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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Umbauzuschlag in Vergleichsrechnung zu Mindestsatzbestimmung
Beitrag von Nachricht
FelixFrie
Level: Jr. Member
Beiträge: 7
Registriert seit: 13.01.2016
IP: Logged
icon Umbauzuschlag in Vergleichsrechnung zu Mindestsatzbestimmung

Hallo Forum,

ich bearbeite gerade das Thema mitzuverarbeitende Bausubstanz (mvB) innerhalb ihrer Anwendung in der Baupraxis.
Mir ist die Abgrenzung zwischen mvB und Umbauzuschlag klar.
Die mvB fällt unter das Preisrecht der HOAI da es sich ja um anrechenbare Kosten handelt. Der Umbauzuschlag jedoch nur ein Erhöhung des bereits ermittelten Honorars bewirkt.
Ich hatte gelesen das die Möglichkeit besteht auf die Beachtung der mvB zu verzichteten sofern dafür vertraglich eine Kompensation über den Umbauzuschlag festgehalten wird.
Jetzt meine Frage:
Sollte es im Nachhinein zu einer Unstimmigkeit in Bezug auf die Einhaltung des Mindestsatzes kommen, fällt dann der Umbauzuschlag in der Vergleichsrechnung unter das Preisrecht der HOAI?

Der Fall würde so aussehen.
Vertrag: Honorarberechnung ohne mvB aber mit Umbauzuschlag als Kompensation

Vergleichsrechnung: Honorarberechnung mit mvB aber ohne Umbauzuschlag

Gibt es dazu Rechtsurteile oder Nachschlagewerke?

Mit freundlichen Grüßen
FelixFrie

13.01.2016 at 11:18 Uhr
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smngkoeln
Level: Sr. Member
Beiträge: 80
Registriert seit: 13.08.2015
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icon Re: Umbauzuschlag in Vergleichsrechnung zu Mindestsatzbestimmung

Hallo FelixFrie,

Sie sprechen hier einen "Klassiker" an, nämlich die alte Streitfrage, ob der Umbauzuschlag zum mindestsatzrelevant ist oder nicht.

Zu früheren HOAI-Fassungen gab es hierzu widersprüchliche Entscheidungen. Das Kammergericht hat dies für die HOAI 2002 bejaht (Beschluss vom 19.10.2010 - 7 U 41/10). Nach BGH, Urteil vom 27.11.2008 - VII ZR 211/07, dürfte dies aber eher zu verneinen sein (ebenfalls zur HOAI 2002).

Aktuelle Entscheidungen hierzu liegen noch nicht vor. Eine belastbare Aussage zur jetzigen Rechtslage nach HOAI 2013 wird daher hier im Forum wohl niemand treffen können. Wenn ich einen Tipp abgeben darf: Da sich die Rechtslage nach HOAI 2013 derjenigen nach HOAI 2002 hier wieder angenähert hat, spricht einiges dafür, dass der Umbauzuschlag nicht zum Mindestsatz gehört. Dann wäre Ihre Vergleichsrechnung wohl richtig. Aber, wie gesagt, dies kann derzeit nicht durch aktuelle Rechtsprechung belegt werden.

Beste Grüße aus Köln



____________________________
RA Dr. Andreas Schmidt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
SMNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Tel. 0221/58946227
E-Mail: a.schmidt@smng.de

15.01.2016 at 12:34 Uhr
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FelixFrie
Level: Jr. Member
Beiträge: 7
Registriert seit: 13.01.2016
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icon Re: Umbauzuschlag in Vergleichsrechnung zu Mindestsatzbestimmung

Hallo Herr Schmidt,

vielen Dank für ihre Antwort.

Dementsprechend werden selten Vergleichsberechnungen angestellt um der Ermittlung der mvB aus dem Weg zu gehen, so jedenfalls würde ich es interpretieren, da es hierzu noch keine Entscheidung gibt.

