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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Einarbeitung von Änderungen als besondere Leistung?
Beitrag von Nachricht
Keller
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 01.09.2016
IP: Logged
icon Einarbeitung von Änderungen als besondere Leistung?

Guten Tag,
kann ein Statiker bei Einarbeitung von kleineren Änderungen (Ortbetoninnenwände in FT-Innenwände) alle Arbeiten zur Erstellung eines Index-Planes als Besondere Leistung und somit auf Stundenbasis abrechnen?
Beauftragt ist er für die LPH 2-5.
Als Architekt ist die Einarbeitung kleinerer Änderungen in der Werkplanung doch im Grundhonorar mit abgegolten, oder nicht?
Vielen Dank.

01.09.2016 at 09:00 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Einarbeitung von Änderungen als besondere Leistung?

Das kommt darauf an.

Innerhalb einer Leistungngsphase dürften kleinere Änderungen beim Gebäudeplaner Gegenstand der Planung sein; nur wenn in eine bereits abgeschlossene Leistungsphase nochmals eingestiegen werden muss, sind das vergütungspflichtige Änderungen oder wiederholte Grundleistungen. Ändern sich durch die Planung anrechenbare Kosten, gilt § 10 (1), wonach sich AG und AN über eine Vergütung zu einigen haben.

Bei einem Tragwerksplaner gilt § 10 genauso. Die Frage ist also, ob die Leistung für das Bauteil bereits erbracht war, die ganze Leistungsphase bereits beendet war oder nochmals in frühere Leistungsphasen eingestiegen werden musste.

Sie schreiben von einer Planerstellung, die üblicherweise in Lph. 5 der Tragwerksplanung zu erbringen ist (die Bewehrungspläne sind im Stahlbetonbau die Ausführungsplanung des Tragwerksplaners). Wenn dazu in frühere Leistungsphasen eingegriffen werden muss, weil etwas neu zu berechnen und z.B. gegenüber der Prüfbehörde nachzuweisen ist, sind die Voraussetzungen für eine Vergütung gegeben.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

03.09.2016 at 06:50 Uhr
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