase I bis III ist bereits erfolgt (mit dem Abschlag/Rabatt von 15%), Also bleibt der Differenzbetrag zwischen den ursprünglich angenommenen 9595,44 € zu 11630,64 € (I bis III) zu bezahlen und die Eingabeplanung mit den aktuell angenommenen Kosten.

Was ist denn nun richtig?

Vielen Dank schon mal für die Antworten.
Grüße
Ratzfatz

15.09.2015 at 16:07 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Posts aller User zeigen Antwort mit Zitat
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Doppelabrechnung Phase I bis III?

Guten Tag,

vor dem Honorar ist zunächst einmal die Leistung zu klären. Üblicherweise werden Varianten nach gleichen Anforderungen in der Vorplanung untersucht (vgl. Lph. 2 Teilleistung c) nach Anlage 10.1 zur HOAI http://www.hoai.de/online/HOAI_2013/HOAI_2013.php#Anlage10) und der AG entscheidet sich dann für eine Variante, die zum Entwurf ausgearbeitet wird.

Gleiche Anforderungen liegen jedoch evtl. bereits dann nicht mehr vor, wenn Gesamtnutzflächen sich ändern, wie bei Ihnen. In diesem Fall spricht man von Alternativen, die eine Honoraranpassung nach § 10 Abs. 1 oder 2 nach sich ziehen http://www.hoai.de/online/HOAI_2013/HOAI_2013.php#P10.

Ob bei Ihnen tatsächlich mehrere Entwürfe (mit allen konstruktiven Festlegungen, Kostenberechnungen, Erläuterungsberichten, Integration aller ebenfalls im Detaliierungsgrad einer Entwurfsplanung ausgearbeiteten Technischen Ausrüstungsplanungen usw., siehe Grundleistungen der Lph. 3 in Anlage 10.1) vorliegen oder ob Sie den Begriff "Entwurf" hier mit einer anderen Bedeutung als sie die HOAI vorsieht verwenden, kann man aus der Ferne nicht sagen.

Das ist allerdings in Ihrem Fall auch honorartechnisch nicht direkt relevant. Zur Erläuterung: die HOAI sieht in § 6 Abs. 1 (http://www.hoai.de/online/HOAI_2013/HOAI_2013.php#P6) vor, dass Grundlage der Honorierung aller Leistungsphasen die Kostenberechnung ist. Natürlich ist die Kostenberechnung für den Entwurf gemeint, der realisiert werden soll. Und genau dies hat Ihr Planer Ihnen nun in Rechnung gestellt: Lph. 1-4 für den zu realisierenden Entwurf (Var. 3), zu zahlen abzg. der bereits geleisteten Anzahlungen (wie auch immer die hergeleitet wurden)

Da dürfen Sie froh sein, wenn Sie für die erarbeiteten Alternativen (und sei es nur für alternative Vorplanungen, je nachdem was genau geleistet wurde) nichts separat bezahlen sollen - ein großes Entgegenkommen Ihres Planers..

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

16.09.2015 at 10:14 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit Zitat
Ratzfatz
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 11.09.2015
IP: Logged
icon Re: Doppelabrechnung Phase I bis III?

Vielen Dank Herr Döll für die schnelle Antwort.

Meine Bezeichnung "Entwurf" bezieht sich auf die Beschriftung der Zeichnungen, die wir erhalten haben.
Der Architekt sprach davon als Skizzen. Ob das Varianten oder Alternativen sind wird mir leider auch nach mehrfachem Lesen nicht klarer.
Letzlich war es in der Grundstruktur immer dergleiche Baukörper.

Schönen Abend noch
Ratzfatz

16.09.2015 at 23:31 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Doppelabrechnung Phase I bis III?
:


Login? Username: Passwort: Passwort vergessen ?
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no