Das der Umbauzuschlag nicht Mindestsatzrelvant ist der Kommentierung der HOAI 2013 zu entnehmen, sonst wäre ein Wertigkeit von 0% nicht möglich.
Mir bleibt jedoch immer noch das Unverständnis über die vertragliche Kompensation.
Kompensation bedeutet Austausch einer Leistung für eine Gleichwertige. Es fehlt mir hier aber das Festhalten von rechtlichen Maßgaben.
Übernimmt bzw. kann die durch Kompensation eingetragene Leistung, in diesem Fall der Umbauzuschlag, auch die rechtliche Maßgabe, in diesem Fall den Mindestsatz, übernehmen?

Ansonsten würde, meinem Verständnis nach, in einer Vergleichrechnung der Umbazuschlag notfalls abgeändert werden.

Dies ergibt meiner Auffassung nach 2 Fälle:
1. In der Vergleichsrechnung (mit mvB) wird festgestellt, sie entspricht doch dem Honorar mit Umbauzuschlag bzw. liegt darüber. -> keine Konsequenz

2. In der Vergleichsrechnung (mit mvB) wird festgestellt, das vertraglich festgehaltene Honorar mit Umbauzuschlag liegt unterhalb des Wertes der Vergleichsberechnung. -> entpricht Mindestsatzunterschreitung

Sollte ich jetzt vorher noch den Umbauzuschlag herausgenommen haben, liegt sofort eine Mindestsatzunterschreitung vor, da sich ja die anrechenbaren Kosten durch die mvB erhöhen und somit der Mindestsatz nach oben verschoben wird.

Dies gilt natürlich alles nur für den Fall das man sich zu anfang auf Vergütung "Mindestsatz" vertraglich festgelegt hat.

Liege ich mit meinen Annahmen richtig?

Mit freundlichen Grüße

15.01.2016 at 17:57 Uhr
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smngkoeln
Level: Sr. Member
Beiträge: 80
Registriert seit: 13.08.2015
IP: Logged
icon Re: Umbauzuschlag in Vergleichsrechnung zu Mindestsatzbestimmung

Bin nicht ganz sicher, ob ich alles richtig verstanden habe, aber jedenfalls ist es "schief" bzw. dogmatisch nicht korrekt, im Vertrag die mvB durch einen Umbauzuschlag zu kompensieren. Beide Parameter stehen für sich und haben unterschiedliche Zielrichtungen. Ich denke, deshalb erscheint Ihnen das Ganze auch nicht überzeugend.

Ihren Annahmen würde ich zustimmen. Es gibt aber Stimmen, die das anders sehen und meinen, in eine Vergleichsberechnung sei ein UZ von 20% einzustellen. Dazu gab es auch schon früher Forenbeiträge hier.

Schönes WE

____________________________
RA Dr. Andreas Schmidt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
SMNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Tel. 0221/58946227
E-Mail: a.schmidt@smng.de

15.01.2016 at 18:48 Uhr
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FelixFrie
Level: Jr. Member
Beiträge: 7
Registriert seit: 13.01.2016
IP: Logged
icon Re: Umbauzuschlag in Vergleichsrechnung zu Mindestsatzbestimmung

Mir ist bewusst das beide Komponenten unterschiedliche Absichten haben.
Nur ist es in der Bauwirtschaft so, dass eben gern genau dieses Modell vorherrscht. Gemäß dem Motto: " Achja wir haben einen Umbau, da war doch was mit mvB. Hm die Berechnung ist schwierig. Lassen sie uns die mvB umgehen und stehen wir dem Planer einen Umbauzuschlag zu."

So in etwa auch in verschiedenen Presseberichten nachzulesen.
Mich beschleicht, so wie von ihnen geschrieben, das Gefühl das hier nicht gemäß dem Recht der HOAI vorgegangen wird.

15.01.2016 at 19:08 Uhr
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