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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Architektenvertrag mit Pauschalvergütung
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Petra60
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 26.06.2016
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icon Architektenvertrag mit Pauschalvergütung

Hallo zusammen,
wir sanieren ein EFH komplett und haben dazu einen Architekten engagiert, da wir keine Baufirma finden konnten, die alle Arbeiten ohne Architekt ausführen wollte, da die Sanierung so umfangreich ist. Der Architekt hat uns einen Vertrag mit Pauschalpreis für die LP´s bis zur Abnahme angeboten. Hierdurch hätten wir kein Risiko, da der Preis fest ist. In diesem Vertrag wurde kein Endtermin festgehalten. Nun plötzlich, nach 6 Monaten Bauzeit, verlangt der Architekt mehr Honorar oder er würde seine Arbeiten einstellen. Da wir davon ausgegangen sind, dass wir einen gültigen Vertrag haben, sahen wir es nicht ein mehr zu zahlen. Daraufhin stellte er seine Arbeiten ein und verschwand (geht nicht ans Telefon, reagiert nicht auf Briefe oder Emails von uns). Darüber hinaus hat sich mehr und mehr herausgestellt, dass unser Architekt seine Leistungspflichten laut HOAI nicht erfüllt hat (diverse Mängel wurden von ihm nicht erkannt und wir als Laien mussten ihn darauf hinweisen).
Unsere schriftliche Aufforderung zum Abnahmetermin des ersten Gewerkes zu erscheinen wurde ignoriert. Wir haben uns einen Gutachter genommen, dieser ist noch auf weitere gravierende Mängel gestoßen, wie z.B. fehlende Perimeterdämmung, Maßnahmen aus EnEV gar nicht umgesetzt wurden und wir deshalb den KfW-Standard nicht mehr erreichen können) gestoßen.
Jetzt sind wir zum Fachanwalt für Architektenrecht gegangen, um uns beraten zu lassen, wie wir Honorarforderungen und Schadenersatz stellen können. Dort wurde uns zu unserem großen Erstaunen mitgeteilt, dass der Vertrag mit einer pauschalen Vergütung nicht zulässig ist, sondern nach der Gebührenordnung der HOAI abgerechnet werden muss. Der Anwalt rät uns nicht gegen den Architekten vorzugehen, da er sonst die Differenz wie in der HOAI aufgelistet ist von uns fordern kann. Wir fühlen uns betrogen und möchten dies nicht so hinnehmen. Entspricht es den Tatsachen, dass wir nichts tun können und der Architekt trotz der gravierenden Fehler und Mängel noch Honorar fordern kann?

Vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe!

26.06.2016 at 19:12 Uhr
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bento
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Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
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icon Re: Architektenvertrag mit Pauschalvergütung

Hallo Petra60,

zunächst einmal ist die Aussage, dass eine Pauschalvereinbarung nicht zulässig ist, falsch.
Einzige Bedingung: Sie muss im Bereich zwischen Mindest- und Höchstsatz liegen.

Das Problem, was regelmäßig entsteht, ist jedoch, dass der Mindestsatz (nur den betrachte ich im Folgenden) erst ermittelbar ist, wenn die LP 3 abgeschlossen ist, also die Entwurfsplanung vorliegt. Denn um den Mindestsatz auszurechnen, benötigt man die Kostenberechung und die steht erst nach LP 3 fest. Wenn also jetzt vor Arbeitsbeginn eine Honorarpauschale vereinbart wird und es würde sich später herausstellen, dass der Mindestsatz höher liegt, dann müsste das Honorar eigentlich auf den Mindestsatz angehoben werden, wenn nicht gegen staatlich verordnetes Preisrecht verstoßen werden soll.

