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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Prozentsätze Lph4, Leistungsbild Tragwerksplanung
Beitrag von Nachricht
chriguma
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 09.02.2016
IP: Logged
icon Prozentsätze Lph4, Leistungsbild Tragwerksplanung

Hallo zusammen,

als Auftraggeber wollen wir im Rahmen der Nachrechnungsrichtlinie ein Brückenbauwerk nachrechnen lassen. Die Ingenieurdienstleistung soll gemäß §43, Lph1 in Verbindung mit §51, Lph4 HOAI honoriert werden.
Zur Frage:
Ist es zwingend erforderlich, dass wir als Auftraggeber die Prozentsätze der einzelnen Leistungen der o.g. Leistungsphasen vorgeben oder kann man das den Ingenieurbüros überlassen?
Gibt es Mindestprozentsätze, die vom AG honoriert werden müssen?

Danke für Ihre Mithilfe.

09.02.2016 at 17:44 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Prozentsätze Lph4, Leistungsbild Tragwerksplanung

Guten Tag,

zum "Nachrechnen" braucht man eigentlich keine Leistungen der Planung von Ingenieurbauwerken. Oder soll da mehr als die Tragwerksplanung nachgerechnet werden?

Die zu erbringenden Teilleistungen sollten Sie als erstes definieren. Wenn Sie das nach HOAI genau können, können Sie die Bewertung den Anbietern überlassen oder Sie machen besser es selbst. Wünschenswert wäre es, denn dann gibt es vergleichbare Bedingungen für die Anbieter (die Angebote unterscheiden sich dann nur noch honorartechnisch in den legal verhandelbaren Honorarsätzen und Nebenkostenvergütungen). Sie können dazu hilfsweise Teilleistungstabellen verwenden.

Wichtig ist auch die Bestimmung der anrechenbaren Kosten, die beim Nachrechnen wohl die gesamte Baukonstruktion umfasst. Da kann das AHO-Heft 1 zum Planen und Bauen im Bestand helfen, die richtigen Ansätze zu finden.

Wenn Sie noch unsicher sind, welche Teilleistungen genau erforderlich sind, sollten Sie vielleicht die Erfahrung von 2 oder 3 Tragwerksplanern nutzen und sich beraten lassen. Wenn Sie mehrere Ansichten gehört haben, bilden Sie sich ein eigene Meinung über die benötigten Leistungen und fragen diese dann an.

Auch noch zu klären: Besondere Leistungen z.B. zur technischen Bestandserkundung (z.B. Frage 1: ist denn alles tatsächlich so gebaut wie es mal geplant war oder muss das erst verifiziert werden, oder Frage 2: welche Materialkennwerte sind denn für die gebaute Konstruktion tatsächlich anzusetzen? Kann man das abschätzen oder braucht man dazu Laboruntersuchungen?)

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

09.02.2016 at 21:06 Uhr
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