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Shuber
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 24.08.2016
IP: Logged
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Basis Abrechnung Honorar
Guten Tag,
ich habe eine grundsätzliche Frage, auf welcher Basis die Abrechnung eines Ingenieurhonorars erfolgt. Es werden ja die anrechenbaren Kosten aus der Entwurfsplanung zugrunde gelegt, eine LpH 4 gibt es in unserem Fall nicht. Lph 3 hat verschiedene Varianten ergeben, die in den Kosten abweichen. Unser Planer setzt die teuerste Variante zur Abrechnung der Lph 3 an. Wir sind der Meinung, die günstigere Variante, die tatsächlich abgerufen wird, sollte Basis der Berechnung sein. Wie wird das gehandhabt? VG Shuber
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24.08.2016 at 11:56 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Basis Abrechnung Honorar
Varianten gibt es normalerweise in der Vorplanung. Eine wählt der AG dann aus, die zum Entwurf ausgearbeitet wird.
Sie sollten daher zuerst prüfen (lassen), ob da tatsächlich mehrere Entwürfe bearbeitet wurden (mit allen Teilleistungen der HOAI für das betreffende Leistungsbild! Und allen Fachplanungen für die Varianten!) oder Vorplanungen.
Sind Sie auch sicher, dass es nur Varianten (nach grundsätzlich gleichen Anforderungen, z.B. Größe) und keine Alternativen waren?
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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25.08.2016 at 19:20 Uhr |
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