Sie befinden sich hier in unserem alten Forum, das nur als Lesearchiv zur Verfügung steht. Neue Beiträge sind nur noch in unserem neuen Forum möglich, das Sie hier erreichen Neues Forum



  HOAI.de - Forum
Home | Hilfe | Überblick | Suchen | PM | Profil
 
 

Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.


Dieses Thema drucken Thema drucken
HOAI.de - Forum : Anwendungsbereich der HOAI : Abgrenzung Entwurfsplanung - Ausführungsplanung
Beitrag von Nachricht
Isis
Level: Member
Beiträge: 21
Registriert seit: 06.02.2011
IP: Logged
icon Abgrenzung Entwurfsplanung - Ausführungsplanung

Hallo,
inwiefern grenzt man eine Entwurfsplanung von einer Ausführungsplanung ab? Was sind die Mindestinhalte einer Entwurfsplanung? Gibt es hier Standardansätze, so wie man sie bei einer Ausführungsplanung auch kennt (zB. Angabe Durchbrüche, Aufbauten, Lage Fallrohre etc. eben alles technische um eine Idee baubar zu machen)? Gibt es da in der Fachliteratur vielleicht Checklisten oder andere Angaben?

Danke für Ihre Mithilfe.

Mit besten Grüßen

03.01.2016 at 17:44 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Posts aller User zeigen Antwort mit Zitat
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Abgrenzung Entwurfsplanung - Ausführungsplanung

Kommt darauf an. Welche Leistungsbilder meinen Sie denn?

Ein Erfahrungssatz wäre "Entwurfsplanung heißt vollständige konstruktive Planung", d.h.

- mit allen Festlegungen von Dimensionen konstruktiv relevanter Bauteile (bei Gebäuden und Ingenieurbauwerken sind das z.B. diejenigen, die eines statischen Nachweises bedürfen),

- ihrer Materialspezifikationen (unter Beachtung und Nachweis der insgesamt auf sie einwirkenden äußeren Einflüsse und der betrieblich-funktionalen Anforderungen sowie besonderer Beanspruchungen wie Brandfälle usw.)

- und unter Berücksichtigung, Koordination und Integration aller Fachplanungen, Fachgutachten, Forderungen von Fach- und Genehmigungsbehörden sowie Bedenken und Anregungen Dritter.

Das ist natürlich relativ allgemein fomuliert, aber wenn in der Ausführungsplanung etwas gegenüber dem Entwurf geändert werden muss (und nicht nur einfach detailliert), könnte es sein, dass in einem der 3 genannten Bereiche die genannten Anforderungen nicht vollständig erfüllt waren.

Unterliegt die Planung öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren, kommen nicht beachtete Aspekte der 3 Spiegelstriche häufig auf das Tapet der Genehmigungsbescheide mit Auflagen oder es werden gar Ablehnungen der Genehmigung ausgesprochen.

Aber auch unter dem Aspekt einer belastbaren Kostenberechnung (mit dahinter liegender Massenermittlung und Einheitspreisen) sollten die genannten Entwurfsbestandteile vorliegen. Der Auftraggeber hat m.E. enen Anspruch darauf.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

03.01.2016 at 19:16 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit Zitat
Isis
Level: Member
Beiträge: 21
Registriert seit: 06.02.2011
IP: Logged
icon Re: Abgrenzung Entwurfsplanung - Ausführungsplanung

Danke Herr Döll.
Ich suche eine Beschreibung eines Mindestinhaltes der Entwurfsplanung.

Ein Architekt übergab mir eine fragmenthafte Entwurfsplanung für die Erstellung einer Ausführungsplanung. Da diese Entwurfsplanung nicht komplett war, mussten wir 75 % aller Materialien, Farben etc. festlegen und beschreiben. Jetzt streiten wir wegen Abrechnung undzudem wurde unser Ausführungsplan nur unter seinem Namen veröffentlicht. Ich bin auf der Suche nach einem Hinweis am besten in der Fachliteratur. Danke!

06.01.2016 at 15:32 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
kleinsteff
Level: Sr. Member
Beiträge: 208
Registriert seit: 16.09.2015
IP: Logged
icon Re: Re: Abgrenzung Entwurfsplanung - Ausführungsplanung

Hallo,

quote:

Ein Architekt übergab mir eine fragmenthafte Entwurfsplanung für die Erstellung einer Ausführungsplanung. Da diese Entwurfsplanung nicht komplett war,


was darf man sich unter "fragmenthafter" Entwurfsplanung vorstellen?

quote:
Jetzt streiten wir wegen Abrechnung undzudem wurde unser Ausführungsplan nur unter seinem Namen veröffentlicht


1. Über was streitet ihr genau?
2. "Ausführungsplanung wurde nur unter seinem Namen veröffentlicht":
2.1 wieso wurde die veröffentlicht?
2.2 er hat sie also nicht gemacht, setzt aber seinen Namen drunter?
14.01.2016 at 09:59 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
icon Re: Abgrenzung Entwurfsplanung - Ausführungsplanung

Guten Morgen in die Runde.
Eine Ausführungsplanung sind die auf der Baustelle benötigten Planvorgaben für die Errichtung eines Bauwerkes. Maßstab in der Regel 1:50 und größer.
Ein Entwurfsplan geht i.d Regel zum Fachingenieur für Haustechnik, zum Statiker und zu anderen planerisch Beteiligten. Die erarbeiten daraufhin Planunterlagen, die wiederum in die Ausführungsplanung eingearbeitet werden müssen. Dazwischen liegt aber noch die Genehmigungsplanung, da auch Auflagen aus der Baugenehmigung in der Ausführung berücksichtigt werden müssen.
Wenn Sie Farben, Materialien etc. festlegen mußen, dann vermute ich mal stark, dass Sie das Innendesign meinen. Oder liege ich da falsch? Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie die Dimensionierung der Wände und z.B. des Dachstuhls bestimmen mußten.
Wer hat denn in der Ausführungsplanung all die Angaben der anderen fachlich Beteiligten zusammengefaßt und aufs Papier gebracht?

14.01.2016 at 10:21 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
HOAI.de - Forum : Anwendungsbereich der HOAI : Abgrenzung Entwurfsplanung - Ausführungsplanung
:


Login? Username: Passwort: Passwort vergessen ?
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no