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tomafri
Level: Jr. Member
Beiträge: 8
Registriert seit: 11.02.2016
IP: Logged
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Vertragsdauer
Hallo Zusammen,
ich wurde im 4/2014 beauftragt die LPH 1-8 durchzuführen. LPH 6 wurde erstellt die LV´s aufgrund fehlender finanzieller Mittel nicht versendet, auch nicht in 2015.
Jetzt tritt der Kunde auf mich zu uns möchte das ich die Arbeiten weiert fortführe - ich habe allerdings in den nächsten Monaten keine Kapazitäten frei.
Frage: Kann ich kündigen oder mache ich mich dadurch Schadensersatzpflichtig?
Welche Vertragsdauer habe ich generell einzuhalten, kann ja theoretisch ewig dauern die LPH zum Anschluss zu bringen.
Vielen Dank fürs zuhören
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22.02.2016 at 06:32 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Vertragsdauer
Guten Tag,
das kommt wohl darauf an, was in Ihrem Vertrag zu Terminen steht, welche Regelungen bei der Unterbrechung des Projekts getroffen wurden und wie der AG heute dazu steht, dass Sie nun auf die Schnelle keine Kapazitäten frei haben.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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22.02.2016 at 09:13 Uhr |
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tomafri
Level: Jr. Member
Beiträge: 8
Registriert seit: 11.02.2016
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Re: Re: Vertragsdauer
quote: fdoell wrote:
Guten Tag,
das kommt wohl darauf an, was in Ihrem Vertrag zu Terminen steht, welche Regelungen bei der Unterbrechung des Projekts getroffen wurden und wie der AG heute dazu steht, dass Sie nun auf die Schnelle keine Kapazitäten frei haben.
Vielen Dank für die Antwort!
In unserem Vertrag sind keine Termine aufgeführt, lediglich in unserem Angebot haben wir darauf hingewiesen dass wir davon ausgehen maximal 9 Monate mit der Erbringung der Leistungen zu tun zu haben.
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29.02.2016 at 09:46 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Vertragsdauer
das kommt wohl darauf an, ... welche Regelungen bei der Unterbrechung des Projekts getroffen wurden und wie der AG heute dazu steht, dass Sie nun auf die Schnelle keine Kapazitäten frei haben.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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29.02.2016 at 19:32 Uhr |
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smngkoeln
Level: Sr. Member
Beiträge: 80
Registriert seit: 13.08.2015
IP: Logged
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Re: Vertragsdauer
Hallo tomafri,
wurde der Vertrag evtl. bereits einvernehmlich aufgehoben? Dazu müsste man sich den Schriftverkehr anschauen. Es gibt Fälle, in denen eine Vertragsaufhebung konkludent vereinbart wird. s. z.B. OLG Saarbrücken, Urt. v. 06.07.2011, Az. 1 U 408/09.
Haben Sie möglicherweise bereits eine Schlussrechnung erstellt?
Grundsätzlich kommen Sie in solchen Fällen über §§ 642, 643 BGB aus dem Vertrag raus. Ich gehe davon aus, dass Sie dem Bauherrn noch keine Frist zur Mitwirkung mit Kündigungsandrohung gesetzt haben.
____________________________
RA Dr. Andreas Schmidt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
SMNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Tel. 0221/58946227
E-Mail: a.schmidt@smng.de
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01.03.2016 at 16:29 Uhr |
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tomafri
Level: Jr. Member
Beiträge: 8
Registriert seit: 11.02.2016
IP: Logged
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Re: Re: Vertragsdauer
Hallo Herr Schmidt,
vielen Dank für den Hinweis! Ich habe zunächst ein Schreiben aufgesetzt ob wir einvernehmlich das Ganze beenden können.
Wir sind damals davon ausgegangen das Geld vorhanden ist um die Maßnahme umzusetzen - ich glaube der § 276 sagt auch aus "das man Geld zu haben hat".
Freundliche Grüße
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02.03.2016 at 13:33 Uhr |
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