Da der Planer aber irgendwie mitgewirkt haben muss bei einer derartigen Mindestsatzunterschreitung, besteht dort nicht zwangsläufig ein Automatismus, sondern es gibt hierzu mittlerweile verschiedene Urteile von verschiedenen Gerichten, die alle auf den Einzelfall abheben.
Hier gibt es einige Ausführungen dazu: [url=http://]http://www.baunetz.de/recht/Mindestsatzunterschreitungen_Wann_sind_sie_zulaessig__43770.html[/url]

[url=http://]http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/architekten-unwirksame-honorarvereinbarung-n-berufen-auf-mindestsatz-kann-treuwidrig-sein-3[/url]

Den Einzelfall wird ein Anwalt anhand der Details besser beurteilen können. Von daher würde ich zunächst unterstellen, dass der Anwalt eine korrekte Einschätzung gegeben hat. Alternativ wäre natürlich eine Zweitmeinung möglich.

Viele Grüße
bento

[Edited by bento on 27.06.2016 at 19:03 Uhr]

27.06.2016 at 19:02 Uhr
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kleinsteff
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Beiträge: 208
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icon Re: Re: Architektenvertrag mit Pauschalvergütung

quote:
bento wrote:Wenn also jetzt vor Arbeitsbeginn eine Honorarpauschale vereinbart wird und es würde sich später herausstellen, dass der Mindestsatz höher liegt, dann müsste das Honorar eigentlich auf den Mindestsatz angehoben werden, wenn nicht gegen staatlich verordnetes Preisrecht verstoßen werden soll.

[Edited by bento on 27.06.2016 at 19:03 Uhr]


Wäre es nicht erstmal wichtig und richtig, dass der Planer hierzu die beauftragten Leistungen erbringt? Von den in der HOAI als Grundleistungen genannten braucht man da wahrscheinlich noch gar nicht reden...
28.06.2016 at 07:00 Uhr
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C.Zeh
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icon Re: Architektenvertrag mit Pauschalvergütung

Ganz ehrlich? Wer nur für die halbe Busfahrt bezahlen will, der soll dann nicht jammern, dass er auf halber Strecke aussteigen muß! Ihnen war ein angemessenes Architektenhonorar zu teuer -das Geld legen Sie jetzt für den Gutachter auf den Tisch und die Mängelbeseitigung. Gut, es gibt eine Menge schwarzer Schafe in der Branche, aber mindestens genau so viele Bauherrn, die schon am Planungshonorar nach der Devise: "Geiz ist geil" sparen.
Klar, dass man das Honorar kürzen kann, wenn der Architekt Mängel zu verantworten hat.
Im übrigen haben Sie auch gegenüber dem Baubetrieb die Möglichkeit, die 2-fachen Mängelbeseitigungskosten einzubehalten.
Und wegen des Anspruches auf den Mindestsatz:
Ich hatte das auch mal, da wurde meine Schlußrechnung nicht bezahlt-2.000 DM. Im Gerichtsverfahren wurde ich aufgefordert, nach Kostenfeststellung abzurechnen und da wurde aus offenen 2.000 DM eine Nachzahlung von 17.000 DM. Weil der Pauschalvertrag unterhalb der Mindestsätze lag und das Gericht diese jedoch als geltendes Preisrecht sah.

28.06.2016 at 16:00 Uhr
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bento
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Beiträge: 902
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icon Re: Re: Re: Architektenvertrag mit Pauschalvergütung

quote:
kleinsteff wrote:
Wäre es nicht erstmal wichtig und richtig, dass der Planer hierzu die beauftragten Leistungen erbringt? Von den in der HOAI als Grundleistungen genannten braucht man da wahrscheinlich noch gar nicht reden...

Ich hatte eigentlich den grundsätzlichen Anspruch gemeint und natürlich noch nicht die Abrechnung.
Und vor einer Abrechnung bzw. Bezahlung steht natürlich die Mängelbeseitigung.

Viele Grüße
bento
28.06.2016 at 20:24 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
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icon Re: Re: Architektenvertrag mit Pauschalvergütung

quote:
C.Zeh wrote:
Ganz ehrlich? Wer nur für die halbe Busfahrt bezahlen will, der soll dann nicht jammern, dass er auf halber Strecke aussteigen muß!

Wir waren ja alle nicht dabei und daher würde ich nicht jedem Bauherrn etwas Unlauteres unterstellen wollen. 50% der Privatbauherren kennen vermutlich noch nicht einmal die HOAI oder zumindest nicht deren Preisverordnungscharakter und weitere 40% sind nicht in der Lage ein halbwegs HOAI-konformes Honorar auszurechnen. Aber 99% wollen bzw. müssen vorher wissen, welche Kosten auf sie zukommen. Da wird in den meisten Fällen ein Pauschalangebot wohl initiativ vom Planer ausgehen.

