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SWeb
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Beiträge: 19
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Wegfall von Planungsbereichen nach Vorplanung
Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich habe mal eine Frage zur Bestimmung der Honorargrundlagen bei Wegfall von Planungsabschnitten.
Bei einer großen Umbaumaßnahme sollten zwei Parkplätze neu gestaltet werden, einer dient als Kurzzeit-, der andere als Langzeitparkplatz. Gemäß Honorarvereinbarung im Vertrag sind beide Parkplätze in der gleichen Zone eingeordnet und somit sollten die anrechenbaren Kosten zusammengerechnet als Grundlage des Honorars dienen.
Für beide Parkplätze wurde die Vorplanung abgeschlossen.
Zwischenzeitlich kamen bzgl. des Langzeitparkplatzes andere Ideen auf und er wird nicht mehr weitergeplant.
Nun erfolgt die Abrechnung der Lph 1 und 2 und es bestehen hinsichtlich der anrechenbaren Kosten unterschiedliche Auffassungen.
Der AN rechnet die beiden Parkplätze einzeln ab, der AG ist der Auffassung, beide Parkplätze zusammen abzurechnen. Erst ab Lph 3 würde dann für den weiterzuplanenden Kurzzeitparkplatz die anrechenbaren Kosten angepaßt werden müssen.
Vielen Dank für Vorschläge dazu!
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01.02.2016 at 07:34 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
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Re: Wegfall von Planungsbereichen nach Vorplanung
Wenn die Voraussetzungen des § 11 Abs. 1 HOAI bei Vertragsabschluss vorlagen und die anrechenbaren Kosten deshalb für beide Parkplätze zusammengefasst wurden, was führt dann nun - nach der Vorplanung - dazu, dass dies für Lph. 1 und 2 nicht mehr gelten soll?
Wenn ab Lph. 3 nur noch einer der beiden Parkplätze weiter geplant wird, ist das Honorar nach § 10 Abs. 1 anzupassen. Ob man dann ab Lph. 3 nur noch die Kosten des verbliebenen Parkplatzes anrechnet oder auch entgangenen Gewinn für den entfallenen Parkplatz geltend macht (Teilkündigung!), ist Verhandlunsgsache.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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01.02.2016 at 08:06 Uhr |
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SWeb
Level: Member
Beiträge: 19
Registriert seit: 18.03.2015
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Re: Wegfall von Planungsbereichen nach Vorplanung
Herzlichen Dank für die Antwort, die mich in meiner Auffassung bestätigt.
Die Voraussetzungen des § 11 liegen hier vor, sind auch vertraglich so festgehalten.
Ob das Büro entgangenen Gewinn gelten macht, ist sicherlich zu verhandeln. Allerdings haben sie für die andere Idee sämtliche Verträge erhalten und insgesamt nun ein höheres Honorar als vorher.
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01.02.2016 at 13:11 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
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Re: Wegfall von Planungsbereichen nach Vorplanung
Kommt denn das "insgesamt höhere Honorar" durch einen 2. Auftraggeber zustande (was man aus Ihren Zeilen herauslesen könnte)? Wenn ja, ist es zumindest von der HOAI abgedeckt, dass dann beide Objekte nicht mehr zusammengefasst werden, da es sich nicht mehr um "einen Auftrag" handelt..
Es bleibt allerdings dann die Frage, wieso denn plötzlich ein anderer Auftraggeber für dasselbe Grundstück zuständig ist.
Wenn dasselbe Planungsbüro nun für das im 1. Auftag entfallene Grundstück einen Auftrag über Verkehrsanlagen von einem anderen AG erhalten hat, kann es i.d.R. keinen entgangenen Gewinn geltend machen, da ja eine Ersatz-"Arbeit" vorliegt und die MItarbeiter nicht unbeschäftigt herumsitzen. Mit anderen Worten: der Gewinn wird nun vom neuen AG durch Arbeit erwirtschaftet und muss nicht vom 1. AG als Entschädigung gezahlt werden.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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01.02.2016 at 20:52 Uhr |
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SWeb
Level: Member
Beiträge: 19
Registriert seit: 18.03.2015
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Re: Wegfall von Planungsbereichen nach Vorplanung
Nein, wir sind weiterhin Auftraggeber.
Statt eines Parkplatzes wird nun ein Parkhaus errichtet. Durch die bald siebenfach so hohen Kosten und den verschiedenen dafür erforderlichen Ingenieurverträge resultiert das höhere Honorar.
ich denke, wir werden uns da einigen können.
Vielen Dank für Ihre Antworten!
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03.02.2016 at 08:32 Uhr |
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