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Laszlo7
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 15.04.2016
IP: Logged
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TGA Grundleistungen = Pflichten?
Hallo meine Damen und Herren,
bezüglich einer Belegarbeit für das Studium habe ich ein Verständnis Problem.
In der Uni haben wir kurz die HOAI besprochen und über die Grundleistungen eines Planers in der technischen Gebäudeausrüstung gesprochen.
Mir stellt sich nun die Frage, sind die Grundleistungen eines Planers auch die Pflichten die er zu erfüllen hat? Im Speziellen geht es mir um die Leistungsphase 8.
Ich hoffe, dass ich das Problem einigermaßen ordentlich darstellen konnte. Für Ihre Hilfe im Voraus schon einmal vielen Dank.
Gruß Laszlo
[Edited by Laszlo7 on 15.04.2016 at 09:19 Uhr]
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15.04.2016 at 07:26 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: TGA Grundleistungen = Pflichten?
Guten Tag,
die Pflichten eines Planers ergeben sich ausschließlich aus dem geschlossenen Vertrag.
Die HOAI ist "nur" eine Preisverordnung mit zulässigen Preisspannen für bestimmte häufig vorkommende Planungsleistungen in den Grenzen der jeweiligen Honorartabellen in den Leistungsbildern.
Nur wenn die Vertragspartien vereinbart haben, dass in der HOAI genannte Grundleistungen Vertragsinhalt werden, gehört die vollständige Grundleistungserbringung zu den Pflichten des Planers.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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15.04.2016 at 10:18 Uhr |
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Laszlo7
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 15.04.2016
IP: Logged
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Re: TGA Grundleistungen = Pflichten?
Hallo Herr Doell,
vielen Dank erstmal für Ihre Antwort.
Also in der Annahme, dass die HOAI angewandt wird und der volle Leistungsumfang vereinbart wird, hat der Planer folgende Pflichten: Überwachungspflicht seines Gewerkes, die Dokumentationspflicht und die Rechnungsprüfung
Stimmen Sie mir in dieser Hinsicht zu?
Freundliche Grüße
Laszlo
[Edited by Laszlo7 on 18.04.2016 at 05:51 Uhr]
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18.04.2016 at 05:33 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: TGA Grundleistungen = Pflichten?
Wenn die Grundleistungen der Lph. 8 als vertraglich zu erbringen vereinbart sind, schuldet der Planer nicht nur die 3 genannten Tätigkeiten, sondern alle der Lph. 8 (a-p) nach Anlage 15.1.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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18.04.2016 at 14:28 Uhr |
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