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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Statikerrechnung: was gehört zu den "Baukonstruktionskosten"
Beitrag von Nachricht
UmbauHerr
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 06.01.2016
IP: Logged
icon Statikerrechnung: was gehört zu den "Baukonstruktionskosten"

Guten Tag,

nach einiger Zeit des interessierten Mitlesens werde ich nunmehr selbst aktiv. Der Hintergrund ist ein Umbau, bei dem nun an verschiedenen Stellen Kosten auftauchen, die so nicht erwartet wurden (zumindest nicht von uns als den Bauherren). So weit also wohl nicht ungewöhnlich in diesem Forum.

Konkret geht es in meiner Frage darum, welche Kosten des Baus in den anrechenbaren Kosten lt. § 50 HOAI 2013 für den Statiker "drinstecken".

Man könnte ja denken, die ganze Kostengruppe 300, aber das kommt mir komisch vor.

Ist zum Beispiel ganz konkret der Anstrich oder der Verputz Teil dieser Kosten oder eben nicht (was ist denn die Gruppe 345 "Innenwandbekleidung" genau, ist das Verputz?).
Auch die Art der verbauten Fenster müsste ja für den Statiker (und sein Entgelt) keine Rolle spielen, denn er muss ja nur den Sturz richtig berechnen, ob da ein billiges oder ein teures Fenster rein kommt, kann für seine Rechnung keine Rolle spielen (denke ich mir so als Laie...)

Für Erläuterungen oder gern auch Tipps, wo ich die Info (im Netz) finden kann, bin ich dankbar, da ich bisher nicht fündig geworden bin (ich habe lediglich das Gefühl gewonnen, wie eine Art Billardkugel zwischen den verschiedenen HOAI-Versionen hin und her geworfen zu werden ).

Gruß vom Rhein

R. Vogt

06.01.2016 at 22:31 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
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icon Re: Statikerrechnung: was gehört zu den "Baukonstruktionskosten"

Guten Tag,

die Antwort finden Sie in § 50 der HOAi 2013 http://www.hoai.de/online/HOAI_2013/HOAI_2013.php#P50.

Dort wird verordnet, dass sich die anrechenbaren Kosten aus den Kosten der Baukonstruktion und der technischen Ausrüstung errechnen. Bitte leiten Sie daraus keine Leistungsinhalte ab ("was ist hier zu berechnen und was nicht"), sondern verstehen Sie die HOAI als reine Preisverordnung (was sie ja auch ist) mit einem Rechenmodell für Honorare und Schluss.

[Edited by fdoell on 07.01.2016 at 12:59 Uhr]

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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

07.01.2016 at 12:59 Uhr
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UmbauHerr
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 06.01.2016
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icon Re: Statikerrechnung: was gehört zu den "Baukonstruktionskosten"

Guten Tag Herr Doell,

und vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe vielleicht meine Frage nicht ganz klar formuliert: ich suche einen Hinweis, welche Kosten bei einem Bauvorhaben zu den Kosten der Baukonstruktion i.S. v. § 50 HOAI gehören. Sind das nur die Kosten des Rohbaus, wie ich stellenweise gelesen habe, oder sind es die Kosten aller Gewerke, die einen Bezug zu statischen Aufgaben haben (dann wären z.B. Maurerkosten zu berücksichtigen, die des Parkettlegers und des Malers nicht)?
Oder gehen in die anrechenbaren Kosten nach § 50 HOAI auch Baukosten ein, die damit gar nichts mehr zu tun haben, erhöht also ein aufwendiger Innenverputz die anrechenbaren Kosten für den Statiker?

Ich hoffe, ich konnte meine Frage etwas konkretisieren.

Gruß
R.Vogt

07.01.2016 at 21:16 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Statikerrechnung: was gehört zu den "Baukonstruktionskosten"

Guten Tag,

die Kosten der Baukonstruktion sind bei Gebäuden diejenigen, die in der DIN 276 "Kosten im Hochbau" in der Kostengruppe 300 ff. angeführt sind, z.B. ersichtlich unter http://service.mvnet.de/_php/download.php?datei_id=49517.

Die Kosten der technischen Ausrüstung, die ab einem gewissen Niveau nur noch hälftig angerechnet werden, sind die Kosten der KGen 400 ff.

Damit ist klar, dass auch z.B. die Kosten von Baukonstruktionen, die nicht direkt statisch berechnet werden, anteilig für die Honorarermittlung der Tragwerksplanung herangezogen werden.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

08.01.2016 at 01:37 Uhr
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UmbauHerr
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 06.01.2016
IP: Logged
icon Re: Statikerrechnung: was gehört zu den "Baukonstruktionskosten"

Guten Tag Herr Doell,

nochmals vielen Dank für die Präzisierung. Ich hatte zu dieser Fragestellung die Suchmaschinen schon ziemlich strapaziert und nichts gefunden. Nun habe ich da mal die nötige klare Linie.

War diese Frage so trivial, dass es nirgends ausdrücklich aufgeschrieben wird, oder so seltsam? Gibt es zu Fragen dieser Art irgendein Standardwerk, um solche Dinge nachzulesen? Sozusagen "HOAI für Dummies"? Wahrscheinlich aber eher nicht, denn die HOAI und ihre Randbereiche scheinen sich kaum dafür zu eignen, in einer solch vereinfachten Weise aufbereitet zu werden..

Gruß
R.Vogt

10.01.2016 at 18:56 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Statikerrechnung: was gehört zu den "Baukonstruktionskosten"

Nein, ein "HOAI für Dummies" gibt es noch nicht, ist aber eine gute Anregung. Vielleicht überleg ich mir das selbst mal zu schreiben.

In diesem Forum gibt es unter der Suchfunktion beim Begriff "Baukonstruktion" bzw. "Baukonstruktionen" etliche Dutzend Beiträge, aus denen man das schon ersehen könnte.

In der HOAI selbst ist nicht erläutert, was unter Baukonstruktionskosten erfasst ist. Bei Hochbauten wird im Rahmen der zu erbringenden Leistungen auf Kostenermittlungen nach der DIN 276 Teil 1 "Kosten im Hochbau" verwiesen (in Anlage 10.1 die Grundleistungen 2f, 3e und 8j), bei der technischen Ausrüstung ebenfalls, in anderen Leistungsbildern aber nicht. Wer als Auftraggeber solche Kostenermittlungen erhält, findet den Begriff Baukonstruktionen dort wieder.

Bei den anrechenbaren Kosten spricht die HOAI in allen Leistungsbildern jedoch immer nur von "Baukonstruktionen", "technischen Anlagen" usw., ohne näher auf die DIN 276 einzugehen. Das hängt damit zusammen, dass für andere Objektplanungen (Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen) die DIN 276 einfach nicht zwingend gilt, auch wenn sie manchmal hilfsweise zur Kostengliederung Verwendung findet. Da helfen dann die Begriffe in der Auslegung mehr als DIN-Kostengruppen. Aber natürllich muss man das einmal verstanden haben, das ist wahr.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

10.01.2016 at 23:38 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Statikerrechnung: was gehört zu den "Baukonstruktionskosten"
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