Und wenn dann der Fahrgast einsteigt und fragt, was es kostet und der Busfahrer sagt "5,- €", dann kann schon sein, dass sich der Fahrgast wundert, wenn der Busfahrer auf halber Strecke noch einmal die Hand aufhält und als Alternative einen schönen Spaziergang anbietet.

Viele Grüße
bento
28.06.2016 at 20:24 Uhr
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fdoell
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icon Re: Architektenvertrag mit Pauschalvergütung

Bitte 2 Sachen unterscheiden: Leistung und Honorierung.

Als erstes sollte der Planer die vereinbarte Leitung abliefern. Wenn er das nicht tut, kann ihn der Anwalt auffordern, ggf. eine Ersatzvornahme anleiern usw.

In diesem Zusammenhang und als Überleitung zum Thema Geld wäre es hilfreich, für die Planungs- und Baumängel ggf. ein selbständiges Beweisverfahren anzustrengen.

Als drittes kommt dann das Honorar für die erbrachten Leistungen. Da wird der Planer, wenn er sich mal irgendwo beraten lässt, schon mit dem Mindesthonorar nach HOAI als Forderung ankommen und darauf sollten Sie sich auch mal einstellen. Ob Sie allerdings alle behaupteten Grundleistungen zahlen müssen, wenn nicht alle erbracht wurden und nur die erbrachten Leistungen bezahlt werden (das kann man sachverständig feststellen lassen), steht noch auf einem anderen Blatt.

Fazit: stellen Sie Ihr Projekt wirtschaftlich auf solide Füsse - leistungsgerechtes HOAI-Honorar und Schadensersatz nach allen Regeln der Kunst. Dann klappt's vielleicht auch mit dem Wohlfühl-Haus.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

28.06.2016 at 21:31 Uhr
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C.Zeh
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icon Re: Architektenvertrag mit Pauschalvergütung

@Bento, wir sollten mal eine Busfahrt machen! schöne Antwort!!!

29.06.2016 at 07:01 Uhr
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kleinsteff
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icon Re: Architektenvertrag mit Pauschalvergütung

@Frau Zeh,

ist es wirklich Aufgabe und Pflicht (!) des Laien, sich darüber zu informieren, wie viel (nicht wenig) er einem angeblichen Fachmann (Architekt) für dessen Leistung aufgrund irgendeiner Honorarordnung zahlen muss?

29.06.2016 at 09:40 Uhr
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C.Zeh
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icon Re: Architektenvertrag mit Pauschalvergütung

Hallo Kleinsteff, ich halte das schon für geboten, dass man sich informiert. Schließlich kostet ein Bauvorhaben auch eine Menge Geld und manch einer arbeitet dafür sein ganzes Leben lang und länger.Natürlich trägt der Vertragspartner seinen Teil der Mitverantwortung und muß die Karten offen auf den Tisch legen, keine Frage. Da hat Bento recht.

29.06.2016 at 12:27 Uhr
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bento
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icon Re: Re: Architektenvertrag mit Pauschalvergütung

quote:
C.Zeh wrote:
@Bento, wir sollten mal eine Busfahrt machen! schöne Antwort!!!

Meine letzte Busfahrt ist mir nicht in so guter Erinnerung geblieben.

Aber danke für die Blumen. Ich kann auch zuweilen deinen Standpunkt verstehen. Komisch, dass beim Rechtsanwalt niemand handelt!
29.06.2016 at 20:15 Uhr
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kleinsteff
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icon Re: Architektenvertrag mit Pauschalvergütung

