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pvogel
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 23.09.2015
IP: Logged
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Honorarabrechnung basierend auf Kostenschätzung DIN
Ist das richtig, dass eine Honorarrechnung basierend auf einer Kostenschätzung erstellt wird, in der das Architektenhonorar enthalten ist?
Folgende Aufstellung (netto):
Kostengruppe 300 270.231,09 EUR
Kostengruppe 400 54.836,13 EUR
Kostengruppe 500 26.050,42 EUR
Kostengruppe 700 in 300 -500 enthalten
Anrechenbare Kosten 351.117,64 EUR
Weiter detailliert sind die Kostengruppen nicht und aus den 351.117,64 EUR wurde das Honorar für die Leistungsphasen 1-4 errechnet.
Die Kostengruppe 700 beinhaltet ja die Baunebenkosten. In den Baunebenkosten ist doch auch das Honorar des Architekten enthalten. Also soll ich ein Honorar auf das Honorar des Architekten zahlen? Ist das so richtig?
Erscheint mir merkwürdig.
Für Eure Antworten schon mal Danke!
Grüße
Peter
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23.09.2015 at 16:56 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Honorarabrechnung basierend auf Kostenschätzung DIN
Bei der Kostenaufstellung ist DIN 276 einschlägig. Danach sind die Baunebenkosten in KG 700 selbstverständlich gesondert auszuweisen, sonst bräuchte man die Kostengruppe ja nicht. Das sollte ein Planer wissen.
Für das Honorar der Gebäudeplanung ist diesbezüglich § 33 HOAI http://www.hoai.de/online/HOAI_2013/HOAI_2013.php#P33 zuständig. Hier ist vorgegeben, dass sich die anrechenbaren Kosten aus den Kosten der Baukonstruktion und der Technischen Ausrüstung errechnet (in DIN 276: KGen 300+400) , ggf. unter Berücksichtigung der Anpassungsregeln in § 4 Abs. 1+2 HOAI bzw. der Kosten mitverarbeiteter Bausubstanz nach § 4 Abs. 3.
Dazu wäre von den Außenanlagen (in DIN 276: KG 500) nur dann etwas anrechenbar, wenn darin Kosten der Freianlagen unter 7.500 € enthalten sind (§ 37 Abs. 1).
Ein Tipp: wessen Planer so mit Kostenvorschriften umgeht, dem sollte man bzgl. der Kostenplanung scharf auf die Finger sehen, seine Auftraggeberrechte wahrnehmen (alle Kostenermittlungen und Kostenkontrollen ggf.schriftlich anfordern, nur weiterplanen lassen wenn diese vorliegen usw.) und sich evtl. auch nach einem anderen Planer umsehen. Es sei denn, Geld spielt bei Ihnen keine Rolle.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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24.09.2015 at 07:43 Uhr |
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pvogel
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 23.09.2015
IP: Logged
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Re: Honorarabrechnung basierend auf Kostenschätzung DIN
Hallo Herr Doell,
Danke für Ihre hilfreiche Antwort.
Ich komme erst Heute dazu mich bei Ihnen zu bedanken.
Ich habe meine Architekten auf Grund Ihrer Info darauf angesprochen und die Rechnung wird nochmals neu und detaillierter gestellt.
Nochmals Danke und liebe Grüße
Peter
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26.09.2015 at 16:46 Uhr |
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