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HOAI.de - Forum : Haftung für Planungs- und Bauüberwachungsfehler : Haftungsfreistellung - brauche Rat
Beitrag von Nachricht
vince65
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 24.12.2015
IP: Logged
icon Haftungsfreistellung - brauche Rat

Hallo Forum,

ein Bauherr möchte eine Anbau als Bauantrag (Freistellung) einreichen. Für den Bauantrag will er einen ARC beauftragen. Nach Einreichung will er er den Rest - Planen und Bauen - privat selber machen.
Ich möchte mich per Haftungsfreistellung komplett absichern. Ich würde den BH nat. umfangreich über mögliche Folgen aufklären.

Hat jemand einen Rat?

Gruss

Vince

24.12.2015 at 12:22 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Haftungsfreistellung - brauche Rat

Guten Tag Vince,

Sie haften natürlich nur für das, was Sie in Auftrag haben, also die Planungen bis zur Genehmigungsplasnung.

Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, kontaktieren Sie Ihre Planungshaftpfichtversicherung und fragen Sie die, was ggf. noch veeinbart werden sollte, damit die später nicht mal zahlen müssen. Denn deren erste Aufgabe ist immer die Vermeidung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen. Eine solche Beratungsleistung erhalten Sie dort in der Regel auch kostenfrei.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

24.12.2015 at 13:35 Uhr
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hoearc
Level: Sr. Member
Beiträge: 158
Registriert seit: 08.08.2012
IP: Logged
icon Re: Haftungsfreistellung - brauche Rat

quote:
vince65 wrote:

... Ich würde den BH nat. umfangreich über mögliche Folgen aufklären.





Hallo Vince,

wenn Sie den Bauherrn umfangreich aufklären, dann tun Sie dies schriftlich, also nachweislich. Aber Achtung - das ist viel Arbeit dafür, dass Sie kein Geld damit verdienen...

Im Vertrag kann ganz klar stehen, dass für den Fall der Beendigung des Vertragsverhältnisses nach LP4 eine Haftungsfreistellung des AN (Planer) für ..(Aufzählung wofür).... erfolgt.

In manchen Bundesländern muss sich der Planer nach Vorliegen der Baugenehmigung bei der Bauaufsichtsbehörde als Objektplaner entpflichten, da er ansonsten der Behörde gegenüber dafür haftet, dass der Bauherr der Genehmigung entsprechend baut. Diese Erfordernis sollten Sie recherchieren und ggfs. ebenfalls im Vertrag erwähnen.
Dadurch weiß der Bauherr bescheid, was er beauftragt und worum er sich anschließend noch selbst kümmern muss.
27.12.2015 at 17:22 Uhr
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