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Evali
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 20.10.2016
IP: Logged
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Umbauzuschlag und Abrechnung nach HOAI
Guten Abend,
ich habe heute ein Angebot von meinem Architekten bekommen und der hat mir für einen Umbau einer 120m2 großen Altbauwohnung einen Umbauzuschlag von 70% berechnet. Ist dies normal? Was würde einen so hohen Zuschlag rechtfertigen?
Außerdem hat er extrem hohe Kostenpunkte aufgeführt, die ich gar nicht haben möchte. Er aber behauptet, dass ich diese zu zahlen habe, da er sie gezeichnet hat bzw. wir uns ausgiebig darüber unterhalten haben. Ist dies zulässig, obwohl ich die Dinge so auf keinen Fall umsetzen möchte?
Vielen Dank.
Liebe Grüße, Eva
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20.10.2016 at 19:35 Uhr |
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smngkoeln
Level: Sr. Member
Beiträge: 80
Registriert seit: 13.08.2015
IP: Logged
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Re: Umbauzuschlag und Abrechnung nach HOAI
Hallo Eva,
ein Umbauzuschlag von 70% ist in der aktuellen HOAI (Fassung 2013) nicht vorgesehen. Siehe § 36 HOAI (Fassung 2013).
Evtl. arbeitet Ihr Architekt noch mit der HOAI von 2009, die einen Zuschlag bis zu 80% kannte.
Im Übrigen muss ein Bauherr grundsätzlich nicht alles akzeptieren, nur weil der Architekt es gezeichnet hat. Eine Planung ist selbstverständlich mit dem Auftraggeber abzustimmen und muss dessen Wünsche - im Rahmen der technischen Regeln - berücksichtigen. Anderenfalls kommt ein Mangel der Planung in Betracht und daraus resultierend ein Anspruch auf Nacherfüllung (also Nachbesserung der Planung). Der Architekt muss den Bauherrn auch frühzeitig im Hinblick auf die Kosten und das verfügbare Budget beraten.
Im Zweifel gilt wie immer: Rechtsrat einholen, denn man muss alle Facetten eines solchen Falls - auch den Standpunkt des Architekten - beleuchten, um eine Einschätzung abgeben zu können.
Beste Grüße
Andreas Schmidt
____________________________
RA Dr. Andreas Schmidt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
SMNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Tel. 0221/58946227
E-Mail: a.schmidt@smng.de
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21.10.2016 at 08:23 Uhr |
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Evali
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 20.10.2016
IP: Logged
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Re: Umbauzuschlag und Abrechnung nach HOAI
Hallo Herr Schmidt,
vielen Dank für die Antwort. Ich werde meinen Architekten noch mal kontaktieren.
Liebe Grüße,
Eva Mayer
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21.10.2016 at 08:35 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Umbauzuschlag und Abrechnung nach HOAI
Zur Ergänzung:
Auch in der HOAI 2009 galt (§ 35 Abs.1), dass ohne schriftliche Vereinbarung, also Ihre Zustimmung, nur ein Zuschlag von 20% ab Honorarzone 2 berechnet werden kann.
Zudem gehört beileibe nicht alles, worüber man mal gesprochen hat, zu den anrechenbaren Kosten.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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24.10.2016 at 06:50 Uhr |
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