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hwasser59
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 22.07.2016
IP: Logged
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Konstruktions abnahme
Wir bauen gerade ein Haus der Gebäude Klasse 3.
Keller, 2 Wohngeschosse, Dachwohnung.
Zu der Bodenplatte , Decken, kommen mehrere Wände aus Beton.
Bevor Betoniert wird:
Welche Konstruktionen MÜSSEN vom Statiker abgenommen werden?
Wer bestimmt welche Konstruktionen abgenommen werden müssen?
Kann der Statiker verlangen das alle Konstruktionen abgenommen werden müssen?
Bzw. wo sind die Regelungen dazu nach zu lesen?
Da es sich pro Abnahme um ca. 100,- € handelt macht das schon einen deutlichen unterschied. Mit oder ohne Wände.
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22.07.2016 at 09:24 Uhr |
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
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Re: Konstruktions abnahme
Schauen Sie mal in Ihre Baugenehmigung, was dort an Nachweisen und Auflagen drinsteht.
Der Statiker muß die Bewehrung und ev. die Schalung abnehmen, ev auch die Montagestützen und Auflagerungen. Angesichts der Schäden, die eintreten können, wenn was nicht stimmt, sind die 100 €/Termin die berühmten Peanuts.
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22.07.2016 at 14:15 Uhr |
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