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JKMU
Level: Jr. Member
Beiträge: 8
Registriert seit: 30.06.2016
IP: Logged
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Anliegergespräche - Besondere Leistungen?
Hallo,
wir haben hier eine Sanierungsmaßnahme (Ingenieurbauwerk), bei der viele zeitaufwändige Anliegergespräche für Info und Aufklärung notwendig sind.
Wird dieser Aufwand als Besondere Leistung berechnet oder ist er in den HOAI-Grundleistungen mit abgedeckt?
Ein Tipp würde mir sehr weiterhelfen - vielen Dank dafür!
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30.06.2016 at 11:21 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Anliegergespräche - Besondere Leistungen?
Guten Tag,
solche Informationen gehören bei Ingenieurbauwerken nicht zu den Leistungen, die im Allgemeinen zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Auftrags gehören (§ 3 Abs. 2 HOAI). Si sind deshalb Besondere Leistungen. Vgl. auch die Mitwirkung bei der Beschaffung der Zustimmung von Betroffenen als Besondere Leistung explizit im Anlage 12.1 HOAI bei Lph. 4.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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30.06.2016 at 15:36 Uhr |
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JKMU
Level: Jr. Member
Beiträge: 8
Registriert seit: 30.06.2016
IP: Logged
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Re: Anliegergespräche - Besondere Leistungen?
Vielen Dank, Herr Doell,
Sie haben uns sehr geholfen!
Freundliche Grüße
JKMU
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04.07.2016 at 10:30 Uhr |
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