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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Durchsicht Architektenvertrag als Leistung abrechenbar?
Beitrag von Nachricht
katstein
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 22.01.2016
IP: Logged
icon Durchsicht Architektenvertrag als Leistung abrechenbar?

Hallo zusammen,
wir haben als Kommune im Moment eine Bebauungsplanänderung im Gewerbegebiet die sich auf die Art der baulichen Nutzung beschränkt (Auschluss von Vergnügungsstätten, Beschränkung des Annexhandels...). Da demnach nicht in ha mit entsprechenden Honoraransätzen gerechnet werden kann, hat man sich für LPH 1 auf eine Vergütung der Änderungsleistung nach Stunden geeinigt und die maximale Vergütung jedoch gleichzeit auf 60% von HZ II Mindsatz bei 0,5ha gedeckelt - was ca. 40 Arbeitsstunden bedeutet.
Numehr kommt die Rechnung - 20 h hat er für die Ausarbeitung gebraucht - soweit in Ordnung. Hat aber zusätzlich noch 2,5 h für die Ausarbeitung seines Honorarangebots und die Durchsicht des Architektenvertrags berechnet. Kann er das? Muss ich ihm das freigeben?

Grüße und vielen Dank für Ihre Antworten

22.01.2016 at 13:29 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Durchsicht Architektenvertrag als Leistung abrechenbar?

Aufwendugen zur eigenen Angebotslegung sind üblicherweise mit den eigenen Stundensätzen abgegolten, d.h. in der Stundensatzkalkulation enthalten.

Ggf. hilft auch der Blick auf das Angebot selbst: ist dort die Angebotslegung als vergütungspflichitge Leistung aufgeführt und so beauftragt, muss sie wohl bezahlt werden. Kommt sie jedoch im Angebot nicht vor, würde ich mich als Auftraggeber auf die Üblichkeit berufen.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

24.01.2016 at 11:46 Uhr
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