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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Brandfallmatrix
Beitrag von Nachricht
FrankG
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 25.01.2016
IP: Logged
icon Brandfallmatrix

...haben mal wieder die Diskussion, wer für die Erstellung einer Brandfallmatrix zuständig ist. Weiter st dies eine besondere Leistung. Wer hat hier entsprechende Erfahrung?

15.04.2016 at 15:15 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Brandfallmatrix

Zuständig ist zunächst einmal derjenige, der die Brandfallsteuermatrix in Auftrag hat.

Sind TGA-Leistungen nach den Anlagengruppen des § 53 (2) beauftragt ohne nähere Spezifikation der einzelnen Planungsinhalte, stellt sich die Frage, zu welcher Anlagengruppe die Brandfallsteuermatrix evtl. "automatisch" zu zählen ist, wobei sie ja ganz formal als Besondere Leistung vergütet wird und damit nicht zwingend zusammen mit einer bestimmten Anlagengruppe mit Grundleistungen zu bearbeiten ist.

Setzt man die Anlagengruppen den Kostengruppen 410-480 der DIN 276 gleich, findet man in der DIN zunächst keine Brandfallsteuermatrix. Man muss also schauen, was denn der Inhalt einer solchen Matrix ist.

Eine Brandfallsteuermatrix koordiniert und steuert alle brandschutztechnischen Sicherheitsanlagen verschiedener Gewerke. Sie basiert auf dem jeweiligen Brandschutzkonzept und kann je nach Gebäudeart und -größe sehr komplex werden. Die Planungsschritte gehen dabei von der Grobkonzeption bis zur Programmierung der Brandmeldezentrale.

Bei einer solchen Aufgabenstellung kann man (muss man aber nicht, da doch auch viel brandschutzspezifisches Wissen erforderlich ist) diese Leistung als Teil der Gebäudeautomation ansehen, wobei eine konkrete Programmierung (im Sinne von objektbezogener Code-Erstellung) keine HOAI-Leistung ist, wohl aber die konzeptionelle Planung und Pflichten- und Lastenhefterstellung.

Inwieweit neben die Besondere Leistungen in Lph. 3 Anl. 15.1. also auch Grundleistungen bestimmter Anlagengruppen hinzutreten, hängt wohl im Einzelnen von den objektspezifischen Randbedingungen der jeweiligen Aufgabenstellung ab.

Honorierungsvorschläge für die Besonderen Leistungen gibt die Literatur, die man rasch mit einer Internetsuche zum Stichwort Brandfallmatrix angeboten bekommt (die habe ich allerdings noch nicht im Detail gelesen).

Zur Anlagengruppe 475 Feuerlöschanlagen würde ich die Erstellung einer Brandfallmatrix allerdings nicht unbedingt rechnen, denn die befasst sich definitionsgemäß mit Hardware und ihrer Einzelsteuerung, aber nicht mit übergeordneten, anlagenübergreifenden Automationskonzepten wie die Anlagengruppe 480. Es kann aber natürlich auch dieser Fachplaner mit der Besonderen Leistung Brandschutzmatrix beauftragt werden.

Eine sinnvolle Schnittstelle sollte man deshalb am besten bei Vertragsabschluss hinsichtlich der zu planenden Systemteile und unter Berücksichtigung des Know-hows der einzelnen Fachplaner gemeinsam mit dem Auftraggeber treffen. Ggf. macht die Arbeit ein spezieller Brandschutzplaner, der gar nichts mit den TGA-Anlagengruppen der HOAI zu tun haben muss.

Vom AHO gibt es Vorschläge zur Leistungsaufteilung zwischen Brandschutzplaner und TGA-Anlagenplaner in den Heften Nr. 6 (Besondere Leistungen bei der Planung von Anlagen der Technischen Ausrüstung, Mai 2014) und Nr. 17 (Leistungen für Brandschutz, Juni 2015)

[Edited by fdoell on 16.06.2016 at 10:18 Uhr]

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

17.04.2016 at 13:38 Uhr
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