Ich meine, dass z.B. LP 1-4 gem. HOAI bei einem "normalen" EFH ganz gut honoriert wird. Hier geht es um relativ viel Geld für jemanden, der das aus der privaten Kasse zahlen muss.
Berät ein Planer, hier ein Architekt, entweder geflissentlich oder unabsichtlich hinsichtlich der HOAI den Laien falsch oder gar nicht, ist das m.E. vergleichbar mit dem Schaden, den ein Finanzdienstleister anrichten kann. Diese müssen ihre Beratung allerdings inzwischen zumindest theoretisch dokumentieren.
Ich bin wahrlich nicht immer ein 100%iger Freund des Verbraucherinnenundverbraucherschutzes, aber in diesen Fällen sollte hier wirklich mal was unternommen werden.
Ich mag's auch nicht, wenn ein AG an der HOAI herumhandelt. Wenn aber der Planer von sich aus z.B. 50% Nachlass auf HOAI gibt und der Laie das dankend annimmt, darf dieser doch zum Schluss nicht der Gelackte sein. Wenn man hier so liest erscheint ein Gang zum A ja finanziell ähnlich riskant wie die Spekulation an der Rohstoffbörse.
Und mal ehrlich: welcher A kann LP 1-4 z.B. für ein EFH (AnrebaKo 350.000 €) gem. HOAI an den Kunden bringen? Ich schätze nicht mal 10%...

30.06.2016 at 06:22 Uhr
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C.Zeh
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icon Re: Architektenvertrag mit Pauschalvergütung

@kleinsteff... damit steht die Frage, ob die HOAI in der Form überhaupt praktikabel ist; im Hochbau würden doch vielleicht auch 3-4 Leistungsphasen reichen: Entwurf mit Kostenschätzung
Genehmigung
Ausführung
Controlling ?
oder?

30.06.2016 at 08:45 Uhr
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kleinsteff
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icon Re: Re: Architektenvertrag mit Pauschalvergütung

quote:
C.Zeh wrote:
@kleinsteff... damit steht die Frage, ob die HOAI in der Form überhaupt praktikabel ist; im Hochbau würden doch vielleicht auch 3-4 Leistungsphasen reichen: Entwurf mit Kostenschätzung
Genehmigung
Ausführung
Controlling ?
oder?


Mit dieser Diskussion schießen wir uns letztlich selbst in's Bein ;-)
30.06.2016 at 10:29 Uhr
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icon Re: Architektenvertrag mit Pauschalvergütung

Warum?

30.06.2016 at 10:33 Uhr
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icon Re: Re: Architektenvertrag mit Pauschalvergütung

quote:
C.Zeh wrote:
Warum?


Weil ich generell gegen die Abschaffung der HOAI bin. Führt man Ausnahmen ein, werden sich wohl auch öffentliche Auftraggeber dieser Ausnahmen bedienen.

Ich meine, dass eine korrekte Anwendung der HOAI z.b. bei EFH schon Rechtssicherheit für beide schaffen würde. Dazu würde aber gehören, dass sich zumindest eine Seite konkret hierzu Gedanken macht. Natürlich erscheint es praktischer, zuerst "billig reinzugehen" und wenn es nicht klappt, mit "HOAI Mindestsatz" zu drohen, nachdem mach die Arbeit eingestellt hat....
30.06.2016 at 15:35 Uhr
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C.Zeh
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icon Re: Architektenvertrag mit Pauschalvergütung

Das meinte ich nicht, dass gleich die ganze HOAI abgeschafft gehört. Ich meinte das Handling der einzelnen Leistungsphasen. Was untertscheidet z.B. Vorentwurf vom Entwurf und hier haben wir ja auch oft das Thema und die Fragen, was ist noch Auqise und was kostet schon Geld.

[Edited by C.Zeh on 01.07.2016 at 07:45 Uhr]

01.07.2016 at 07:44 Uhr
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kleinsteff
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icon Re: Architektenvertrag mit Pauschalvergütung

Ich bin kein Architekt und habe auch nicht mit privaten Bauherren zu tun.
Ich bin aber privat Bauherr eines "ganz normalen" EFHs. Mir wurde von KEINEM Architekten auch nur ansatzweise etwas HOAI-konformes angeboten. Weder hinsichtlich der Kosten noch hinsichtlich der zu erbringenden Leistungen.
Wäre ich Architekt, wäre mir an einer Konkretisierung hinsichtlich des Handlings der einzelnen LP sehr gelegen.

02.07.2016 at 09:41 Uhr
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