Sie befinden sich hier in unserem alten Forum, das nur als Lesearchiv zur Verfügung steht. Neue Beiträge sind nur noch in unserem neuen Forum möglich, das Sie hier erreichen Neues Forum



  HOAI.de - Forum
Home | Hilfe | Überblick | Suchen | PM | Profil
 
 

Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.


Dieses Thema drucken Thema drucken
HOAI.de - Forum : Haftung für Planungs- und Bauüberwachungsfehler : Honorar für Teilbereich eines Gebäudes
Beitrag von Nachricht
WTK100
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 27.05.2016
IP: Logged
icon Honorar für Teilbereich eines Gebäudes

Guten Tag,
Ein Investor bau ein Bürogebäude mit rd. 16.000 qm NF.
Ein sehr großes deutsches Baubetreuungsunternehmen wird für die LPH 6-8 HOAI beauftragt.
Für die erste vermietete Einheit von 500 qm erhalte ich einen Subplanerauftrag für die Leistungsphase 6-7.
Die anrechenbaren Kosten beziehen sich auf die erste Einheit von 500 qm, und halböffentliche Bereiche, z.B. Treppenhäuser, Eingangslobby.

Ich habe die Leistungsverzeichnisse für ein Honorar zur Erstellung von 500 qm hochpreisiger Bürofläche erstellt. Es ist festzustellen, dass entgegen der mündlichen Anmerkungen bei der Auftragsvergabe, ohne mich das Gebäude nach und nach ausgebaut wird.

Die Frage die mich beschäftigt:
Ist es zulässig 500 von 16.000 qm bearbeiten zu lassen und die Ergebnisse (die LV´s) für den Ausbau des gesamten Gebäudes zu nutzen.

Ich empfinde hier ein Unrecht...
Wie sehen Sie das und wir könnte hier vorgegangen werden?

Vielen Dank für´s Mitdenken
Gruß
WTK

PS.
Sorry, ich habe den Beitrag in die falsche Untergruppe geschrieben. Es hat nichts mit Haftung zu tun... kann jemand den Beitrag verschieben?


[Edited by WTK100 on 27.05.2016 at 21:40 Uhr]

[Edited by WTK100 on 27.05.2016 at 21:47 Uhr]

27.05.2016 at 21:39 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Posts aller User zeigen Antwort mit Zitat
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Honorar für Teilbereich eines Gebäudes

Guten Tag,

was haben Sie denn mit dem Baubetreuer besprochen bzw. vertraglich vereinbart? Sie wussten ja, dass die Gesamtfläche größer ist als Ihre Teilbearbeitung.

Wieso wird überhaupt in kleinen Stückchen ausgeschrieben und vergeben?

Lph. 7 haben Sie ja offensichtlich für weitere Bereiche nicht erbracht und beklagen hier auch kein fehlendes Honorar. Ist das richtig? Die Überschrift lässt auf etwas anderes schließen.

Bei Lph. 6 ist die Frage, ob tatsächlich genau Ihre Leistung verwendet wurde. Die Massenermittlung müsste ja genau passen und die Leistungstexte auch. Waren Ihre denn individuelle oder Standleistungstexte? Ist die Basis = Ausführungsplanung exakt gleich? Woher wissen Sie, dass mit Ihren Unterlagen gearbeitet wird und können Sie das beweisen? Ansonsten kann es ja auch sein, dass zwar weiter ausgeschrieben und vergeben wird, aber eben einfach durch jemand anders. Und wenn Sie keinen vertraglichen Anspruch auf weitere Planungen haben, worum geht es dann?

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

30.05.2016 at 12:01 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit Zitat
HOAI.de - Forum : Haftung für Planungs- und Bauüberwachungsfehler : Honorar für Teilbereich eines Gebäudes
:


Login? Username: Passwort: Passwort vergessen ?
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no