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HOAI.de - Forum : Anwendungsbereich der HOAI : Anwendbarkeit HOAI
Beitrag von Nachricht
mahlerj
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 19.12.2015
IP: Logged
icon Anwendbarkeit HOAI

Ich habe einem Architekten einen vollständigen Vorentwurf übegeben mit der Bitte, die Entwurfs- und Genehmigungsplanung davon zu erstellen. Ist hierbei die HOAI anwendbar oder ist das Honorar frei verhandelbar?

19.12.2015 at 21:28 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Anwendbarkeit HOAI

Das sind klassische HOAI-Leistungsphasen! Warum sollte die HOAI hier nicht einschlägig sein?

Es wären lediglich einige Komponenten frei verhandelbar, wie z.B.:
- Honorarsatz
- Nebenkosten-Prozentsatz
- Koordinierungs- oder Einarbeitungsaufwand nach § 8 Abs. 3 HOAI.

20.12.2015 at 21:26 Uhr
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mahlerj
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 19.12.2015
IP: Logged
icon Re: Re: Anwendbarkeit HOAI

Vielen Dank für die Antwort.
Kann es sein, dass ein Architekt nicht weiß, dass er an die HOAI gebunden ist und kann er sich auf dieses Nichtwissen berufen?

21.12.2015 at 08:23 Uhr
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smngkoeln
Level: Sr. Member
Beiträge: 80
Registriert seit: 13.08.2015
IP: Logged
icon Re: Anwendbarkeit HOAI

Also wenn der Fall so klar erscheint wie hier und es sich überdies um einen in Deutschland tätigen Architekten handelt: nein. Dann muss der Architekt die rechtlichen Grundlagen seiner Vergütung kennen.

Allerdings sind die Fälle bei genauerer Betrachtung oftmals nicht so klar, wie sie anfangs erscheinen. Hat der Architekt denn begründet, warum er meint, nicht an die HOAI gebunden zu sein?

Beste Grüße aus Köln

____________________________
RA Dr. Andreas Schmidt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
SMNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Tel. 0221/58946227
E-Mail: a.schmidt@smng.de

21.12.2015 at 13:39 Uhr
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HOAI.de - Forum : Anwendungsbereich der HOAI : Anwendbarkeit HOAI
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