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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : HOAI LF-5 EFH Bewehrungspläne durch Planer erstellen
Beitrag von Nachricht
Martin-123
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 24.08.2016
IP: Logged
icon HOAI LF-5 EFH Bewehrungspläne durch Planer erstellen

Hallo zusammen,

ich habe mit einem Architekten - Ingenieurbüro einen HOAI Vertrag über alle 9 Leistungsphasen. Zu dem habe einen Separaten Vertrag mit einem Statikbüro für die Erstellung der Statik.
Nach Erhalt der Statik wollte das Planungsbüro zusätzlich die Erstellung der Bewehrungspläne für unser Einfamilienhaus bei dem Statiker in Auftrag geben. Da ich aber mit dem Planer einen HOAI Vertrag über alle 9 LF habe, gehe ich davon aus das in LF 5 - Ausführungsplanung die Erstellung von Bewehrungsplänen mit inbegriffen sind und ich diese nicht noch einmal extra bezahlen muss. Meine Frage ist nun: liege ich mit meiner Annahme richtig oder muss ich wirklich den Statiker beauftragen mir die Bewehrungspläne zu erstellen.

Danke schon mal für eure Antworten

24.08.2016 at 14:09 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: HOAI LF-5 EFH Bewehrungspläne durch Planer erstellen

Da liegen Sie leider falsch. Die Ausführungsplanung des Objektplaners sind die konstruktiven Pläne für alle Gewerke bis auf diejenigen, die der Tragwerksplaner erarbeitet. Die Ausführungsplanung des Tragwerksplaners sind im Stahlbetonbau die Schal- und Bewehrungspläne.

Lesen Sie dazu [url=http://www.hoai.de/online/HOAI_2013/HOAI_2013.php#Anlage14]die Grundleistungsbeschreibung für die Tragwerksplanung in Lph. 5 laut Anhang 14 zur HOAI[/url]

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

25.08.2016 at 19:25 Uhr
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IBSz
Level: Member
Beiträge: 17
Registriert seit: 30.01.2015
IP: Logged
icon Re: HOAI LF-5 EFH Bewehrungspläne durch Planer erstellen

Ergänzend wäre noch zu sagen, dass Bewehrungspläne ohne Schalpläne kaum funktionieren, da sie auf diesen aufbauen.
Es müssen normalerweise zuerst Schalpläne und auf deren Basis dann Bewehrungspläne erstellt werden.

Bei sehr einfachen Gebäuden können die Schalpläne theoretisch entfallen. Alle Betonkanten müssten dann aus den Architektenplänen ersichtlich und eindeutig vermaßt sein. (was selten der Fall ist)

Der Aufwand für die Bewehrungspläne erhöht sich dann aber trotzdem. Da die Betonkanten erst entwickelt werden müssen und nicht aus den (nicht vorhandenen) Schalplänen übernommen werden können.

Dies schlägt sich auch in der Bewertung der HOAI nieder.

Bewehrungspläne ohne Schalpläne werden mit 30v.H. bewertet.
Normalerweise, wenn das Gesamtpaket (Schalpläne+Bew.pläne+Stücklisten) beauftragt ist, werden die Bewehrungspläne in diesem Paket nur mit 14-20 v.H. bewertet (nach Siemon).






[Edited by IBSz on 26.08.2016 at 11:15 Uhr]

[Edited by IBSz on 26.08.2016 at 11:16 Uhr]

[Edited by IBSz on 26.08.2016 at 11:16 Uhr]

[Edited by IBSz on 26.08.2016 at 11:17 Uhr]

26.08.2016 at 11:11 Uhr
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