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Robokat
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 06.10.2016
IP: Logged
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Statiker Rechnung nachvollziehen/ verstehen
Hallo,
ich brauche bitte eure Meinung zu folgendem Thema:
Ich habe das Angebot von dem Statiker erhalten, der uns von unserem Bauplaner empfohlen hatte. Das Angebot fällt von der Leistungsbeschreibung sehr knapp aus und verunsichert mich, da ich der Meinung bin, dass eine detaillierte Leistungsbeschreibung und die Aufführung wie die Kosten zustande kommen, in das Angebot gehört.
Angebot:
1. Leistung
Erarbeitung einer prüffähigen Statik, Erstellung der notwendigen Konstruktionspläne un den ENEV-Nachweis auf Basis der von Ihnen zur Verfügung gestellten Planunterlagen. Beratung und Antragstellung für Fördermittel der KFW.
2. Preis
Statik/ Konstruktion 4500 Euro
EnEV 850 Euro
Carport 450 Euro
Gesamt inkl. MwST 6902 Euro
Darauf habe ich mit ihm telefoniert und um Konkretisierung des Angebots gebeten. Daraufhin hat er mir in der Mail! die Leistungen detaillierter aufgeführt und eine Excel mitgeschickt in der aufgeführt ist, wie das Honorar zustande kommt.
Honorarberechnung:
anrechenbare Kosten: 71.738,95€
- Vorplanung > HOAI-Satz 10 > 764, 56 €
-Entwurfsplanung / Erarbeitung der Lösung mit überschlägl. Berechung > HOAI-Satz 15 > 1.146,84€
- Genehmigungplanung/ Anfertigen einer prüffähigen Statik > HOAI-Satz 30 > 2.293,68€
- Ausführungsplanung/ Anfertigen der prüffähigen Konstruktionspläne > HOAI-Satz 30 > 2.293,68€
Bei unserem Bauprojekt handelt es sich um eine Haussanierung und einen neuen Anbau. Was haltet ihr vom Angebot des Statikers? Müsste die Leistungsbeschreibung - selbst die aus der Excel - nicht ausführlicher sein? Schließlich kann sich hinter der Beschreibung "Anfertigen der prüffähigen Konstruktionspläne" alle verbirgen...
Schon jetzt - Danke für eure Meinungen.
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06.10.2016 at 18:47 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Statiker Rechnung nachvollziehen/ verstehen
Guten Tag,
Der Text zu 1. ist unverständlich.
Sind die Preise zu 2. Pauschalen?
Die Aufschlüsselung von Honoraren korrespondiert nicht mit den Preisen unter 2. Wissen Sie, warum?
Von "prüffähigen Konstruktionsplänen" ist in Ihrem Text oben nirgends die Rede.
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Erforderlich sind Lph. 1-5 der Tragwerksplanung und die notwendigen Unterlagen zum EnEV-Nachweis. Das erste ist mit einem Hinweis auf Lph. 1-5 nach § 51 HOAI (d.h. dass genau diese Grundleistungen Vertragsinhalt und damit geschuldete Leistung werden) i.d.R. hinreichend genau im Vertrag beschreiben.
Frage: wer macht denn die Objektplanung der Sanierung und des Anbaus? Liefert der keine Pläne für den EnEV-Nachweis? Oder muss der TWP noch Aufmaße machen, um alles beisammen zu haben, was er benötigt (Boden-, Wand- und Deckenflächen, Fenster, Dächer usw. jeweils mit ihren Material-, insbesondere Wärmedämm- und Speichereigenschaften)?
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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10.10.2016 at 17:11 Uhr |
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