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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Geländerplan LPH5
Beitrag von Nachricht
JungIng
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 08.09.2016
IP: Logged
icon Geländerplan LPH5

Guten Tag,

sind Geländerpläne in einem Brückenprojekt eine Grundleistung der LPH5 oder sind es Sonderleistungen?

Unter Geländerplänen verstehe ich Pläne, in der die Abmessungen des Geländers, die Detaills von diesem (Schweißnähte, Erdungslasche, Abschlußplatten, etc.) bzw eine Materialliste und eine Korrossionschutztabelle inbegriffen sind.

Vielen Dank für die Hilfe!



[Edited by JungIng on 08.09.2016 at 12:29 Uhr]

[Edited by JungIng on 09.09.2016 at 08:21 Uhr]

08.09.2016 at 12:06 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Geländerplan LPH5

Üblicherweise wird zumindest bei Straßenbrücken auf die [url=http://www.bast.de/DE/Ingenieurbau/Publikationen/Regelwerke/Entwurf/Gel-Brueckengelaender-Entwurf.pdf;jsessionid=6BA5CFC66D3283C0E9DD5CD17D95DE36.live21301?__blob=publicationFile&v=4]Richtzeichnung GEL für Geländer[/url] der Bundesanstalt für Straßenbau verwiesen. Bei der DB gibt es m.W. ähnliche Regelvorgaben...

Nicht in den GEL Zeichnungen festgelegte Details müssen natürlich in der Ausführungsplanung und Ausschreibung vorgegeben werden (genauer Korrosionsschutzaufbau, Außenanstrich usw.)

Wenn in Ihrem Projekt nicht auf Regelzeichnungen zurückgegriffen wird, müssen die Ausführungsdetails in der Ausführungsplanung angegeben werden - woher soll denn sonst der Ausführende wissen, was er bauen soll?

Anders herum gefragt: welcher Gedanke steht denn hinter der Möglichkeit, dies könnte keine Grundleistung sein?

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

11.09.2016 at 10:14 Uhr
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