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Küssmich
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 05.12.2016
IP: Logged
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HOAI pflichtige Leistung?
Eine GmbH erbringt für einen Auftraggeber die Beseitigung von Ölaustrittsschäden bei Großschäden. (z.B. LKW mit Tanklastzug kippt nach Unfall um und Chemikalien Fracht oder Treibstoff tritt aus.)
Diese GmbH plant und vergibt diese Leistungen zum Teil in eigener Leistung, sie vergibt Planung und Ausführung aber auch an Dritte.
Die Sanierungsleistung beinhaltet alles ab dem Zeitpunkt "ab Feuerwehr". D.b. Feststellung des Sanierungsumfangs (geologische Untersuchungen z.B. des Erdreiches und des Grundwassers), Abbruch von Straßenbelag, Ausbaggern und Entsorgen von Erdreich, Wiedereinbau von Straßendecken, bis hin zur Neumontage von Leitplanken.
Liegt hier eine HOAI pflichtige Leistung vor, oder unterliegt dieses Unternehmen der "Generalunternehmer Ausnahme Regel" der HOAI?
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05.12.2016 at 16:05 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: HOAI pflichtige Leistung?
quote: Küssmich wrote:
Diese GmbH plant und vergibt diese Leistungen zum Teil in eigener Leistung, sie vergibt Planung und Ausführung aber auch an Dritte.
Die HOAI gilt für reine Planungsaufträge an einem Objekt. Sie gilt nicht für Unternehmen, deren Hauptzweck die Bauausführung ist und die dazu auch Planungsleistungen erbringen.
Wenn dieses Unternehmen also bei einem Projekt nur Planungsleistungen erbringt (gleich was sie sonst alles macht), gilt dafür die HOAI.
Wenn dieses Unternehmen bei einem Projekt (gleich ob es hierbei nur als Generalplaner alles plant oder auch ausführt) reine Planungsleistungen an Dritte vergibt, gilt hierfür die HOAI.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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06.12.2016 at 08:36 Uhr |
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